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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jesaja - Kapitel 32

1 Seht, ein König kommt, der gerecht regiert. / Auch seine Oberen halten sich an das Recht. (Jeremia 23.5) 2 Jeder von ihnen ist wie ein sicherer Platz im Sturm, / ein Schutzdach vor dem Wolkenbruch, / wie ein Wasserlauf im dürren Gebiet, / wie der Schatten eines Felsens im glühenden Land. 3 Da sehen alle Augen klar und alle Ohren hören gut. 4 Hitzköpfe werden einsichtig handeln / und Stotternde reden deutlich und klar. (Jesaja 35.6) 5 Ein gemeiner Mensch wird nicht mehr vornehm genannt / und ein Schurke nicht mehr als ehrlich hingestellt. 6 Denn ein gemeiner Mensch redet Gemeinheit und sein Herz bereitet Böses vor. / Sein Tun ist schändlich und sein Reden beleidigt Jahwe. / Er lässt den Hungrigen darben und den Durstigen nicht trinken. 7 Ein Schurke wendet schlimme Mittel an und schmiedet böse Pläne. / Mit Lügen bringt er Gebeugte zu Fall, / auch wenn der Arme sein Recht beweist. (Sprüche 29.4) 8 Doch ein redlicher Mensch schlägt Redliches vor / und setzt sich für Redliches ein. 9 Steht auf, ihr sorglosen Frauen, / hört zu, ihr unbekümmerten Töchter, / passt auf und hört auf mein Wort! (Jesaja 3.16) 10 Noch gut ein Jahr, dann zittert ihr Stolzen vor Angst. / Denn die Weinlese ist vernichtet, / es gibt keine Obsternte mehr. 11 Bangt, ihr Sorglosen, / bekümmert euch, ihr Unbekümmerten! / Zieht euch aus, entkleidet euch / und legt den Trauersack an. 12 Schlagt euch an die Brust / und jammert über die prächtigen Felder, / die fruchtreiche Rebe, 13 das Ackerland von meinem Volk, / das in Gestrüpp und Dornen aufgeht, / jammert über die Häuser voller Freude in der ausgelassenen Stadt. 14 Denn der Palast ist verlassen und leer, / die lärmende Stadt totenstill; / Burg und Wachtturm sind für immer ein Ruinenfeld, / den Herden zum Weideplatz, / den Wildeseln zur Lust. 15 So wird es bleiben, bis Gott seinen Geist über uns gießt. / Dann wird die Wüste zum Garten, und der Garten wird zu einem Wald. (Jesaja 29.17) (Jesaja 44.3) (Joel 3.1) 16 In der Wüste siedelt das Recht / und im Garten Gottes Gerechtigkeit. 17 Die Wirkung der Gerechtigkeit wird Friede sein, / ewige Sicherheit und Ruhe ihr Ertrag. 18 Dann wird mein Volk an einem Ort des Friedens wohnen, / in sorgenfreier Ruhe und sicherem Heim. 19 Den Wald der Feinde wird Hagel zerschlagen, und ihre Stadt wird untergehen. 20 Doch ihr sät überall an allen Wassern; / Rind und Esel laufen frei herum. / Wie glücklich seid ihr!