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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jeremia - Kapitel 41

1 Im Oktober desselben Jahres kam Jischmaël Ben-Netanja, der Enkel Elischamas, in Begleitung von zehn anderen Männern zu Gedalja nach Mizpa. Jischmaël gehörte zur königlichen Familie und war einer von den Oberen des Königs gewesen. Als sie zusammen beim Gastmahl saßen, (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 fielen Jischmaël und seine zehn Männer plötzlich mit gezogenen Schwertern über Gedalja Ben-Ahikam her. Sie töteten den Enkel Schafans, den doch der König von Babylon als Statthalter für das Land eingesetzt hatte. (Jeremia 40.5) 3 Jischmaël ließ auch alle Judäer, die sich bei Gedalja in Mizpa aufhielten, niedermachen und ebenso die chaldäischen Soldaten, die er dort fand. 4 Am nächsten Tag, als noch niemand von der Ermordung Gedaljas erfahren hatte, 5 näherten sich 80 Männer aus Sichem, Schilo und Samaria. Sie hatten ihre Bärte abgeschnitten, ihre Gewänder eingerissen und ihre Haut blutig geritzt und wollten nach Jerusalem, um Weihrauch und Speisopfer in das Haus Jahwes zu bringen. (3. Mose 19.28) 6 Jischmaël Ben-Netanja ging ihnen von Mizpa aus weinend entgegen und lud sie ein: "Kommt zu Gedalja Ben-Ahikam!" 7 Als sie aber in der Stadt waren, stachen er und seine Männer sie nieder und warfen ihre Leichen in eine Zisterne. 8 Nur zehn von ihnen ließ Jischmaël am Leben, denn sie hatten ihn angefleht: "Töte uns nicht! Wir geben dir alle unsere Vorräte an Weizen, Gerste, Öl und Honig, die wir auf dem Feld draußen versteckt haben." 9 Die Zisterne, in die Jischmaël die Leichen jener Männer geworfen hatte, die er durch die Täuschung im Zusammenhang mit Gedalja umbringen konnte, war jene große Zisterne, die König Asa wegen der Bedrohung durch König Bascha von Israel hatte aushauen lassen. Jetzt füllte Jischmaël Ben-Netanja sie mit Leichen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22) 10 Dann führte er den ganzen Rest des Volkes, der sich in Mizpa befand, gefangen weg, auch die Königstöchter, die Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, seinerzeit in die Obhut Gedaljas gegeben hatte. Jischmaël wollte mit ihnen ammonitisches Gebiet erreichen. 11 Als Johanan Ben-Kareach und die anderen Offiziere von den Verbrechen Jischmaëls erfuhren, 12 riefen sie ihre Truppen zusammen und verfolgten ihn. Am großen Teich von Gibeon holten sie ihn ein. 13 Als das Volk, das bei Jischmaël war, Johanan und die anderen Offiziere sah, freuten sie sich. 14 Und alle, die Jischmaël von Mizpa verschleppt hatte, liefen zu Johanan über. 15 Jischmaël Ben-Netanja selbst konnte allerdings mit acht Männern entkommen und floh zu den Ammonitern. 16 Johanan Ben-Kareach und die Offiziere bei ihm übernahmen nun die Verantwortung für den Rest des Volkes, den sie Jischmaël Ben-Netanja bei Gibeon abgejagt hatten, nachdem dieser Gedalja erschlagen und das Volk von Mizpa entführt hatte. Es waren Männer, Frauen und Kinder, auch einige Soldaten und Hofbeamte. 17 Sie zogen mit ihnen fort und machten erst vor Bethlehem bei der Herberge Kimhams Halt, um von dort aus weiter nach Ägypten zu fliehen, 18 aus Angst vor den Chaldäern. Denn Jischmaël Ben-Netanja hatte den vom babylonischen König eingesetzten Statthalter Gedalja Ben-Ahikam erschlagen.