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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jeremia - Kapitel 37

1 König Nebukadnezzar von Babylon hatte Zidkija Ben-Joschija anstelle von Konja Ben-Jojakim zum König über Juda eingesetzt. (2. Könige 24.17) 2 Aber weder Zidkija noch seine Hofleute oder das Volk des Landes hörten auf das, was Jahwe ihnen durch den Propheten Jeremia sagen ließ. 3 Einmal schickte König Zidkija Juchal Ben-Schelemja und den Priester Zefanja Ben-Maaseja zum Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: "Bete doch für uns zu Jahwe, unserem Gott!" (Jesaja 37.4) (Jeremia 42.2) 4 Damals konnte Jeremia sich noch frei bewegen. Man hatte ihn noch nicht ins Gefängnis geworfen. 5 Das Heer des Pharao war gerade aus Ägypten aufgebrochen, und die Chaldäer, die Jerusalem belagerten, hatten die Nachricht davon bekommen und waren von Jerusalem abgezogen. 6 Da kam das Wort Jahwes zu dem Propheten Jeremia: 7 "So spricht Jahwe, der Gott Israels: 'Richtet dem König von Juda aus, der euch zu mir geschickt hat, um mich zu befragen: Passt auf! Das Heer des Pharao, das zu eurer Hilfe ausgezogen ist, wird wieder nach Ägypten umkehren. 8 Und die Chaldäer werden zurückkommen und diese Stadt angreifen. Sie werden sie erobern und niederbrennen.'" 9 So spricht Jahwe: "Redet euch nicht ein, dass die Chaldäer endgültig von euch abgezogen sind. Nein, sie werden nicht abziehen. 10 Selbst wenn ihr das ganze Heer der Chaldäer schlagen könntet und nur ein paar Verwundete von ihnen in den Zelten übrig blieben, dann würden diese noch aufstehen und die Stadt niederbrennen." 11 Als das Heer der Chaldäer wegen dem anrückenden ägyptischen Heer von Jerusalem abgezogen war, 12 wollte Jeremia die Stadt verlassen, um im Stammesgebiet von Benjamin an einer Erbteilung in seiner Verwandtschaft teilzunehmen. (Jeremia 32.9) 13 Im Benjamintor hielt ihn der wachhabende Offizier fest. Es war Jirija Ben-Schelemja, der Enkel Hananjas. "Halt!", rief er. "Du willst zu den Chaldäern überlaufen." 14 "Das ist nicht wahr!", sagte Jeremia. "Ich bin kein Überläufer!" Doch Jirija glaubte ihm nicht, sondern nahm ihn fest und brachte ihn zu den Oberen. 15 Diese wurden wütend auf Jeremia; sie schlugen ihn und ließen ihn in das Haus des Staatsschreibers Jonatan bringen, das man zum Gefängnis gemacht hatte. (Jeremia 20.2) 16 So kam Jeremia in einen gewölbten Keller, der vorher als Zisterne gedient hatte. Dort musste er viele Tage bleiben. 17 Eines Tages ließ König Zidkija ihn heimlich in seinen Palast holen und fragte ihn: "Hast du ein Wort Jahwes für mich?" - "Ja", erwiderte Jeremia, "es lautet: Du wirst dem König von Babylon in die Hände fallen." (Jeremia 34.21) 18 Dann fragte Jeremia den König: "Welches Verbrechen habe ich gegen dich, deine Hofleute oder das Volk begangen, dass ihr mich ins Gefängnis geworfen habt? 19 Wo sind denn jetzt die Propheten, die euch geweissagt haben, dass der König von Babylon euch und euer Land nicht angreifen wird? 20 Doch hör mich an, mein Herr und König! Ich flehe dich an! Schick mich bitte nicht ins Haus Jonatans zurück! Das wäre mein Tod." 21 Da ordnete König Zidkija an, Jeremia in den Wachthof zu verlegen. Dort bekam er täglich ein Rundbrot aus der Bäckergasse, bis es in der Stadt kein Brot mehr gab. So blieb Jeremia im Wachthof. (Jeremia 32.2)