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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jeremia - Kapitel 35

1 Als König Jojakim Ben-Joschija in Juda regierte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 2 "Geh zu den Männern der Sippe Rechab und lade sie in einen der Versammlungsräume im Haus Jahwes ein. Biete ihnen dort Wein an!" (1. Chronik 2.55) 3 Da ging ich zu Jaasanja Ben-Jirmea, dem Enkel von Habazzinja, und holte ihn mit seinen Brüdern und Söhnen und allen Mitgliedern der Sippe Rechab 4 ins Haus Jahwes in den Raum, in dem sich gewöhnlich die Schüler des Gottesmannes Hanan Ben-Jigdalja versammeln. Er liegt neben dem Raum der Oberen im ersten Stock und über dem von Maaseja Ben-Schallum, dem Torwächter. 5 Ich stellte den Männern der Sippe Rechab einige Weinkrüge hin, gab ihnen Becher und lud sie zum Weintrinken ein. 6 Doch sie erwiderten: "Wir trinken keinen Wein! Unser Stammvater Jonadab Ben-Rechab hat uns und unseren Nachkommen befohlen, niemals Wein zu trinken. (2. Könige 10.15) (2. Könige 10.23) 7 Außerdem sagte er uns: 'Ihr dürft kein Haus bauen, keine Felder beackern und keinen Weinberg besitzen. Ihr sollt ausschließlich in Zelten wohnen, damit ihr lange lebt in dem Land, in dem ihr euch als Fremde aufhaltet.' 8 Wir haben auf unseren Stammvater Jonadab Ben-Rechab gehört und alle seine Weisungen befolgt. Deshalb trinken wir unser Leben lang keinen Wein, auch unsere Frauen, unsere Söhne und unsere Töchter nicht. 9 Wir bauen uns auch keine Wohnhäuser und besitzen weder Weinberge noch Felder noch Saatgut. 10 So haben wir in Zelten gewohnt und uns genau an das gehalten, was unser Stammvater Jonadab uns befohlen hat. 11 Und als König Nebukadnezzar von Babylon gegen dieses Land zog, sagten wir uns: 'Kommt, wir bringen uns in Jerusalem vor dem Heer der Chaldäer und Aramäer in Sicherheit!' Nur deshalb sind wir jetzt in Jerusalem." 12 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 13 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Geh und verkünde den Leuten von Juda und Jerusalem: 'Soll euch das nicht eine Lehre sein, dass ihr endlich auf mich hört?' spricht Jahwe. 14 'Was Jonadab Ben-Rechab seinen Söhnen befohlen hat, das haben sie eingehalten. Er verbot ihnen das Weintrinken, und sie haben sich bis heute daran gehalten. Sie gehorchten der Anweisung ihres Stammvaters. Ich aber habe zu euch geredet, habe beizeiten damit angefangen, habe geredet und geredet, aber ihr habt einfach nicht gehört. 15 Immer wieder habe ich meine Diener, die Propheten, zu euch gesandt und euch sagen lassen: Kehrt doch um von euren bösen Wegen, macht Schluss mit eurem bösen Tun! Und lauft nicht den fremden Göttern nach, um ihnen zu dienen und sie anzubeten! Dann könnt ihr in dem Land wohnen bleiben, das ich euch und euren Vorfahren gegeben habe. Aber ihr habt nicht einmal zugehört, geschweige denn gehorcht! (Jeremia 25.4-7) 16 Ja, die Nachkommen von Jonadab Ben-Rechab haben sich an die Weisung ihres Stammvaters gehalten, aber dieses Volk hat nicht auf mich gehört.' 17 Darum spricht Jahwe, der allmächtige Gott, der Gott Israels: 'Passt auf! Ich bringe alles Unheil über die Leute von Juda und Jerusalem, das ich ihnen angekündigt habe. Denn ich habe zu ihnen geredet, aber sie haben nicht gehört, ich habe sie angerufen, aber sie haben nicht geantwortet.'" (Jeremia 7.13) 18 Aber zu den Leuten der Sippe Rechab sagte Jeremia: "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Weil ihr die Weisung eures Stammvaters Jonadab befolgt, seinen Anordnungen gehorcht und alles getan habt, was er euch befohlen hat, 19 darum soll es Jonadab Ben-Rechab nie an einem männlichen Nachkommen fehlen, der mir dient', spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels."