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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jeremia - Kapitel 21

1 Wort Jahwes, das zu Jeremia kam, als König Zidkija Paschhur Ben-Malkija und den Priester Zefanja Ben-Maaseja zu ihm schickte und ihm sagen ließ: (Jeremia 29.25) 2 "König Nebukadnezzar von Babylon führt Krieg gegen uns. Frag doch Jahwe, was geschehen wird, ob er vielleicht wie früher ein Wunder für uns tut, sodass Nebukadnezzar abziehen muss." 3 Da sagte Jeremia zu den Männern: "Gebt dem König folgenden Bescheid: 4 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Passt auf! Noch kämpft ihr außerhalb der Mauern gegen den König von Babylon und die Chaldäer, die euch belagern. Ich werde euch zum Rückzug zwingen, sodass ihr eure Waffen ins Innere der Stadt holen müsst. 5 Ich selbst kämpfe gegen euch mit starker Hand und mächtigem Arm, mit Zorn und Grimm und großer Wut. 6 Ich werde alles sterben lassen, was in dieser Stadt lebt, Menschen und Vieh. An einer schweren Seuche werden sie zugrunde gehen. 7 Und danach, spricht Jahwe, werde ich König Zidkija von Juda und seine hohen Beamten und alles Volk in dieser Stadt, das von Hunger, Schwert und Pest noch verschont wurde, ihren Todfeinden ausliefern. Nebukadnezzar wird euch alle mit dem Schwert umbringen lassen, schonungslos, ohne Mitleid und Erbarmen.'" 8 Dem Volk aber musste Jeremia ausrichten: "So spricht Jahwe: 'Ihr habt die Wahl zwischen Leben und Tod. (5. Mose 11.26) 9 Wer in dieser Stadt bleibt, wird durch den Krieg, durch Hunger oder Pest sterben. Wer aber die Stadt verlässt und zu den Chaldäern überläuft, kommt mit dem Leben davon. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich bin fest entschlossen, Unglück über die Stadt zu bringen und ihr nicht zu helfen', spricht Jahwe. 'Sie wird dem König von Babylon in die Hände fallen, und der wird sie in Schutt und Asche legen.'" 11 An das Königshaus von Juda: / "Hört das Wort Jahwes, 12 ihr Nachkommen Davids! / So spricht Jahwe: 'Haltet jeden Morgen gerechtes Gericht! / Befreit den Beraubten von seinem Bedrücker! / Sonst kommt wie ein Feuer mein Zorn über euch, / unlöschbar wegen der Bosheit eures Tuns! (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Passt auf! Ich komme über euch, / die ihr dort unten auf dem Felsen wohnt!', / spricht Jahwe. / 'Meint ihr, niemand kommt zu euch herab / und dringt in eure Bauten ein? 14 Ich ziehe euch zur Rechenschaft / für alle eure Taten', / spricht Jahwe. / 'Ich lege Feuer in eure Paläste, / das ringsum alles verzehrt.'"