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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jeremia - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu mir: "Kauf dir einen Krug vom Töpfer! Dann hol dir ein paar Älteste vom Volk und von den Priestern 2 und geh mit ihnen zum Scherbentor hinaus ins Hinnomtal. Dort rufe Folgendes aus: (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.11) 3 'Hört das Wort Jahwes, ihr Könige von Juda und ihr Bewohner Jerusalems! So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Passt auf! Ich bringe solches Unheil über diesen Ort, dass es jedem, der davon hört, in den Ohren dröhnt. (1. Samuel 3.11) (2. Könige 21.12) 4 Denn sie haben mich verlassen und mir diesen Ort durch Räucheropfer entfremdet, die sie anderen Göttern brachten, die weder sie noch ihre Vorfahren, noch die Könige von Juda gekannt haben. Dazu haben sie dieses Tal mit dem Blut unschuldiger Menschen getränkt. 5 Dann haben sie Opferstätten für den Baal gebaut, um ihre Kinder darauf zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist mir so etwas in den Sinn gekommen! (Jeremia 7.31-32) 6 Deshalb wird die Zeit kommen, spricht Jahwe, in der man diesen Ort nicht mehr Tofet oder Hinnomtal nennen wird, sondern Mordtal. 7 An diesem Ort werde ich die Pläne der Leute von Juda und Jerusalem vereiteln. Ich lasse sie ihren Todfeinden in die Hände fallen, die sie mit dem Schwert erschlagen werden. Ihre Leichen werde ich den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß vorwerfen. (Jeremia 7.33) 8 Ich werde diese Stadt zu einem Ort des Grauens und der Verachtung machen. Wer an ihr vorüberzieht, schüttelt über ihre Wunden entsetzt den Kopf. (Jeremia 18.16) 9 Wenn ihre Todfeinde die Stadt belagern, lasse ich die Einwohner das Fleisch ihrer eigenen Kinder essen, so groß wird ihre Bedrängnis sein. Schließlich werden sie sich gegenseitig aufessen.' (5. Mose 28.53) 10 Dann zerschlage den Krug vor den Augen deiner Begleiter 11 und sage zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige: Dieses Volk und diese Stadt werde ich zerschmettern wie dieses Tongeschirr, das man nicht wiederherstellen kann. Man wird die Toten im Tofet begraben müssen, weil man sonst keinen Platz mehr dazu hat. (Jesaja 30.14) (Jeremia 7.32) 12 Auch diese Stadt mache ich samt ihren Bewohnern dem Tofet gleich', spricht Jahwe. 13 'Die Häuser in Jerusalem und die Paläste der Könige sollen genauso unrein werden wie der Tofet, und zwar alle Häuser, auf deren Terrassen sie den Sternen Weihrauch verbrannt und anderen Göttern Trankopfer ausgegossen haben.'" (Jeremia 32.29) (Zephanja 1.5) 14 Als Jeremia vom Tofet zurückkam, wo er im Auftrag Jahwes geweissagt hatte, stellte er sich in den Tempelvorhof und rief allen Leuten dort zu: 15 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ich will über diese Stadt und alle dazugehörenden Städte all das Unheil bringen, das ich ihnen angedroht habe; denn sie haben sich hartnäckig geweigert, auf meine Worte zu hören.'"