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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hiob - Kapitel 34

1 Elihu fuhr fort und sagte: 2 "Hört, ihr Weisen, meine Worte, / ihr Kundigen, gebt mir Gehör! 3 Denn das Ohr prüft die Worte, / der Gaumen kostet die Speise. (Hiob 12.11) 4 Lasst uns prüfen, was recht ist, / was gut ist, zusammen erforschen!" 5 "Denn Hiob hat gesagt: 'Ich bin gerecht, / und Gott verweigert mir mein Recht. (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 Sollte ich lügen über mein Recht? / Tödlich traf mich der Pfeil, obwohl ich ohne Schuld bin.' (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wo ist ein Mann wie Hiob, / der Hohn wie Wasser trinkt, (Hiob 15.16) 8 der sich mit üblem Gesindel abgibt, / der Umgang mit Gottlosen hat? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: 'Es nützt einem nichts, wenn man Gott gefallen will.'" (Hiob 9.22) 10 "Darum hört mir zu, / ihr verständigen Männer! / Niemals wird Gott gottlos handeln, / der Allmächtige Unrecht tun. 11 Nein, was der Mensch tut, das vergilt er ihm; / er bekommt, was er verdient. (Römer 2.6) 12 Es ist gewiss: Gott handelt nicht gottlos, / der Allmächtige verdreht nicht das Recht." (Hiob 19.6) 13 "Wer hat ihm die Erde anvertraut, / wer den ganzen Erdkreis hingestellt? 14 Wenn er nur an sich denken würde / und hielte seinen Lebenshauch zurück, 15 dann käme alles Fleisch auf einen Schlag um, / und der Mensch würde wieder zu Staub." (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 "Hast du Verstand, dann höre dies, / achte genau auf meine Worte! 17 Kann denn herrschen, wer das Recht hasst? / Oder willst du den Gerechten und Mächtigen verdammen? 18 Darf man einen König Nichtsnutz nennen, / ist es recht, Edle gottlos zu heißen? 19 Er ergreift nicht für die Oberen Partei; / der Reiche gilt ihm nicht mehr als der Arme, / denn sie alle sind das Werk seiner Hände. 20 Sie sterben plötzlich, mitten in der Nacht, / sie werden erschüttert und vergehen. / Mächtige entfernt er ohne Menschenhand. 21 Seine Augen sind auf die Wege jedes Menschen gerichtet, / er sieht jeden Schritt, den sie tun. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Da ist kein Dunkel und kein Schatten, / der die Bösen verbirgt. (Psalm 139.11-12) 23 Er muss den Menschen nicht lang untersuchen, / bevor er vor Gott ins Gericht kommt. 24 Gewaltige knickt er ohne Verhör / und stellt andere an ihren Platz. 25 Weil er ihre Taten kennt, / stürzt er sie über Nacht um, / und sie werden zermalmt. 26 Als Gottlose schlägt er sie nieder / am Ort, wo alle sie sehn, 27 weil sie ihm nicht mehr folgten / und keinen seiner Wege bedachten. 28 So dringt auch der Schrei der Armen zu ihm, / er hört das Geschrei der Gebeugten. (2. Mose 22.22) 29 Schafft er Ruhe, / wer will es verdammen? / Verbirgt er das Gesicht, / wer kann ihn schauen? / Doch er wacht über Völker und Menschen, 30 dass kein Gewissenloser König wird / und dem Volk ein Fallstrick ist." 31 "Hat Hiob denn zu Gott gesagt: / 'Ich trage es, ich will ja nichts Böses tun? 32 Zeig du mir, was ich nicht sehe! / Habe ich Unrecht getan, ich tu es nicht wieder.' (Hiob 40.5) 33 Soll Gott nach deinem Sinn vergelten, / weil du es verwirfst? / Du musst wählen und nicht ich. / Weißt du etwas, sag es an! 34 Verständige Leute werden mir sagen / und jeder Weise, der mir zuhört: 35 'Hiob redet nicht mit Verstand, / seine Worte waren unbedacht. (Hiob 38.2) 36 Soll Hiob doch immer weiter geprüft werden, / weil er wie ein Gottloser spricht. 37 Denn zu seiner Sünde fügt er Treubruch hinzu, / klatscht vor Hohn in die Hände, / führt viele Reden gegen Gott.'" (Hiob 34.5)