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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hiob - Kapitel 20

1 Da entgegnete Zofar von Naama: 2 "Darauf erwidern mir meine Gedanken, / darüber denke ich nach. 3 Ich höre, wie man mich tadelt und schmäht, / doch aus meiner Einsicht entgegnet mein Geist." 4 "Weißt du nicht, dass immer schon, / seit es Menschen auf der Erde gibt, 5 der Jubel der Gottlosen kurz ist, / die Freude der Bösen keinen Augenblick bleibt? 6 Reicht sein Stolz auch in den Himmel, / kommt er mit dem Kopf bis an die Wolken, (Psalm 37.35) 7 wird er vergehen wie sein eigener Kot. / Die ihn sahen, fragen: 'Wo ist er?' (1. Könige 14.10) 8 Wie ein Traum löst er sich unauffindbar auf, / wie ein weggescheuchtes Nachtgesicht. (Psalm 73.20) 9 Das Auge sah ihn und sieht ihn nicht wieder, / seine Stätte erblickt ihn nicht mehr. (Psalm 37.10) 10 Seine Kinder müssen den Armen Entschädigung zahlen, / und seine Hände den Raub erstatten. (Hiob 27.14) 11 Seine Glieder waren voll Jugendkraft, / nun liegen sie mit ihm im Staub. 12 Schmeckt das Böse in seinem Mund süß, / wenn er es unter der Zunge verbirgt, 13 es aufspart und nicht loslassen will, / es im Gaumen zurückhält, 14 so wird seine Speise im Leib verwandelt, / in seinem Inneren zu Natterngift. 15 Reichtum hat er verschlungen, / nun erbricht er ihn wieder, / aus seinem Bauch treibt Gott ihn heraus. 16 Was er sog, ist Viperngift, / die Vipernzunge tötet ihn. 17 Er darf sich nicht an Bächen freuen, / an Strömen von Honig und Milch. 18 Das Errungene gibt er zurück, / er darf es nicht verschlingen. / Den Reichtum, den er erwarb, / den kann er nicht genießen. (5. Mose 28.30-33) 19 Denn er knickte die Armen und ließ sie liegen, / raubte ein Haus und baute es nicht aus. 20 Weil sein Bauch ihm keine Ruhe gab, / entkommt er mit seinen Schätzen nicht. 21 Nichts entging seiner Fressgier, / darum hat sein Gut keinen Bestand. 22 Trotz großem Reichtum wird ihm Angst, / die Wucht des Leidens wird über ihn kommen. 23 Um ihm den Bauch zu füllen, / lässt Gott seine Zornglut auf ihn los, / dass sie als Brot auf ihn regnet. 24 Flieht er vor den eisernen Waffen, / durchbohrt ihn der eherne Bogen. 25 Zieht er sich den Pfeil aus dem Rücken, / aus der Galle die blitzende Klinge, / kommt das Grauen über ihn. (5. Mose 32.14) (Psalm 7.13) 26 Nur Finsternis ist für ihn aufgespart; / es frisst ihn ein Feuer, das niemand angeblasen hat; / es verzehrt, was übrig blieb in seinem Zelt. (5. Mose 32.22) 27 Der Himmel enthüllt seine Schuld, / die Erde steht gegen ihn auf. 28 Der Wohlstand seines Hauses fährt dahin, / wenn Gottes Zorn wie eine Sturzflut kommt. 29 So sieht das Schicksal gottloser Menschen aus, / Gott spricht ihnen dieses Erbe zu."