zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 5

1 "Du, Mensch, nimm dir ein scharfes Schwert und benutze es als Rasiermesser. Schere dir damit den Kopf kahl und rasiere den Bart ab. Dann nimm dir eine Waage und teile die Haare. 2 Ein Drittel verbrenne in der Stadt, wenn sie gestürmt wird. Das zweite Drittel zerhaue mit dem Schwert vor ihren Toren; und das letzte Drittel streue in den Wind! Denn ich werde ihre Einwohner mit gezücktem Schwert verfolgen. 3 Nur ganz wenige Haare sollst du in den Zipfel deines Mantels binden. 4 Doch auch von diesen sollst du noch einen Teil nehmen, ins Feuer werfen und verbrennen lassen. Davon wird sich das Feuer auf das ganze Haus Israel ausdehnen." 5 So spricht mein Herr Jahwe: "Das ist Jerusalem! Ich habe die Stadt zum Mittelpunkt der Völker gemacht und Länder rings herum gesetzt. 6 Doch ihre Bewohner lehnten sich gegen meine Rechtsbestimmungen auf und waren gottloser als die Völker; sie empörten sich gegen meine Ordnungen, schlimmer als die Länder ringsum. Sie missachteten meine Gebote und traten mein Gesetz mit Füßen. 7 Darum, spricht Jahwe, der Herr: Weil ihr mehr getobt habt als die Völker um euch herum, weil ihr meine Gebote nicht beachtet und mein Gesetz verworfen habt, weil ihr euch nicht einmal nach den Gesetzen eurer Nachbarvölker gerichtet habt, 8 darum werde auch ich gegen dich sein, spricht Jahwe, der Herr. Vor den Augen der Völker werde ich mein Strafgericht an euch vollziehen. 9 Wegen der Menge deiner Abscheulichkeiten werde ich dich so bestrafen, wie ich es noch nie getan habe und auch nie wieder tun werde. 10 Mitten in Jerusalem werden Väter ihre Söhne töten und aufessen. Und Söhne werden es mit ihren Vätern genauso tun. Ich vollziehe mein Gericht an dir und zerstreue deinen Rest in alle Winde. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr: Weil du mein Heiligtum mit all deinen Scheusalen und Gräueln entweiht hast, werde auch ich dich kahl scheren. Mein Auge wird kein Mitleid zeigen, und ich werde dich nicht schonen. (Hesekiel 8.6) 12 Ein Drittel von dir wird in der Stadt an Pest und Hunger sterben, ein Drittel soll vor der Stadt mit dem Schwert erschlagen werden; und ein Drittel zerstreue ich in alle Winde und verfolge sie mit gezücktem Schwert. (Hesekiel 5.2) 13 Sie werden meinen Zorn zu spüren bekommen, und ich werde meine Wut an ihnen stillen und mich rächen. Dann, wenn ich meinen Grimm an ihnen kühle, wird man erkennen, dass ich, Jahwe, sie mit Leidenschaft gewarnt habe. (Hesekiel 16.42) 14 Ja, ich mache dich zum Schauder und zum Schimpf für alle Völker ringsum. Und jeder, der vorbeigeht, wird dich verhöhnen. 15 Zum Gespött und zum Hohn, zur Warnung und zum Schreckbild wirst du für die Völker ringsum sein, wenn ich mein Strafgericht an dir vollziehe, voll von grimmigem Zorn und wütender Züchtigung - ich, Jahwe, habe gesprochen -, (Jeremia 24.9) 16 wenn ich die bösen Pfeile des Hungers gegen dich abschieße - und ich werde sie abschießen - um euch zu verderben, und wenn ich den Hunger über euch häufe und euren Brotvorrat vernichte. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Ja, ich sende Hunger über euch und dazu wilde Tiere, die euch der Kinder berauben; Pest und Blutvergießen, wenn das Schwert über euch kommt. Ich, Jahwe, habe gesprochen." (Hesekiel 14.21)