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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hesekiel - Kapitel 41

1 Dann führte er mich in den Tempelraum hinein und maß die Mauerstücke rechts und links. Sie waren drei Meter dick. 2 Der Eingang selbst war fünf Meter breit. Die Mauerstücke auf beiden Seiten sprangen je zweieinhalb Meter vor. Er maß die Länge des Tempelraums. Es waren 20 Meter, seine Breite betrug 10 Meter. 3 Dann ging er in den innersten Raum und maß das Mauerwerk am Eingang. Es war auf beiden Seiten einen Meter dick. Der Eingang selbst war drei Meter breit. Die Mauern auf beiden Seiten des Eingangs sprangen dreieinhalb Meter vor. 4 Der Raum selbst war zehn Meter tief und zehn Meter breit. Als er ihn gemessen hatte, sagte er zu mir: "Das ist das Höchstheilige." (Hesekiel 43.12) 5 Dann maß er die Seitenwände des Tempelhauses. Sie waren drei Meter dick. Um das Tempelhaus herum gab es einen Anbau von zwei Metern Breite. 6 Er bestand aus drei Stockwerken mit je dreißig Kammern. Die Stockwerke waren auf der Innenseite nicht in der Mauer des Tempelhauses verankert, sondern ruhten auf den Mauerabsätzen an der Außenseite der Tempelwand. 7 Weil die Tempelmauer nach oben hin zurücktrat, verbreiterte sich der Innenraum des Anbaus von Stockwerk zu Stockwerk. Im unteren war er am schmalsten, im oberen am breitesten. 8 Ich sah eine Terrasse um das Haus herum laufen, die von den Unterbauten der Seitenkammern gebildet wurde und drei Meter hoch war. 9 Die Außenwand des Anbaus selbst war nur zweieinhalb Meter dick. Zwischen den Seitenkammern des Tempelhauses 10 und den Räume um das Tempelhaus herum war ein freigelassener Platz von zehn Metern Breite. (Hesekiel 42.1-3) 11 Die Eingänge des Anbaus öffneten sich zur Terrasse hin, die ringsherum zweieinhalb Meter breit war. 12 Hinter dem Tempelhaus, also in westlicher Richtung, stand in einem abgesonderten Bereich ein weiteres Gebäude. Es war 35 Meter tief und 45 Meter breit. Seine Außenmauer war zweieinhalb Meter dick. 13 Nun maß er die ganze Tempelanlage aus. Das Tempelhaus war 50 Meter lang. Von seiner Rückseite über den unbebauten Streifen bis zur Rückseite des anderen Gebäudes waren es ebenfalls 50 Meter. 14 Die Breite des Tempelhauses auf der Ostseite einschließlich des unbebauten Streifens betrug ebenfalls 50 Meter. 15 Weiter maß er die Breite des Hintergebäudes. Es war einschließlich der Terrassenbauten auf beiden Seiten 50 Meter breit. 16 Das Innere des Tempelhauses und seine Vorhalle waren getäfelt, vom Boden bis hinauf zu den Fenstern. Diese hatten einen dreifach abgestuften Rahmen und konnten verschlossen werden. 17 Oberhalb des Eingangs innen und außen und auf allen Wänden rings herum war die Täfelung in Felder eingeteilt, 18 in die abwechselnd Cherubim und Palmen eingeschnitzt waren. Jeder Cherub hatte zwei Gesichter. 19 Ihr Menschengesicht war der einen Palme zugewandt und ihr Löwengesicht der anderen. 20 Vom Fußboden bis über die Tür hinauf waren die Cherubim und Palmen an allen Wänden zu sehen. 21 Die Eingangstür zum Tempelraum hatte einen vierfach gestaffelten Rahmen. Vor dem Höchstheiligen aber stand etwas, das aussah wie 22 ein Altar aus Holz, anderthalb Meter hoch, einen Meter lang und ebenso breit. Seine Ecken, seine Wände und sein Sockel waren aus Holz. Der Mann sagte zu mir: "Das ist der Tisch, der vor Jahwe steht." (2. Mose 30.1) 23 Der Tempelraum und das Höchstheilige hatten je eine Doppeltür. 24 Rechts und links waren hintereinander je zwei drehbare Türflügel angebracht. 25 Wie die Wände waren auch die Türflügel mit Cherubim und Palmen verziert.Die Vorhalle hatte über ihrem Eingang ein Vordach aus Holz. 26 Auch ihre Wände waren von gerahmten Fenstern durchbrochen und bis zum hölzernen Vordach mit Palmen verziert. Ebenso war es mit den Seitenkammern und ihren Dachbalken.