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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hesekiel - Kapitel 40

1 Am Jahresanfang, am 10. April im 25. Jahr unserer Verbannung - das war das 14. Jahr nach dem Fall der Stadt - legte Jahwe die Hand auf mich und brachte mich genau dorthin. 2 In göttlichen Visionen brachte er mich ins Land Israel und setzte mich auf einem sehr hohen Berg nieder. Auf dessen Südseite war so etwas wie eine Stadt zu sehen. 3 Dorthin brachte er mich. Am Tor stand ein Mann, der aussah, als sei er aus Bronze. In seiner Hand hielt er eine Schnur aus Flachs und eine Messrute. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Der Mann sagte zu mir: "Du Mensch, mach deine Augen und Ohren auf und achte genau auf alles, was ich dir zeige. Denn dazu bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Haus Israel alles, was du hier zu sehen bekommst." (Hesekiel 44.5) 5 Ich sah, dass der ganze Tempelbezirk von einer Mauer umschlossen war. Der Mann maß sie mit der Messrute in seiner Hand aus: eine Rute hoch, eine Rute dick. Die Messrute in seiner Hand war sechs Ellen lang, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet. 6 Dann stieg der Mann die Stufen hinauf, die zum östlichen Toreingang führten, und maß die Torschwelle. Sie war drei Meter breit. 7 Jede Nische für die Wächter im Tor war drei Meter lang und drei Meter breit. Die Pfeiler zwischen den Nischen waren zweieinhalb Meter dick. Die Schwelle der hinteren Toröffnung war, wie die der vorderen, drei Meter breit. 8 Dann maß er die Vorhalle des Tores zum Tempel hin. Sie war drei Meter tief 9 und vier Meter breit. Die Mauerstücke rechts und links am Ausgang waren einen Meter dick. 10 Das Osttor hatte auf jeder Seite drei durch Pfeiler getrennte gleich große Nischen für die Wächter. 11 Die lichte Weite der Toröffnung betrug fünf Meter und die ganze Torbreite sechseinhalb Meter. 12 Die Nischen für die Wächter auf jeder Seite waren zum Durchgang hin mit einer Mauer von einem halben Meter Höhe abgeschlossen. 13 Dann maß er die Breite des ganzen Tores. Vom Dachansatz der einen Nische bis zum Dachansatz der gegenüberliegenden waren es zwölfeinhalb Meter. 14 Für die vorspringenden Wände, die auf die Pfeiler des Innenhofes zuliefen, machte er eine Länge von zehn Metern aus. 15 Das ganze Torgebäude vom Vordereingang bis zu dem des Innenhofs maß 25 Meter. 16 Die Nischen hatten gerahmte Fenster an den Außen- und Innenwänden. Auch die Vorhalle hatte ringsherum Fenster. Und die Mauerstücke am Torausgang waren mit Palmen verziert. 17 Dann brachte er mich in den äußeren Vorhof. Dieser war ringsherum von 30 nebeneinander liegenden Räumen umgeben. Vor diesen Räumen war der Boden mit Steinplatten belegt. 18 Der Plattenbelag reichte so weit in den Vorhof hinein wie die Torgebäude und lag tiefer als der innere Vorhof. 19 Er maß den Abstand zwischen der Innenseite des unteren Tores bis zur Außenseite des höher gelegenen Innentores. Es waren 50 Meter. Nachdem die Ostseite ausgemessen war, gingen wir auf die Nordseite. 20 Auch dort war ein Tor zum äußeren Vorhof. Seine Außenseite zeigte nach Norden. Er maß seine Länge und Breite. 21 Es hatte drei Nischen auf jeder Seite für die Wächter. Seine Pfeiler und die Vorhalle hatten die gleichen Maße wie das erste Tor. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 22 Vorhalle, Fenster und Palmen sahen genauso aus wie beim Osttor. Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. 23 Wie beim Osttor befand sich genau gegenüber ein Tor, das zum inneren Vorhof führte. Von Tor zu Tor waren es 50 Meter. 24 Dann führte er mich auf die Südseite. Auch dort war ein Tor. Seine Vorhalle und das Mauerwerk hatten die gleichen Maße wie die anderen Tore. 25 Auch die Fenster im Torgebäude und in der Vorhalle waren wie die anderen Fenster. Das Tor war 25 Meter lang und halb so breit. 26 Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. Die Mauerstücke rechts und links waren mit Palmen verziert. 27 Auch hier hatte es als Gegenstück in 50 Metern Entfernung ein Tor zum inneren Vorhof. 28 Dann führte er mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 29 Die Nischen für die Wächter, die Mauervorsprünge und die Vorhalle waren wie dort. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 30 Die Vorhallen rings um den Innenhof waren zwölfeinhalb Meter lang und zweieinhalb Meter tief. 31 Seine Vorhalle jedoch lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 32 Dann brachte er mich in den inneren Vorhof auf die Ostseite und vermaß das dort gelegene Tor. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 33 Die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang hatten die gleichen Maße. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 34 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert und acht Stufen bildeten den Aufgang. 35 Dann führte er mich zum Nordtor und maß es aus. Es war den anderen Toren gleich: 36 die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang und die Fenster ringsherum. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 37 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine beiden Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 38 Dort gab es einen Raum, dessen Türöffnung sich an den Mauervorsprüngen der Tore befand. Dort wusch man das Brandopfer ab. 39 In der Vorhalle selbst standen auf jeder Seite zwei Tische. Auf ihnen wurden die Tiere für das Brand-, Sünd- und Schuldopfer geschlachtet. 40 An den beiden Außenwänden der Vorhalle rechts und links vom Eingang des Nordtores waren ebenfalls je zwei Tische aufgestellt. 41 So standen auf jeder Seite des Tores vier Tische, also insgesamt acht, auf denen geschlachtet wurde. 42 Die Tische für das Brandopfer waren aus Quadersteinen gebaut. Sie waren dreiviertel Meter lang, ebenso breit und einen halben Meter hoch. Auf sie wurde alles hingelegt, was man zum Schlachten der Opfertiere brauchte. 43 Ringsherum waren acht Zentimeter lange Haken für das Opferfleisch befestigt, das auf die Tische kam. 44 Im Innenhof neben dem Nord- und Südtor befanden sich je ein Raum, der sich zum Vorhof hin öffnete. Der eine war nach Süden hin offen, der andere nach Norden. 45 Mein Führer sagte zu mir: "Der Raum, der nach Süden schaut, ist für die Priester bestimmt, die für den Tempel zu sorgen haben, 46 und der, der nach Norden offen ist, für die Priester, die am Altar Dienst tun. Das sind die Nachkommen Zadoks, also diejenigen Leviten, die in die Nähe Jahwes kommen dürfen, um ihm zu dienen." (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 5.34) 47 Dann vermaß er den inneren Vorhof. Er war 50 Meter lang und 50 Meter breit. Vor dem Tempelhaus stand der Altar. (Hesekiel 43.13) 48 Nun führte er mich in die Vorhalle des Tempelhauses und maß sie aus. Das Mauerwerk rechts und links von ihrem Eingang war je zweieinhalb Meter dick. Das Eingangstor selbst war sieben Meter breit und die Mauervorsprünge je anderthalb Meter. (1. Könige 6.3) 49 Die Vorhalle war zehn Meter breit und sechs Meter tief. Zehn Stufen führten zu ihr hinauf. Vor den Mauerstücken auf beiden Seiten stand je eine Säule. (1. Könige 7.21)