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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hesekiel - Kapitel 4

1 "Du, Mensch, nimm dir einen Lehmziegel, leg ihn vor dich hin und ritze den Umriss der Stadt Jerusalem darauf ein. 2 Dann eröffne die Belagerung gegen die Stadt: Baue Belagerungstürme, schütte einen Wall gegen sie auf, richte ein Heerlager ein und stelle Rammböcke gegen ihre Mauern ringsum! 3 Nimm dir dann eine eiserne Pfanne und stelle sie als eiserne Mauer zwischen dich und die Stadt. Dann blick auf sie hin: Nun ist sie belagert, und du belagerst sie. Das soll ein Zeichen für die Leute von Israel sein." 4 "Dann legst du dich auf deine linke Seite und nimmst die Schuld der Israeliten auf dich. Solange du so liegst, sollst du ihre Schuld tragen. 5 Ich habe dir nämlich die Jahre ihrer Schuld zu einer Tageszahl gemacht. 390 Tage musst du die Schuld des Hauses Israel tragen. 6 Wenn du damit fertig bist, legst du dich auf deine rechte Seite und trägst die Schuld des Hauses Juda, 40 Tage lang, einen Tag für jedes Jahr. So habe ich es festgesetzt. 7 Dabei sollst du deine Blicke und deinen bloßen Arm auf das belagerte Jerusalem richten und gegen die Stadt weissagen. 8 Pass auf! Ich werde dich mit Stricken fesseln, dass du dich nicht von einer Seite auf die andere wälzen kannst, bis du die Tage deiner Belagerung überstanden hast." 9 "Nimm dir jetzt Weizen, Gerste, Bohnen, Linsen, Hirse und Dinkel, schütte alles in ein einziges Gefäß und backe daraus Brot. Das ist deine Speise für die 390 Tage, in denen du auf deiner Seite liegst. (Hesekiel 4.5) 10 Deine Tagesration beträgt 260 Gramm Brot, und du sollst es zu bestimmten Zeiten essen. 11 Auch das Wasser, das du trinkst, soll genau abgemessen sein: drei Becher. 12 Das Brot sollst du wie Gerstenfladen backen. Als Brennmaterial nimm vor aller Augen Menschenkot dazu! 13 Denn auch die Israeliten werden bei den Völkern, unter die ich sie verstreue, ihr Brot unrein essen müssen." 14 Da sagte ich: "Ach Herr, Jahwe, von meiner Kindheit an habe ich nichts gegessen, was unrein macht. Nie habe ich Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren gegessen und nie unrein gewordenes Opferfleisch angerührt." (Apostelgeschichte 10.14) 15 Da sagte er zu mir: "Gut, ich erlaube dir Kuhmist zu nehmen statt Menschenkot." 16 Und er fuhr fort: "Du Mensch, hör zu! Ich zerstöre Jerusalems Vorrat an Brot, sodass sie es abwiegen werden und mit Angst essen und das Wasser abmessen und mit Entsetzen trinken. (Hesekiel 5.16) 17 Wegen ihrer Schuld werden sie Mangel an Brot und Wasser haben und werden einer nach dem anderen elend zugrunde gehen."