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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hesekiel - Kapitel 29

1 Am 12. Januar im zehnten Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, wende dich gegen den Pharao, den König von Ägypten, und weissage Folgendes über ihn und ganz Ägypten: (Jesaja 19.1) (Jeremia 46.1) 3 'So spricht Jahwe, der Herr: Du bekommst es mit mir zu tun, Pharao, König von Ägypten, du großes Seeungeheuer, das im Nil und seinen Armen liegt und sagt: Mir gehört der Strom, / ich habe ihn selber gemacht. (Hesekiel 32.2) 4 Ich schlage dir Haken durch die Kinnbacken und lasse die Fische deiner Ströme an deinen Schuppen kleben und ziehe dich mit all den an dir hängenden Fischen aus ihnen heraus. (2. Könige 19.28) (Hesekiel 38.4) 5 Dann werfe ich dich samt allen deinen Fischen in die Wüste. Dort bleibst du liegen, niemand sammelt dich auf. Den wilden Tieren und den Vögeln bist du zum Fraß vorgeworfen. 6 Dann werden alle Bewohner Ägyptens erkennen, dass ich Jahwe bin. Denn du bist für das Haus Israel eine Stütze aus Schilfrohr gewesen: (2. Könige 18.21) 7 Wenn sie dich in die Hand nahmen, knicktest du ein und rissest ihnen die ganze Schulter auf. Und wenn sie sich auf dich lehnten, zerbrachst du und durchbohrtest ihnen die Hüfte. 8 Deshalb spricht Jahwe, der Herr: Pass auf! Ich bringe das Schwert über dich und rotte Menschen und Vieh in dir aus. 9 Ägypten wird zu Wüste und Ödland werden, damit man erkennt, dass ich es bin - Jahwe! Weil du sagst:'Mir gehört der Strom, / ich habe ihn selber gemacht!', 10 deshalb gehe ich gegen dich und deine Ströme vor. Ich mache Ägypten zum dürren Ödland, zur Wüste, und zwar von Migdol bis nach Assuan und an die Grenze von Nubien. 11 Weder Mensch noch Tier ziehen dort hindurch. 40 Jahre lang wird es nicht bewohnt sein. 12 Ich mache Ägypten zur Wüste mitten in verwüsteten Ländern. Seine Städte werden 40 Jahre lang als Trümmerhaufen daliegen, und seine Bewohner werde ich in fremde Länder unter fremde Völker zerstreuen. 13 Doch so spricht Jahwe, der Herr: Wenn die 40 Jahre vorbei sind, 14 werde ich das Geschick Ägyptens zum Guten wenden und sie nach Oberägypten in das Land Patros, das Land ihrer Herkunft, zurückbringen. Dort werden sie ein kleines Königreich sein, 15 schwächer als alle anderen Königreiche. Es wird sich nicht mehr über andere Völker erheben, denn ich vermindere ihre Zahl, damit sie nicht mehr über andere Völker herrschen können. 16 Dann wird sich das Haus Israel auch nicht mehr auf sie verlassen und sich an sie hängen, was mich an ihre Schuld erinnern würde. Und man wird erkennen, dass ich, Jahwe, der Herr, bin.'" 17 Am 1. April im 27. Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 18 "Du Mensch, König Nebukadnezzar von Babylon hat sein Heer gegen Tyrus eine schwere Arbeit tun lassen. Jeder Kopf ist dabei kahl geworden und jede Schulter blank gescheuert. Aber Lohn für ihre schwere Mühe haben er und sein Heer dort nicht erhalten. 19 Darum spricht Jahwe, der Herr: Passt auf! Ich gebe König Nebukadnezzar von Babylon das Land Ägypten. Der ganze Reichtum Ägyptens wird ihm zufallen. Er wird das Land ausplündern, und sein Heer wird reiche Beute machen. Das wird ihr Lohn sein. 20 Weil sie für mich gearbeitet haben, gebe ich ihnen das Land Ägypten als Lohn, spricht Jahwe, der Herr. (Jesaja 10.5) (Hesekiel 30.24) 21 An dem Tag werde ich auch dem Haus Israel wieder Kraft verleihen, und dir gebe ich Freimut, zu den Leuten zu reden. Sie sollen erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe!"