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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Hesekiel - Kapitel 26

1 Am 1. des Monats im elften Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, / weil Tyrus über Jerusalem sagte: / 'Ha! Zerbrochen ist das Tor der Völker! / Jetzt fällt mir ihr Reichtum zu, / denn sie ist verwüstet', (Hesekiel 25.3) 3 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Jetzt gehe ich gegen dich vor, Tyrus! Wie das Meer gegen deine Klippen brandet, werde ich viele Völker gegen dich anstürmen lassen! (Jesaja 23.1) 4 Sie werden deine Mauern schleifen, Tyrus, und deine Türme niederreißen. Ich fege deine Erde von dir weg und mache dich zu einem kahlen Felsen im Meer, 5 zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Ich habe das gesagt', spricht Jahwe, der Herr. 'Völker werden Tyrus ausplündern, 6 seine Tochterstädte auf dem Festland zerstören und deren Einwohner töten. Daran wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 7 So spricht Jahwe, der Herr: "Ich werde den Großkönig Nebukadnezzar, den König von Babylon, über Tyrus kommen lassen. Er kommt vom Norden her mit Pferden, Streitwagen, Reitern und einem riesigen Heer. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Tochterstädte zerstören und einen Wall gegen dich aufschütten, Angriffsrampen gegen deine Mauern vorantreiben und ein Schutzdach aus Langschilden gegen dich aufstellen. (Hesekiel 26.6) 9 Der Stoß seiner Rammböcke wird deine Mauern treffen. Mit Brecheisen reißt er deine Türme ein. 10 Eine Staubwolke wird dich bedecken, wenn er anrückt mit der Masse seiner Pferde. Der Lärm seiner Reiter, Räder und Wagen lässt deine Mauern erbeben, wenn er durch deine Tore einfährt, wie man in eine aufgebrochene Stadt einzieht. 11 Die Hufe seiner Pferde zerstampfen deine Straßen, dein Volk erschlägt er mit dem Schwert. Die stolzen Steinsäulen, die du verehrst, sinken in Trümmer. 12 Sie plündern deinen Besitz, sie rauben deine Waren, sie schleifen deine Mauern und zerstören deine Paläste. Und deine Steine, dein Holz und deinen Schutt schütten sie ins Meer. 13 Ich lasse den Klang deiner Lieder verstummen, und die Musik deiner Harfen wird nicht mehr gehört. (Jesaja 14.11) 14 Ich mache dich zu einem kahlen Felsen, zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Du wirst nicht wieder aufgebaut werden, denn ich, Jahwe, habe das gesagt!", spricht Jahwe, der Herr. 15 So spricht Jahwe, der Herr, gegen Tyrus: "Vom Donnergetöse deines Falls werden die Inseln erbeben, wenn Mörder in dir wüten und jeder Durchbohrte stöhnt. 16 Dann sinken die Fürsten des Meeres von ihren Thronen. Sie legen ihre Mäntel ab, ziehen ihre buntgewirkten Kleider aus und kleiden sich in zitternde Angst. Vor Entsetzen kauern sie auf dem Boden und zittern und zittern. 17 Dann stimmen sie die Totenklage über dich an:'Ach, wie bist du zerstört, / du ruhmreiche Stadt, / du Festung am Meer! / Du hattest solche Macht auf der See, / hast ihre Anwohner in Schrecken versetzt. 18 Nun zittern die Küsten am Tag deines Falls; / über dein Ende sind die Inseln entsetzt.'" 19 Denn so spricht mein Herr, Jahwe: "Wenn ich dich zu einer verwüsteten und menschenleeren Stadt mache, wenn ich die Flut über dich kommen lasse, sodass du darin untergehst, 20 dann musst du in die Totenwelt hinab zu den längst Verstorbenen, in die tiefste Tiefe zu den uralten Ruinen. Dann wirst du nie mehr bewohnt und hast keinen Platz mehr im Land der Lebendigen. 21 Tödlichem Terror gebe ich dich preis, du wirst nicht mehr sein! Man wird dich suchen, aber nicht mehr finden. Das gilt für alle Zeit, spricht Jahwe, der Herr."