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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Esra - Kapitel 7

1 Nach diesen Ereignissen reiste Esra Ben-Seraja, der unter der Herrschaft des Perserkönigs Artaxerxes lebte, nach Jerusalem. Seine Vorfahren waren Asarja, Hilkija, (1. Chronik 5.40) 2 Schallum, Zadok, Ahitub, 3 Amarja, Asarja, Merajot, 4 Serachja, Usi, Bukki, 5 Abischua, Pinhas und Eleasar, der Sohn des ersten Priesters Aaron. 6 Dieser Esra kam jetzt aus Babylon. Er war ein Lehrer, der das Gesetz sehr gut kannte, das Jahwe, der Gott Israels, Mose gegeben hatte. Weil Jahwe seine Hand über ihn hielt, erfüllte der König alle seine Bitten. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Mit ihm zogen eine ganze Anzahl Israeliten nach Jerusalem: Priester, Leviten, Tempelsänger, Torwächter und Tempelsklaven. Das war im siebten Regierungsjahr des Artaxerxes. (Esra 2.43) 8 Im August dieses Jahres erreichten sie Jerusalem. 9 Den Tag der Abreise hatte Esra auf den 1. April gelegt. Schon am 1. August kamen sie in Jerusalem an, weil Gottes gütige Hand über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sich mit ganzem Herzen der Aufgabe hingegeben, das Gesetz Jahwes zu studieren und zu befolgen und in Israel seine Ordnungen und Rechte zu lehren. 11 Es folgt eine Abschrift des Briefes, den König Artaxerxes Esra mitgab, dem Priester und Gesetzeslehrer, der sich auskannte in den Geboten und Ordnungen, die Jahwe Israel gegeben hatte: 12 "Artaxerxes, König über alle Könige, an Esra, den Priester, den Beauftragten für das Gesetz des Himmelsgottes, meinen Gruß. (Hesekiel 26.7) 13 Hiermit ordne ich an, dass jeder israelitische Priester und Levit in meinem Reich mit dir nach Jerusalem ziehen darf, wenn er will. 14 Der König und seine sieben Räte senden dich, festzustellen, ob in Juda und Jerusalem alles nach dem Gesetz deines Gottes, das du in Händen hast, geordnet ist. 15 Außerdem sollst du das Gold und Silber hinbringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels gespendet haben, der in Jerusalem seine Wohnung hat! 16 Auch das Silber und Gold, das du in der ganzen Provinz Babylon bekommst, bringe dorthin, ebenso die Spenden für den Tempel in Jerusalem, die du vom Volk und den Priestern bekommst! 17 Kaufe von dem Geld Stiere, Schafböcke und Lämmer und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer und bringe sie auf dem Altar im Haus eures Gottes in Jerusalem dar! Geh gewissenhaft mit dem Geld um! 18 Sollte noch etwas von dem Silber und Gold übrig bleiben, könnt ihr Priester nach dem Willen eures Gottes darüber verfügen, wie es euch richtig erscheint. 19 Die Gegenstände, die dir zum Dienst im Haus deines Gottes gegeben wurden, liefere vollständig vor deinem Gott in Jerusalem ab! 20 Den restlichen Bedarf für das Haus deines Gottes, für den du verantwortlich bist, bekommst du aus dem königlichen Schatz. 21 Hiermit erteile ich, König Artaxerxes, allen Schatzmeistern der Westeuphrat-Provinz den Befehl: Alles, was Esra, der Priester und Beauftragte für das Gesetz des Himmelsgottes, von euch fordert, ist ihm gewissenhaft und pünktlich auszuhändigen, 22 und zwar bis zu dreieinhalb Tonnen Silber, dreizehn Tonnen Weizen und je 2200 Liter Wein und Olivenöl, dazu Salz, so viel er braucht! 23 Alles, was nach Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für seinen Tempel gewissenhaft bereitgestellt werden, damit nicht sein Zorn über das Reich des Königs und seiner Söhne kommt. 24 Außerdem wird euch mitgeteilt, dass niemand das Recht hat, von den Priestern und Leviten, den Sängern und Torwächtern, den Tempelsklaven und allen anderen, die an diesem Haus Gottes Dienst tun, Steuern oder Abgaben zu fordern. 25 Und du, Esra, setze nach der Weisheit Gottes, die in dir wohnt, Richter und Rechtspfleger ein, die eurem ganzen Volk in der Westeuphrat-Provinz Recht sprechen! Das gilt sowohl für die, die das Gesetz deines Gottes kennen, als auch für die, die es noch nicht kennen, denn letztere sollen darin unterrichtet werden. 26 Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht gewissenhaft befolgt, soll vor Gericht gestellt und je nach Schwere seines Vergehens verurteilt werden: zum Tod, zum Ausschluss aus der Gemeinschaft, zu einer Geldstrafe oder zum Gefängnis." 27 Gepriesen sei Jahwe, der Gott unserer Väter! Er hat es dem König ins Herz gegeben, Jahwes Haus in Jerusalem Ehre und Ansehen zu verleihen. 28 Er hat mich die Gunst des Königs und auch die seiner Räte und hohen Beamten finden lassen. Und ich fasste Mut, weil Jahwe seine Hand über mir hielt, und konnte eine ganze Reihe Häupter israelitischer Sippen gewinnen, mit mir zurückzukehren. (Esra 7.6)