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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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5. Mose - Kapitel 31

1 Mose fuhr fort und sagte zum ganzen Volk Israel: 2 "Ich bin jetzt 120 Jahre alt und kann nicht mehr euer Anführer sein. Jahwe hat mir verboten, diesen Jordan zu überschreiten. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Er selbst wird aber vor dir hinüberziehen und die Nationen vor dir vernichten, sodass du ihren Besitz übernehmen kannst. Josua wird euer Anführer sein, wie Jahwe es befohlen hat. (5. Mose 3.28) 4 Jahwe wird mit den Völkern dieses Landes genauso umgehen wie mit den Amoriterkönigen Sihon und Og, die er vernichtet hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn Jahwe sie euch preisgibt, sollt ihr mit ihnen so verfahren, wie ich es euch befohlen habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid stark und mutig, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht vor ihnen! Es ist Jahwe, dein Gott, der mit dir geht. Er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht." 7 Mose rief Josua und sagte vor allen Israeliten zu ihm: "Sei stark und mutig! Denn du wirst mit diesem Volk in das Land kommen, das Jahwe ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hat. Und du, du wirst es ihnen als Erbe austeilen. (Josua 1.6) 8 Jahwe selbst wird vor dir herziehen. Er wird mit dir sein, er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht. Fürchte dich nicht und hab keine Angst!" 9 Mose schrieb dieses ganze Gesetz auf und übergab es den Priestern, den Nachkommen Levis, die die Lade des Jahwe-Bundes trugen, und den Ältesten Israels. 10 Mose befahl ihnen: "Alle sieben Jahre, im Erlassjahr beim Laubhüttenfest, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort erscheint, den er auswählen wird, sollt ihr dieses Gesetz öffentlich vorlesen! 12 Ruft dazu das ganze Volk zusammen, Männer, Frauen und Kinder, auch die Fremden an euren Orten, damit sie hören und lernen und vor Jahwe, eurem Gott, Ehrfurcht haben und damit sie alle Bestimmungen dieses Gesetzes genau beachten. 13 Auch ihre Kinder, die dieses Gesetz noch nicht kennen, sollen zuhören, damit sie Ehrfurcht vor Jahwe, eurem Gott, haben, solange ihr in dem Land lebt, das ihr jetzt in Besitz nehmen werdet, wenn ihr über den Jordan gezogen seid." 14 Jahwe sagte dann zu Mose: "Deine Zeit ist gekommen. Du wirst jetzt bald sterben. Rufe Josua und komm mit ihm zum Zelt der Gottesbegegnung, damit ich ihm meine Befehle erteile." Mose und Josua gingen hin und traten ins Zelt. 15 Da erschien Jahwe im Zelt der Gottesbegegnung in einer Wolkensäule. Die Wolkensäule stand über dem Eingang des Zeltes. (2. Mose 40.34) 16 Jahwe sagte zu Mose: "Du wirst jetzt bald mit deinen Vorfahren vereint sein. Und dieses Volk wird sich in dem Land, in das es kommt, auflehnen. Und wie eine Hure wird es sich den fremden Göttern anbieten. Es wird mich verlassen und den Bund, den ich mit ihnen geschlossen habe, brechen. 17 Dann wird mein Zorn gegen sie losbrechen. Ich werde sie verlassen und mich vor ihnen verbergen. Sie werden anderen zum Fraß sein und von schweren Unglücksfällen und Not getroffen werden. Dann werden sie sagen: 'Hat uns nicht all das Unglück getroffen, weil unser Gott nicht mehr unter uns ist?' 18 Doch ich werde mich an diesem Tag völlig vor ihnen verbergen, weil sie so viel Böses getan und sich anderen Göttern zugewandt haben. 19 Schreibt euch nun dieses Lied auf und lehrt es die Israeliten! Sie sollen es lernen, damit das Lied ein Zeuge für mich gegen die Israeliten sein wird. (5. Mose 32.1) 20 Denn ich werde sie in das Land bringen, das von Milch und Honig überfließt, wie ich es ihren Vorfahren geschworen habe. Sie werden sich satt essen und fett werden. Und dann werden sie sich anderen Göttern zuwenden und ihnen dienen. Mich werden sie verwerfen und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Wenn sie dann von schweren Unglücksfällen und Not getroffen sind, soll dieses Lied als Zeuge gegen sie aussagen, denn es wird auch von ihren Nachkommen nicht vergessen werden. Ich weiß ja, wonach ihnen schon heute der Sinn steht, noch ehe ich sie in das Land gebracht habe, das ich ihnen versprach." (Psalm 139.2) 22 Damals schrieb Mose dieses Lied auf und brachte es den Israeliten bei. 23 Und Jahwe sagte zu Josua Ben-Nun: "Sei stark und mutig! Denn du wirst die Israeliten in das Land bringen, das ich ihnen unter Eid versprach. Ich werde mit dir sein!" 24 Als Mose alle Worte des Gesetzes fertig aufgeschrieben hatte, 25 befahl er den Leviten, die die Lade des Bundes mit Jahwe trugen: 26 "Legt dieses Buch mit dem Gesetz neben die Lade des Bundes, den Jahwe mit uns geschlossen hat, damit es ein Zeuge gegen euch Israeliten ist. 27 Denn ich kenne euren Ungehorsam und eure Sturheit sehr wohl. Seht, heute schon, wo ich noch unter euch lebe, habt ihr euch Jahwe widersetzt, wie viel mehr nach meinem Tod? 28 Ruft eure Stammesführer und eure Aufseher hier vor mir zusammen, dass ich ihnen diese Worte verkünde und den Himmel und die Erde als Zeugen gegen sie aufrufe! (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, dass ihr nach meinem Tod ins Verderben stürzen und von dem Weg abweichen werdet, den ich euch vorgeschrieben habe. Am Ende wird euch das Unglück treffen, weil ihr Böses vor Jahwe tun werdet und ihn durch euer Machwerk zornig macht." 30 Dann las Mose vor der ganzen Versammlung Israels folgendes Lied bis zum Ende vor: