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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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5. Mose - Kapitel 20

1 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, die mit Pferden und Streitwagen ausgerüstet und zahlreicher sind als du, dann fürchte dich nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten herausgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr zum Kampf ausrückt, soll der Priester herzutreten und zum Volk sprechen. 3 Er soll sagen: "Höre, Israel! Ihr rückt heute zum Kampf gegen eure Feinde aus. Verliert nicht den Mut, fürchtet euch nicht, habt keine Angst und erschreckt nicht vor ihnen! 4 Denn es ist Jahwe, euer Gott, der mit euch zieht, um selbst gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten." 5 Anschließend sollen die Oberen zum Volk sprechen. Sie sollen sagen: "Ist jemand hier, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Der kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer sein Haus einweiht. (5. Mose 16.18) 6 Ist jemand da, der einen neuen Weinberg angelegt und noch nicht davon geerntet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer die erste Lese hält. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Ist jemand hier, der sich verlobt, aber noch nicht geheiratet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer seine Braut bekommt." (5. Mose 24.5) 8 Und weiter sollen die Oberen zum Volk sagen: "Ist jemand da, der sich fürchtet, der den Mut verloren hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er seinen Brüdern nicht auch noch den Mut nimmt." (Richter 7.3) 9 Wenn die Oberen das alles gesagt haben, soll man Heerführer an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, sollst du ihr zunächst Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Geht sie auf das Friedensangebot ein und öffnet dir ihre Tore, dann soll die Bevölkerung Zwangsarbeit verrichten und dir untertan sein. 12 Lehnen sie das Friedensangebot ab und wollen kämpfen, dann belagere sie. 13 Wenn Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, dann bringe alles Männliche in der Stadt mit dem Schwert um. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was sich in der Stadt plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Du darfst die Vorräte deiner Feinde, die Jahwe, dein Gott, dir ausgeliefert hat, verzehren. 15 So sollst du es mit allen Städten machen, die weit von dir entfernt sind, nicht aber mit den Städten der Völker Kanaans. 16 In diesen Städten, die Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, sollst du nichts und niemand am Leben lassen. (Josua 10.40) 17 An allen Völkern im Land musst du unbedingt den Bann vollstrecken, wie Jahwe, dein Gott, es dir befohlen hat: an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern. (5. Mose 7.1-2) 18 Sonst werden sie euch dazu verführen, gegen Jahwe, euren Gott, zu sündigen und die Abscheulichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben. 19 Wenn du eine Stadt lange belagern musst, um sie zu bekämpfen, dann sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst. Du kannst ja von ihren Früchten essen und sollst sie nicht abhauen. Der Baum auf dem Feld ist doch kein Mensch, den du bekämpfen musst. 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, dass sie nichts Essbares tragen, darfst du abhauen und mit dem Holz Belagerungsanlagen gegen die Stadt bauen, die mit dir Krieg führt, bis sie gefallen ist.