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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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5. Mose - Kapitel 2

1 Dann wanderten wir wieder zurück in die Wüste auf dem Weg Richtung Schilfmeer, wie Jahwe es mir gesagt hatte. Eine lange Zeit zogen wir um das Bergland von Seïr herum. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Dann sagte Jahwe zu mir: 3 "Ihr seid jetzt lange genug um dieses Gebirge herumgezogen, wendet euch nun nach Norden. 4 Befiehl dem Volk: 'Ihr zieht nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen. Sie werden sich vor euch fürchten. Nehmt euch aber sehr in acht! (4. Mose 20.14) 5 Lasst euch auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Land keinen Fußbreit geben. Denn das Bergland von Seïr habe ich für Esau zum Erbbesitz bestimmt. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Wenn ihr Nahrungsmittel oder Wasser braucht, sollt ihr es ihnen bezahlen.' 7 Denn Jahwe, dein Gott, hat dich in allem deinem Tun gesegnet. Er hat auf deine Wanderung durch diese große Wüste achtgegeben. Vierzig Jahre ist Jahwe, dein Gott, nun schon mit dir. Und es hat dir an nichts gefehlt." 8 So zogen wir von Elat und Ezjon-Geber aus an unseren Brüdern vorüber, den Nachkommen Esaus in Seïr, auf dem Weg durch die Araba und weiter auf dem Weg in die Wüste von Moab. 9 Da sagte Jahwe zu mir: "Greift die Moabiter nicht an und lasst euch auf keinen Krieg mit ihnen ein. Auch von ihrem Land gebe ich euch nichts, denn Ar habe ich den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gegeben. (1. Mose 19.37) 10 Früher haben die Emiter dort gewohnt, ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. (5. Mose 1.28) 11 Sie werden wie die Anakiter zu den Refaïtern gezählt; die Moabiter aber nennen sie Emiter. 12 Und in Seïr wohnten früher die Horiter. Aber die Nachkommen Esaus haben sie vernichtet und ihren Besitz übernommen. Sie ließen sich an ihrer Stelle nieder, so wie es Israel mit dem Land gemacht hat, das Jahwe ihnen zum Besitz gab. (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 Nun brecht auf und überschreitet das Tal des Sered." Wir taten es. (4. Mose 21.12) 14 Seit unserem Aufbruch von Kadesch-Barnea waren 38 Jahre vergangen. Inzwischen war die ganze Generation der kriegstüchtigen Männer des Lagers gestorben, wie Jahwe es ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Er hatte dafür gesorgt, dass sie vollständig aus dem Lager beseitigt wurden. 16 Als nun alle Krieger aus dem Volk weggestorben waren, 17 sagte Jahwe zu mir: 18 "Du wirst nun durch das Gebiet von Moab und Ar ziehen (4. Mose 21.13) 19 und in die Nähe der Ammoniter kommen. Greif sie nicht an und lass dich auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir vom Land der Ammoniter nichts geben, weil ich es den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gab." (1. Mose 19.38) 20 - Auch dieses Gebiet gilt als Land der Refaïter. Sie hatten vorher dort gewohnt. Die Ammoniter nannten sie Samsummiter. 21 Es war ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. Jahwe vernichtete sie vor ihnen und sie übernahmen deren Besitz und wohnten an ihrer Stelle dort, 22 so wie Jahwe es für die Nachkommen Esaus getan hat, die in Seïr wohnen, vor denen er die Horiter vernichtete, sodass sie deren Besitz übernahmen und sich an ihrer Stelle niederließen. 23 Das Gleiche machten die Kaftoriter mit den Awitern, die in den Dörfern bei Gaza wohnten. Als sie aus Kaftor kamen, vernichteten sie die Awiter und ließen sich an ihrer Stelle dort nieder. - (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 "Brecht jetzt auf", sagte Jahwe, "und überquert den Arnonfluss. Ich habe den Amoriterkönig Sihon von Heschbon und sein Land in deine Gewalt gegeben. Fang an, nimm es in Besitz und lass dich auf einen Krieg mit ihm ein. 25 Von heute an will ich Schrecken und Furcht vor euch über alle Völker auf der ganzen Welt bringen. Alle, die davon hören, werden vor euch zittern." 26 Da schickte ich Boten von der Wüste Kedemot zu König Sihon von Heschbon mit friedlichen Worten. Ich ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 "Ich möchte durch dein Land ziehen. Wir werden nur die Straße benutzen und weder rechts noch links vom Weg abweichen. 28 Was wir an Nahrungsmitteln und Wasser brauchen, werden wir bezahlen. Wir wollen weiter nichts, als durch euer Land ziehen. 29 Auch die Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen, und die Moabiter von Ar haben uns das erlaubt. Ich will nur über den Jordan in das Land ziehen, das Jahwe, unser Gott, uns gibt." 30 Aber König Sihon von Heschbon wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen, denn Jahwe, dein Gott, hatte ihn starrsinnig und hart gemacht, um ihn dir auszuliefern, wie es ja auch geschehen ist. 31 Jahwe sagte zu mir: "Schau, ich habe begonnen, Sihon und sein Land dir preiszugeben. Fang an, nimm es in Besitz, es soll dir gehören." 32 Sihon zog uns mit all seinen Streitkräften nach Jahaz entgegen. 33 Aber Jahwe, unser Gott, lieferte ihn uns aus. Wir töteten ihn, seine Söhne und sein ganzes Volk. 34 Damals nahmen wir alle seine Städte ein und vollstreckten den Bann an ihren Bewohnern, an Männern, Frauen und Kindern. Keinen ließen wir lebend entkommen. 35 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten, die wir eingenommen hatten. 36 Von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und von der Stadt im Flusstal bis nach Gilead gab es keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre, alle lieferte Jahwe, unser Gott, uns aus. 37 Nur vom Land der Ammoniter, dem ganzen Gebiet am Fluss Jabbok, hast du dich ferngehalten, auch von den Städten im Bergland, wie Jahwe, unser Gott, es befohlen hat.