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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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5. Mose - Kapitel 13

1 Haltet euch genau an die Weisungen, die ich euch gebe! Du darfst nichts hinzufügen und nichts davon weglassen. (5. Mose 4.2) 2 Wenn ein Prophet oder ein Traumseher in deiner Mitte auftritt und dir ein Zeichen oder Wunder ankündigt 3 und dabei sagt: "Lass uns anderen Göttern folgen und ihnen dienen!", Göttern, die du nicht kennst; und wenn das Zeichen oder das Wunder, das er dir genannt hat, eintrifft, 4 dann sollst du nicht auf die Worte jenes Propheten hören oder auf den, der die Träume hat. Denn Jahwe, euer Gott, prüft euch, ob ihr ihn mit Herz und Seele liebt. (5. Mose 8.2) 5 Ihr sollt Jahwe, eurem Gott, folgen und Ehrfurcht vor ihm haben. Seine Gebote sollt ihr halten, seinen Weisungen gehorchen, ihm dienen und ihm treu sein. 6 Jener Prophet oder Traumseher aber muss getötet werden. Denn er wollte euch zum Abfall von Jahwe, eurem Gott, verleiten, der euch aus Ägypten herausführte und aus dem Sklavenhaus erlöste. Er wollte dich von dem Weg abbringen, auf dem Jahwe, dein Gott, dir zu gehen befohlen hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13) 7 Wenn dich dein leiblicher Bruder, dein Sohn, deine Tochter, deine Frau in deinen Armen oder dein bester Freund verführen will und sagt: "Komm, lass uns anderen Göttern dienen!" - Göttern, die weder du noch deine Vorfahren gekannt haben, 8 Göttern der Völker, die um euch her wohnen, mögen sie nah oder fern von euch sein, von einem Ende der Erde bis zum andern -, 9 dann sollst du ihm nicht nachgeben und nicht auf ihn hören. Du sollst ihn nicht schonen, ihn nicht schützen und kein Mitleid mit ihm haben, 10 sondern du musst ihn unbedingt umbringen. Du sollst als Erster Hand an ihn legen, um ihn zu töten, und danach das ganze Volk. (5. Mose 17.7) 11 Du musst ihn zu Tode steinigen, denn er hat versucht, dich von Jahwe, deinem Gott, abzubringen, der dich doch aus dem Sklavenhaus Ägyptens herausgeführt hat. 12 Ganz Israel soll es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 13 Wenn du aus einer deiner Städte, die Jahwe, dein Gott, dir zur Wohnung gibt, die Nachricht hörst, 14 es sei ein übles Gesindel aus deiner Mitte hervorgegangen und habe die Einwohner der Stadt verführt und gesagt: "Kommt, lasst uns anderen Göttern dienen!" - Göttern, die ihr nicht gekannt habt -, 15 dann sollst du das genau untersuchen, nachforschen und nachfragen. Und wenn sich der Bericht als wahr erweist, wenn es stimmt, dass diese Schandtat in deiner Mitte verübt worden ist, 16 dann sollst du an den Einwohnern dieser Stadt den Bann vollstrecken, du sollst sie mit dem Schwert erschlagen, auch ihr Vieh. (4. Mose 21.2) 17 Sämtliche Beute sollst du mitten auf dem Platz aufhäufen und dann die Stadt und ihre ganze Beute anzünden. Sie soll als Ganzopfer für Jahwe, deinen Gott, völlig verbrennen und ewig ein Schutthaufen bleiben. Niemals darf sie wieder aufgebaut werden. 18 Von dem Gebannten darf nicht das Geringste in deiner Hand hängen bleiben, damit Jahwe von seinem glühenden Zorn ablässt und dir Barmherzigkeit schenkt; dass er sich über dich erbarmt und dich zahlreich macht, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat; (Josua 7.1) 19 sofern du auf Jahwe, deinen Gott, hörst und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebe, dass du tust, was vor Jahwe, deinem Gott, recht ist.