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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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5. Mose - Kapitel 12

1 Das sind die Vorschriften und Bestimmungen, die ihr halten und nach denen ihr handeln sollt in dem Land, das Jahwe, der Gott eurer Vorfahren, euch zum Besitz geben wird, solange ihr auf dem Erdboden lebt. 2 Ihr sollt all die Stätten zerstören, wo die Nationen, die ihr vertreiben sollt, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen, auf den Hügeln und unter jedem üppig belaubten Baum. (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 Ihr sollt ihre Altäre abreißen, ihre Steinmale zerbrechen, ihre Aschera-Pfähle verbrennen und ihre Götterbilder zerstören. Nichts darf mehr an sie erinnern. 4 Mit Jahwe, eurem Gott, sollt ihr es anders halten. 5 Ihr sollt nur die Stätte aufsuchen, die Jahwe, euer Gott, aus euren Stämmen zu seiner Wohnung auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dorthin sollt ihr kommen. 6 Und dorthin sollt ihr eure Brand- und Schlachtopfer bringen, eure Zehnten, eure Hebopfer, was ihr gelobt habt und was ihr freiwillig gebt, und die Erstgeburten von euren Rindern, Schafen und Ziegen. 7 Dort, vor Jahwe, eurem Gott, sollt ihr das Opfermahl halten und euch mit euren Familien an allem freuen, was ihr durch den Segen Jahwes erworben habt. 8 Ihr dürft es dann nicht mehr so tun, wie es heute hier geschieht: Jeder macht es, wie es ihm gefällt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen, zu dem Erbbesitz, den Jahwe, euer Gott, euch gibt. 10 Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Land wohnt, das Jahwe, euer Gott, euch als Erbbesitz zuteilt, wenn er euch Ruhe verschafft hat vor allen Feinden ringsum und ihr sicher wohnt, (1. Könige 5.5) 11 dann sollt ihr alle eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten, eure Hebopfer und die auserlesenen Gaben, die ihr Jahwe feierlich versprochen habt, ausschließlich an den Ort bringen, den Jahwe, euer Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Dort, in der Gegenwart Jahwes, sollt ihr mit euren Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit euren Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten aus eurem Ort, denn er hat ja keinen Erbbesitz unter euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, deine Brandopfer an irgendeinem Ort darzubringen, der dir gerade in die Augen fällt! 14 Nur an dem Ort, den Jahwe aus einem deiner Stämme auswählt, sollst du deine Brandopfer darbringen und alles tun, was ich dir vorschreibe. 15 Doch kannst du in all deinen Ortschaften nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, so wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. Der Unreine darf genauso davon essen wie der Reine, so wie ihr es bei der Gazelle und beim Hirsch tut. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut dürft ihr nicht essen. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) 17 Aber Folgendes darfst du nicht in deinen Ortschaften essen: den Zehnten von deinem Korn, deinem Most und deinem Öl; die Erstgeburten deiner Rinder, Schafe und Ziegen; etwas, das du als Gelübde geben willst; deine freiwilligen Gaben und dein Hebopfer. 18 Das sollst du vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort essen, den Jahwe auswählen wird. Du sollst es zusammen mit deinen Söhnen und Töchtern tun, deinen Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten, der an deinem Ort wohnt. Und du sollst dich vor Jahwe, deinem Gott, über alles freuen, was du mit deiner Hände Arbeit schaffen konntest. (5. Mose 14.23) 19 Hüte dich, den Leviten zu vergessen, solange du in deinem Land lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es dir versprochen hat, und du gern Fleisch essen möchtest, dann kannst du das nach Herzenslust tun. 21 Wenn der Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, darfst du dort, wo du wohnst, von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, die Jahwe dir gegeben hat, nach Herzenslust essen, so, wie ich es angewiesen habe. 22 Unreine und Reine dürfen davon essen wie von Gazelle und Hirsch. (5. Mose 12.15) 23 Achte aber unbedingt darauf, kein Blut zu essen. Denn das Blut ist das Leben. Du darfst niemals Fleisch essen, in dem noch Leben ist. (5. Mose 12.16) 24 Lass das Blut auf die Erde fließen wie Wasser. Du darfst es nicht essen. 25 Und zwar deshalb nicht, damit es dir und deinen Nachkommen gut geht, weil du tust, was vor Jahwe richtig ist. 26 Was jedoch die heiligen Gaben betrifft und die, die du als Gelübde geben willst: Mit denen sollst du zu dem Ort kommen, den Jahwe auswählen wird. 27 Auch deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jahwes zurichten. Und bei deinen Schlachtopfern muss das Blut an den Altar Jahwes gegossen werden. Das Fleisch kannst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Hab acht und höre auf alles, was ich dir gebiete, damit es dir und deinen Nachkommen für immer gut geht, weil du tust, was richtig vor Jahwe, deinem Gott, ist. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker vernichtet, in deren Gebiet du kommst, um sie zu vertreiben, und du ihren Besitz übernimmst, wenn du dich in ihrem Land niederlässt, 30 dann hüte dich und lass dich ja nicht verführen, es ihnen nachzumachen, nachdem sie beseitigt sind; dass du ja nicht nach ihren Göttern fragst und sagst: "Wie haben diese Völker ihren Göttern gedient? So will ich es auch machen!" (5. Mose 7.16) 31 Jahwe, deinem Gott, sollst du so etwas nicht antun. Denn alles, was Jahwe verabscheut und hasst, haben diese Völker für ihre Götter getan. Sogar ihre Söhne und Töchter haben sie für ihre Götter verbrannt.