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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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4. Mose - Kapitel 28

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, darauf zu achten, mir meine Opfergaben zur festgesetzten Zeit zu bringen, meine Speise als Feueropfer zum angenehmen Geruch. (3. Mose 21.6) 3 Sag zu ihnen: Das Feueropfer, das ihr Jahwe bringen sollt, besteht täglich aus zwei makellosen einjährigen Lämmern als regelmäßiges Brandopfer. (2. Mose 29.38-42) 4 Das erste Lamm sollst du am Morgen bringen und das andere am späten Nachmittag. 5 Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße voll Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist. (3. Mose 2.1) 6 Das ist das ständige Brandopfer, wie es zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht wurde. Es ist ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch. 7 Das dazugehörige Trankopfer: ein knapper Liter Wein je Lamm. Dieses berauschende Getränk sollst du im Heiligtum für Jahwe ausgießen. 8 Das zweite Lamm sollst du am späten Nachmittag zurichten. Mit dem gleichen Speisopfer wie am Morgen und dem dazugehörenden Trankopfer sollst du es bringen als Feueropfer angenehmen Geruchs für Jahwe." 9 "Am Sabbat bringe zwei einjährige makellose Lämmer, dazu als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und das dazugehörende Trankopfer. (Matthäus 12.5) 10 Es ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat zusätzlich zum ständigen Brandopfer und dem dazugehörenden Trankopfer gebracht werden soll." 11 "Am Anfang jedes Monats sollt ihr Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer. (4. Mose 10.10) 12 Zu jedem Stier gehören als Speisopfer sechseinhalb Liter mit Öl vermengtes Feinmehl und zu jedem Schafbock viereinhalb Liter. (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 Auch zu jedem Lamm gehören als Speisopfer zwei Liter mit Öl vermengtes Feinmehl. Es ist ein Brandopfer zum angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe. 14 Dazu kommen noch die Trankopfer: Zum Stier gehören knapp zwei Liter Wein, zum Schafbock ein guter Liter und zum Lamm ein knapper Liter. Das ist das Brandopfer an jedem Neumondstag des Jahres. 15 Zusätzlich zum regelmäßigen Brand- und Trankopfer soll Jahwe ein Ziegenbock als Sündopfer gebracht werden." (4. Mose 28.22) 16 "Am 14. April ist Passa für Jahwe. (3. Mose 23.5) 17 Am 15. beginnt ein siebentägiges Fest, an dem ihr ungesäuerte Brotfladen essen sollt. 18 Am ersten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. (4. Mose 28.25-26) 19 Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer. 20 Dazu als Speisopfer mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter für einen Stier und viereinhalb Liter für einen Schafbock (4. Mose 28.12) 21 und für jedes der sieben Lämmer zwei Liter. 22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 23 Diese Opfer sollen zusätzlich zu den normalen Morgen-Brandopfern dargebracht werden. 24 Dieselben Opfer sollt ihr jeden Tag sieben Tage lang bringen, als eine Feueropferspeise, zum angenehmen Geruch für Jahwe. Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Trankopfern dargebracht werden. 25 Am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen." 26 "Am Tag der Erstlingsfrüchte, wenn ihr Jahwe ein neues Speisopfer bringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr zu einer heiligen Versammlung zusammenkommen. Da muss jede Arbeit ruhen. (3. Mose 23.15) 27 Ihr sollt zum angenehmen Geruch für Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock, sieben einjährige Lämmer 28 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 29 und je zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 30 Dazu kommt noch ein Ziegenbock, um Sühne für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 31 Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speisopfern mit den Trankopfern dargebracht werden. Alles soll makellos sein."