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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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4. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Du kannst einige Männer losschicken, die das Land Kanaan erkunden sollen, das ich den Israeliten geben will! Nimm dazu aus jedem Stamm je einen der führenden Männer!" 3 Da schickte Mose die Männer von der Wüste Paran aus los, wie Jahwe es ihm erlaubt hatte. Sie alle waren Führer unter den Israeliten. 4 Es waren aus dem Stamm Ruben: Schammua Ben-Sakkur; 5 aus dem Stamm Simeon: Schafat Ben-Hori; 6 aus dem Stamm Juda: Kaleb Ben-Jefunne; (Josua 14.7) 7 aus dem Stamm Issachar: Jigal Ben-Josef; 8 aus dem Stamm Efraïm: Hoschea Ben-Nun; (4. Mose 13.16) (1. Chronik 7.27) 9 aus dem Stamm Benjamin: Palti Ben-Rafu; 10 aus dem Stamm Sebulon: Gaddiël Ben-Sodi; 11 aus dem Stamm Manasse: Gaddi Ben-Susi; 12 aus dem Stamm Dan: Ammiël Ben-Gemalli; 13 aus dem Stamm Ascher: Setur Ben-Michael; 14 aus dem Stamm Naftali: Nachbi Ben-Wofsi; 15 aus dem Stamm Gad: Gëuël Ben-Machi. 16 Diese zwölf Männer schickte Mose aus, um das Land zu erkunden. Hoschea Ben-Nun gab er den Namen Josua. (4. Mose 11.28) 17 Als Mose sie losschickte, sagte er zu ihnen: "Nehmt den Weg durch den Negev und steigt dann auf das Gebirge. 18 Seht euch das Land und die Menschen dort genau an. Findet heraus, ob sie stark oder schwach, wenig oder zahlreich sind, 19 ob das Land gut oder schlecht ist! Achtet darauf, ob sie in offenen Siedlungen wohnen oder in befestigten Städten. 20 Seht, ob das Land fruchtbar ist und ob es dort Wälder gibt. Fasst Mut und bringt Proben von den Früchten des Landes mit!" Es war gerade die Jahreszeit, in der die ersten Trauben reif werden. 21 So zogen sie hinauf und erkundeten das Land von der Wüste Zin bis Rehob bei Lebo-Hamat. 22 Sie zogen durch den Negev und kamen nach Hebron. Dort wohnten Ahiman, Scheschai und Talmai, die Nachkommen Anaks. Die Stadt Hebron war noch vor Zoan in Ägypten gegründet worden. 23 Als die Männer schließlich ins Traubental kamen, schnitten sie eine Weinranke mit einer Traube ab und trugen sie an einer Stange, auch Granatäpfel und Feigen nahmen sie mit. 24 Das Tal bekam erst später den Namen Wadi Eschkol, Traubental, weil die Israeliten dort eine Traube abgeschnitten hatten. 25 Vierzig Tage lang hatten sie das Land erkundet 26 und kehrten dann zu Mose und Aaron und der ganzen Gemeinschaft Israels nach Kadesch in die Wüste Paran zurück. Sie erstatteten ihnen Bericht und zeigten die mitgebrachten Früchte. 27 Sie berichteten Mose: "Wir sind in dem Land gewesen, in das du uns geschickt hast. Es ist wirklich ein Land, das von Milch und Honig überfließt. Sieh dir nur diese Früchte an! (2. Mose 3.8) (2. Mose 3.17) 28 Allerdings ist das Volk, das dort wohnt, stark, und seine Städte sind groß und gut befestigt. Und dann haben wir auch noch die Söhne Anaks dort gesehen! 29 Im Negev wohnen die Amalekiter, im Bergland die Hetiter, Jebusiter und Amoriter, am Meer und in der Jordanebene die Kanaaniter." 30 Kaleb beschwichtigte das Volk, das über Mose aufgebracht war. Er sagte: "Wir werden hinaufziehen und das Land in Besitz nehmen! Wir können es sehr wohl erobern." (4. Mose 13.6) 31 Aber die anderen Kundschafter sagten: "Wir können es nicht! Das Volk im Land ist stärker als wir." 32 Sie erzählten den Israeliten schreckliche Dinge über das Land, das sie erkundet hatten. "Dieses Land verschlingt seine Bewohner", sagten sie. "Alle Leute, die wir gesehen haben, sind sehr groß, 33 besonders die Nachkommen Anaks, die Riesen. Ihnen gegenüber kamen wir uns wie Heuschrecken vor. Und so haben sie auch uns angesehen." (5. Mose 9.2)