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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 3

1 Dann begann Salomo, das Haus Jahwes in Jerusalem auf dem Berg Morija zu bauen. Die Stelle hatte schon sein Vater David bestimmt, denn dort, auf der Tenne des Jebusiters Ornan, war ihm Jahwe erschienen. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Am 2. Mai in seinem vierten Regierungsjahr begann der Bau. 3 Die Grundmaße, die Salomo für den Bau des Gotteshauses festgelegt hatte, betrugen dreißig mal zehn Meter. 4 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Ihre Innenwände ließ er mit reinem Gold überziehen. 5 Das Tempelhaus selbst ließ er innen mit Zypressenholz verkleiden und mit Gold überziehen. Darauf waren Palmen und Zierketten angebracht. 6 Salomo ließ das ganze Haus mit Edelsteinen schmücken. Das verwendete Gold stammte aus Parwajim. 7 Damit wurde das Haus innen verkleidet: die Balken, Schwellen, Wände und Türflügel. In die Wände ließ er außerdem Bilder von Cherubim einschnitzen. 8 Den Raum des Höchstheiligen machte Salomo zehn Meter lang und zehn Meter breit. Er überzog ihn mit reinem Gold im Gewicht von 21 Tonnen. 9 Allein für den Goldüberzug der Nagelköpfe wurde ein halbes Kilogramm gebraucht. Auch die oberen Räume wurden mit Gold verkleidet. 10 Für das Höchstheilige ließ er dann in Bildhauerarbeit zwei Cherubim anfertigen und überzog sie mit Gold. 11 Die Flügel der Cherubim hatten zusammen eine Spannweite von zehn Metern. Der eine zweieinhalb Meter lange Flügel des einen Cherub berührte die Wand und der andere den Flügel des zweiten. 12 Beim zweiten Cherub war es ebenso. Einer der zweieinhalb Meter langen Flügel berührte die Wand, der andere berührte den Flügel des ersten. 13 Das ergab eine Gesamtspannweite von zehn Metern. Die Cherubim standen auf ihren Füßen und hatten ihre Gesichter dem Heiligtum zugewandt. 14 Auch den Vorhang ließ Salomo anfertigen. Er bestand aus blauem und rotem Purpur, blutroter Wolle und feiner Baumwolle. Cherubim waren darauf gestickt. (2. Mose 26.31) 15 Vor dem Haus ließ Salomo zwei Säulen anfertigen, die zusammen achtzehn Meter hoch waren. Jede hatte ein Kapitell von zweieinhalb Metern Höhe. 16 Oben ließ er Zierketten anbringen, an denen 100 Nachbildungen von Granatäpfeln befestigt waren. 17 Die Säulen ließ er links und rechts vor dem Tempel aufstellen. Die rechte nannte er Jachin, "er richtet auf", und die linke Boas, "in ihm ist Stärke".