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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 12

1 Als Rehabeams Herrschaft gesichert war und er mächtig wurde, hielt er sich nicht mehr an die Weisung Jahwes. Ganz Israel folgte ihm darin. 2 Da zog im fünften Regierungsjahr Rehabeams König Schischak von Ägypten gegen Jerusalem in den Krieg, denn die Israeliten waren Jahwe untreu geworden. 3 Schischak kam mit 1200 Streitwagen, 60.000 Pferden und einer ungezählten Menge von libyschen, sukkijitischen und nubischen Hilfstruppen. 4 Er eroberte die Festungen in Juda und rückte gegen Jerusalem vor. (2. Chronik 11.4) 5 Da trat der Prophet Schemaja vor Rehabeam und die führenden Männer von Juda, die sich vor Schischak nach Jerusalem zurückgezogen hatten, und sagte zu ihnen: "So spricht Jahwe: 'Ihr habt mich verlassen, darum überlasse auch ich euch der Gewalt Schischaks.'" 6 Da beugten sich die führenden Männer Israels mit dem König und sagten: "Jahwe ist gerecht!" 7 Als Jahwe sah, dass sie sich demütigten, kam sein Wort zu Schemaja: "Sie haben sich gedemütigt. Darum werde ich sie nicht beseitigen, sondern schenke ihnen ein wenig Rettung. Schischak soll nicht meinen Zorn über Jerusalem bringen. 8 Doch sie müssen sich ihm unterwerfen, damit sie erkennen, was für ein Unterschied es ist, ob sie mir dienen oder den Königen anderer Länder." 9 König Schischak von Ägypten marschierte also in Jerusalem ein und eignete sich die Schätze aus dem Haus Jahwes und dem Königspalast an. Auch die goldenen Schilde, die Salomo hatte anfertigen lassen, nahm er mit. 10 An deren Stelle ließ König Rehabeam Bronzeschilde anfertigen, die er dem Kommandanten der Leibwache übergab, die am Eingang des Palastes stationiert war. 11 Jedes Mal, wenn der König in das Haus Jahwes ging, trugen seine Leibwächter die Schilde und brachten sie anschließend an ihren Platz zurück. 12 Weil Rehabeam sich gedemütigt hatte, ließ der Zorn Jahwes von ihm ab, sodass er ihn nicht völlig vernichtete. Es gab ja auch noch manches Gute in Juda. 13 König Rehabeam festigte seine Herrschaft und regierte weiter in Jerusalem. Er war 41 Jahre alt, als er die Herrschaft antrat. Siebzehn Jahre regierte er in Jerusalem, der Stadt, die Jahwe aus allen Stämmen Israels als Wohnsitz für seinen Namen bestimmt hatte. Seine Mutter war die Ammoniterin Naama. (2. Chronik 6.20) 14 Doch er tat Böses und war nicht darauf bedacht, Jahwe zu suchen. 15 Was sonst noch über Rehabeam zu sagen ist, seine frühere und spätere Geschichte, findet man in der Chronik des Propheten Schemaja und in der des Sehers Iddo. Sie enthalten auch seinen Stammbaum. Die Auseinandersetzungen zwischen Rehabeam und Jerobeam dauerten die ganze Zeit an. (2. Chronik 13.22) 16 Als Rehabeam gestorben war, bestattete man ihn in der Davidsstadt; und sein Sohn Abija trat die Herrschaft an.