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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Thessalonicher - Kapitel 4

1 Noch eins, liebe Geschwister: Wir haben euch gelehrt, wie ihr euch verhalten sollt, um Gott zu gefallen. Und ihr tut das ja auch. Nun bitten und ermahnen wir euch im Namen unseres Herrn Jesus, dass ihr weitere Fortschritte darin macht. 2 Ihr wisst ja, welche Anweisungen wir euch im Auftrag des Herrn Jesus gegeben haben. 3 Gott will, dass ihr heilig lebt, dass ihr ihm ganz gehört. Das bedeutet, dass ihr euch von allen sexuellen Sünden fernhaltet. 4 Jeder von euch soll seinen eigenen Körper so unter Kontrolle haben, dass es Gott und den Menschen gefällt. (1. Korinther 6.19) 5 Lasst euch nicht von Leidenschaften und Begierden beherrschen wie Menschen, die Gott nicht kennen. 6 Keiner darf sich in dieser Sache Übergriffe erlauben und seinen Bruder betrügen. Denn solche Vergehen wird der Herr selbst rächen. All das haben wir euch auch schon früher mit aller Deutlichkeit gesagt. 7 Gott hat uns nicht dazu berufen, ein unmoralisches, sondern ein geheiligtes Leben zu führen. 8 Wer sich deshalb über diese Anweisungen hinwegsetzt, verachtet nicht einen Menschen, sondern den, der seinen Heiligen Geist in euch wohnen lässt - Gott. (Hesekiel 36.27) (Lukas 10.16) 9 Was allerdings die geschwisterliche Liebe betrifft, muss man euch nicht extra schreiben. Denn Gott selbst hat euch schon gelehrt, einander zu lieben, (3. Mose 19.18) (Jeremia 31.33-34) (Johannes 13.34) 10 und das befolgt ihr ja auch gegenüber allen Geschwistern in ganz Mazedonien. Wir bitten euch aber dringend, liebe Geschwister, darin noch vollkommener zu werden. 11 Und setzt eure Ehre darein, ruhig und besonnen zu leben. Kümmert euch um eure eigenen Angelegenheiten, wie wir euch das gesagt haben, und sorgt selbst für euren Lebensunterhalt, (Epheser 4.28) (1. Thessalonicher 2.9) (2. Thessalonicher 3.8) (2. Thessalonicher 3.12) 12 damit ihr auch für Außenstehende als anständige Menschen geltet und niemand zur Last fallt. (Kolosser 4.5) 13 Nun zur Frage nach den Gläubigen, die schon gestorben sind. Wir wollten euch darüber nicht im Unklaren lassen, liebe Geschwister, denn ihr müsst nicht traurig sein wie die Menschen, die keine Hoffnung haben. (1. Korinther 15.20) (Epheser 2.12) 14 Wenn wir nämlich glauben, dass Jesus gestorben und wieder auferstanden ist, dann können wir auch darauf vertrauen, dass Gott die, die im Glauben an Jesus gestorben sind, ebenso auferwecken wird. (Römer 14.9) (1. Korinther 15.3-4) (1. Korinther 15.12) 15 Denn mit einem Ausspruch des Herrn kann ich euch versichern, dass sie uns gegenüber - soweit wir bei der Wiederkunft des Herrn noch am Leben sind - nicht benachteiligt sein werden. (Matthäus 16.28) (Matthäus 24.30-31) (Johannes 17.24) (1. Korinther 15.51-52) 16 Denn der Herr selbst wird vom Himmel herabkommen. Ein Kommando wird gerufen und die Stimme eines Engelfürsten und der Schall der Posaune Gottes werden zu hören sein. Dann werden zuerst die Menschen auferstehen, die im Glauben an Christus gestorben sind. 17 Danach werden wir, die noch am Leben sind, mit ihnen zusammen in Wolken fortgerissen werden zur Begegnung mit dem Herrn in der Luft. Und dann werden wir für immer bei ihm sein. (Johannes 12.26) 18 Damit sollt ihr euch gegenseitig trösten.