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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Psalm - Kapitel 37

Das scheinbare Glück der Gottlosen

1 Ein Psalm Davids. Erzürne dich nicht über die Bösen; sei nicht neidisch auf die Übeltäter. (Sprüche 24.19) 2 Denn wie das Gras werden sie bald abgehauen, und wie das grüne Kraut werden sie verwelken. 3 Hoffe auf den HERRN und tue Gutes; bleibe im Lande und nähre dich redlich. (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 Habe Deine Lust am HERRN; der wird dir geben, was dein Herz wünschet. 5 Befiehl dem HERRN deine Wege und hoffe auf ihn; er wird's wohl machen (1. Petrus 5.7) 6 und wird deine Gerechtigkeit hervorbringen wie das Licht und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Sei stille dem HERRN und warte auf ihn; erzürne dich nicht über den, dem sein Mutwille glücklich fortgeht. (Psalm 73.3) 8 Steh ab vom Zorn und laß den Grimm, erzürne dich nicht, daß du nicht auch übel tust. 9 Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Es ist noch um ein kleines, so ist der Gottlose nimmer; und wenn du nach seiner Stätte sehen wirst, wird er weg sein. (Psalm 37.35) 11 Aber die Elenden werden das Land erben und Lust haben in großem Frieden. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose droht dem Gerechten und beißt seine Zähne zusammen über ihn.
13 Aber der HERR lacht sein; denn er sieht, daß sein Tag kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Gottlosen ziehen das Schwert aus und spannen ihren Bogen, daß sie fällen den Elenden und Armen und schlachten die Frommen. (Psalm 11.2) 15 Aber ihr Schwert wird in ihr Herz gehen, und ihr Bogen wird zerbrechen. 16 Das wenige, das ein Gerechter hat, ist besser als das große Gut vieler Gottlosen. (Sprüche 15.16)
17 Denn der Gottlosen Arm wird zerbrechen; aber der HERR erhält die Gerechten. 18 Der HERR kennt die Tage der Frommen, und ihr Gut wird ewiglich bleiben. 19 Sie werden nicht zu Schanden in der bösen Zeit, und in der Teuerung werden sie genug haben. (Psalm 33.19) 20 Denn die Gottlosen werden umkommen; und die Feinde des HERRN, wenn sie gleich sind wie köstliche Aue, werden sie doch vergehen, wie der Rauch vergeht. (Psalm 68.3) 21 Der Gottlose borgt und bezahlt nicht; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.
22 Denn seine Gesegneten erben das Land; aber seine Verfluchten werden ausgerottet. (Psalm 37.9) 23 Von dem HERRN wird solches Mannes Gang gefördert, und er hat Lust an seinem Wege. 24 Fällt er, so wird er nicht weggeworfen; denn der HERR hält ihn bei der Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich bin jung gewesen und alt geworden und habe noch nie gesehen den Gerechten verlassen oder seinen Samen nach Brot gehen. (Psalm 34.10-11)
26 Er ist allezeit barmherzig und leihet gerne, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Laß vom Bösen und tue Gutes und bleibe wohnen immerdar. (Psalm 34.15) 28 Denn der HERR hat das Recht lieb und verläßt seine Heiligen nicht; ewiglich werden sie bewahrt; aber der Gottlosen Same wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin. (Jesaja 60.21) 30 Der Mund des Gerechten redet die Weisheit, und seine Zunge lehrt das Recht.
31 Das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen; seine Tritte gleiten nicht. (Psalm 40.9) 32 Der Gottlose lauert auf den Gerechten und gedenkt ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Aber der HERR läßt ihn nicht in seinen Händen und verdammt ihn nicht, wenn er verurteilt wird. (Psalm 34.23) 34 Harre auf den HERRN und halte seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land erbest; du wirst es sehen, daß die Gottlosen ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 35 Ich habe gesehen einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus und grünte wie ein Lorbeerbaum. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3)
36 Da man vorüberging, siehe, da war er dahin; ich fragte nach ihm, da ward er nirgend gefunden. (Psalm 37.10) 37 Bleibe fromm und halte dich recht; denn solchem wird's zuletzt wohl gehen. (1. Mose 39.8-9) 38 Die Übertreter aber werden vertilgt miteinander, und die Gottlosen werden zuletzt ausgerottet. 39 Aber der HERR hilft den Gerechten; der ist ihre Stärke in der Not. (Psalm 46.2) 40 Und der HERR wird ihnen beistehen und wird sie erretten; er wird sie von dem Gottlosen erretten und ihnen helfen; denn sie trauen auf ihn. (Lukas 18.8)