2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)
Hiob - Kapitel 21
Hiobs zweite Antwort an Zofar
1 Hiob antwortete und sprach: 2 Hört doch meiner Rede zu und laßt mir das anstatt eurer Tröstungen sein!3 Vertragt mich, daß ich auch rede, und spottet darnach mein! 4 Handle ich denn mit einem Menschen? oder warum sollte ich ungeduldig sein? 5 Kehrt euch her zu mir; ihr werdet erstarren und die Hand auf den Mund legen müssen. 6 Wenn ich daran denke, so erschrecke ich, und Zittern kommt mein Fleisch an. 7 Warum leben denn die Gottlosen, werden alt und nehmen zu an Gütern? (Psalm 37.1) (Psalm 73.1) (Jeremia 12.1)
8 Ihr Same ist sicher um sie her, und ihre Nachkömmlinge sind bei ihnen. 9 Ihr Haus hat Frieden vor der Furcht, und Gottes Rute ist nicht über ihnen. 10 Seinen Stier läßt man zu, und es mißrät ihm nicht; seine Kuh kalbt und ist nicht unfruchtbar. 11 Ihre jungen Kinder lassen sie ausgehen wie eine Herde, und ihre Knaben hüpfen. 12 Sie jauchzen mit Pauken und Harfen und sind fröhlich mit Flöten. 13 Sie werden alt bei guten Tagen und erschrecken kaum einen Augenblick vor dem Tode, 14 die doch sagen zu Gott: "Hebe dich von uns, wir wollen von deinen Wegen nicht wissen! (Hiob 22.17) 15 Wer ist der Allmächtige, daß wir ihm dienen sollten? oder was sind wir gebessert, so wir ihn anrufen?" 16 "Aber siehe, ihr Glück steht nicht in ihren Händen; darum soll der Gottlosen Sinn ferne von mir sein." (Hiob 22.18) 17 Wie oft geschieht's denn, daß die Leuchte der Gottlosen verlischt und ihr Unglück über sie kommt? daß er Herzeleid über sie austeilt in seinem Zorn? (Hiob 18.5) (Hiob 18.12)
18 daß sie werden wie Stoppeln vor dem Winde und wie Spreu, die der Sturmwind wegführt? (Psalm 1.4) 19 "Gott spart desselben Unglück auf seine Kinder." Er vergelte es ihm selbst, daß er's innewerde. (2. Mose 20.5) (Hiob 20.10) 20 Seine Augen mögen sein Verderben sehen, und vom Grimm des Allmächtigen möge er trinken. 21 Denn was ist ihm gelegen an seinem Hause nach ihm, wenn die Zahl seiner Monden ihm zugeteilt ist? 22 Wer will Gott lehren, der auch die Hohen richtet? (Prediger 5.7)
23 Dieser stirbt frisch und gesund in allem Reichtum und voller Genüge, 24 sein Melkfaß ist voll Milch, und seine Gebeine werden gemästet mit Mark; 25 jener aber stirbt mit betrübter Seele und hat nie mit Freuden gegessen; 26 und liegen gleich miteinander in der Erde, und Würmer decken sie zu. (Hiob 3.13) 27 Siehe, ich kenne eure Gedanken wohl und euer frevles Vornehmen gegen mich.
28 Denn ihr sprecht: "Wo ist das Haus des Fürsten? und wo ist die Hütte, da die Gottlosen wohnten?" 29 Habt ihr denn die Wanderer nicht befragt und nicht gemerkt ihre Zeugnisse? 30 Denn der Böse wird erhalten am Tage des Verderbens, und am Tage des Grimms bleibt er. 31 Wer will ihm ins Angesicht sagen, was er verdient? wer will ihm vergelten, was er tut? 32 Und er wird zu Grabe geleitet und hält Wache auf seinem Hügel. 33 Süß sind ihm die Schollen des Tales, und alle Menschen ziehen ihm nach; und derer, die ihm vorangegangen sind, ist keine Zahl. 34 Wie tröstet ihr mich so vergeblich, und eure Antworten finden sich unrecht!