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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Esra - Kapitel 4

Behinderung des Tempelbaus

1 Da aber die Widersacher Juda's und Benjamins hörten, daß die Kinder der Gefangenschaft dem HERRN, dem Gott Israels, den Tempel bauten, 2 kamen sie zu Serubabel und zu den Obersten der Vaterhäuser und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir suchen euren Gott gleichwie ihr, und wir haben ihm geopfert, seit der Zeit da Asar-Haddon, der König von Assyrien, uns hat heraufgebracht. (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Aber Serubabel und Jesua und die andern Obersten der Vaterhäuser in Israel antworteten ihnen: Es ziemt sich nicht, uns und euch, das Haus unsers Gottes zu bauen; sondern wir wollen allein bauen dem HERRN, dem Gott Israels, wie uns Kores, der König in Persien, geboten hat. (Esra 1.3) 4 Da hinderte das Volk im Lande die Hand des Volkes Juda und schreckten sie ab im Bauen 5 und dingten Ratgeber wider sie und verhinderten ihren Rat, solange Kores, der König in Persien, lebte, bis an das Königreich Darius, des Königs in Persien. (Esra 4.24) 6 Und da Ahasveros König ward, im Anfang seines Königreichs, schrieben sie eine Anklage wider die von Juda und Jerusalem.
7 Und zu den Zeiten Arthahsasthas schrieb Bislam, Mithredath, Tabeel und die andern ihres Rats an Arthahsastha, den König in Persien. Die Schrift aber des Briefes war syrisch, und er war auf syrisch verdolmetscht.
8 Rehum, der Kanzler, und Simsai, der Schreiber schrieben diesen Brief wider Jerusalem an Arthahsastha, den König: 9 Wir, Rehum, der Kanzler, und Simsai, der Schreiber, und die andern des Rats: die von Dina, von Arpharsach, von Tarpal, von Persien, von Erech, von Babel, von Susan, von Deha und von Elam,
10 und die andern Völker, welche der große und berühmte Asnaphar herübergebracht und gesetzt hat in die Stadt Samaria und in die andern Orte diesseits des Wassers, und so fort. (Esra 4.2) 11 Und dies ist der Inhalt des Briefes, den sie dem König Arthahsastha sandten: Deine Knechte, die Männer diesseits des Wassers, und so fort.
12 Es sei kund dem König, daß die Juden, die von dir zu uns heraufgekommen sind gen Jerusalem, in die aufrührerische und böse Stadt, bauen sie und machen ihre Mauern und führen sie aus dem Grunde. 13 So sei nun dem König kund: Wo diese Stadt gebaut wird und die Mauern wieder gemacht, so werden sie Schoß, Zoll und jährliche Zinse nicht geben, und ihr Vornehmen wird den Königen Schaden bringen. 14 Nun wir aber das Salz des Königshauses essen und die Schmach des Königs nicht länger wollen sehen, darum schicken wir hin und lassen es den König zu wissen tun, 15 daß man lasse suchen in den Chroniken deiner Väter; so wirst du finden in denselben Chroniken und erfahren, daß diese Stadt aufrührerisch und schädlich ist den Königen und Landen und macht, daß andere auch abfallen, von alters her, darum die Stadt auch zerstört ist. 16 Darum tun wir dem König zu wissen, daß, wo diese Stadt gebaut wird und ihre Mauern gemacht, so wirst du vor ihr nichts behalten diesseits des Wassers. 17 Da sandte der König ein Antwort an Rehum, den Kanzler, und Simsai, den Schreiber, und die andern ihres Rates, die in Samaria wohnten und in den andern Orten jenseits des Wassers: Friede und Gruß!
18 der Brief, den ihr uns zugeschickt habt, ist deutlich vor mir gelesen. 19 Und ist von mir befohlen, daß man suchen sollte. Und man hat gefunden, daß diese Stadt von alters her wider die Könige sich empört hat und Aufruhr und Abfall darin geschieht. 20 Auch sind mächtige Könige zu Jerusalem gewesen, die geherrscht haben über alles, was jenseits des Wassers ist, daß ihnen Zoll, Schoß und jährliche Zinse gegeben wurden. 21 So tut nun nach diesem Befehl: Wehrt denselben Männern, daß diese Stadt nicht gebaut werde, bis daß von mir der Befehl gegeben werde. 22 So seht nun zu, daß ihr nicht lässig hierin seid, damit nicht größerer Schade entstehe dem König! 23 Da nun der Brief des Königs Arthahsastha gelesen ward vor Rehum und Simsai, dem Schreiber, und ihrem Rat, zogen sie eilend hinauf gen Jerusalem zu den Juden und wehrten ihnen mit Arm und Gewalt.
24 Da hörte auf das Werk am Hause Gottes zu Jerusalem und blieb nach bis ins zweite Jahr des Darius, des Königs in Persien. (Esra 4.5) (Esra 6.15)