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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Psalm - Kapitel 104

1 Preise Jehova, meine Seele! Jehova, mein Gott, du bist sehr groß, mit Majestät und Pracht bist du bekleidet; 2 Du, der in Licht sich hüllt wie in ein Gewand, der die Himmel ausspannt gleich einer Zeltdecke; 3 der seine Obergemächer bälkt in den Wassern, der Wolken macht zu seinem Gefährt, der da einherzieht auf den Fittichen des Windes; 4 Der seine Engel zu Winden macht, seine Diener zu flammendem Feuer. (Hebräer 1.7) 5 Er hat die Erde gegründet auf ihre Grundfesten; sie wird nicht wanken immer und ewiglich. 6 Mit der Tiefe hattest du sie bedeckt wie mit einem Gewande; die Wasser standen über den Bergen. 7 Vor deinem Schelten flohen sie, vor der Stimme deines Donners eilten sie hinweg - (Hiob 38.8-11) 8 die Berge erhoben sich, es senkten sich die Täler - an den Ort, den du ihnen festgesetzt. 9 Du hast ihnen eine Grenze gesetzt, die sie nicht überschreiten werden; sie werden nicht zurückkehren, die Erde zu bedecken. 10 Du, der Quellen entsendet in die Täler; zwischen den Bergen fließen sie dahin; 11 Sie tränken alle Tiere des Feldes, die Wildesel stillen ihren Durst; 12 An denselben wohnen die Vögel des Himmels, zwischen den Zweigen hervor lassen sie ihre Stimme erschallen. 13 Du, der die Berge tränkt aus seinen Obergemächern; von der Frucht deiner Werke wird die Erde gesättigt. 14 Der Gras hervorsprossen läßt für das Vieh, und Kraut zum Dienste der Menschen: um Brot hervorzubringen aus der Erde. (Psalm 147.8) 15 Und damit Wein des Menschen Herz erfreue; um das Angesicht glänzen zu machen von Öl, und damit Brot des Menschen Herz stärke. (Richter 9.13) (Prediger 10.19) 16 Es werden gesättigt die Bäume Jehovas, die Zedern des Libanon, die er gepflanzt hat, 17 Woselbst die Vögel nisten; der Storch - Zypressen sind sein Haus. 18 Die hohen Berge sind für die Steinböcke, die Felsen eine Zuflucht für die Klippendächse. 19 Er hat den Mond gemacht für die bestimmten Zeiten; die Sonne weiß ihren Untergang. (Psalm 19.7) (Psalm 74.16) 20 Du machst Finsternis, und es wird Nacht; in ihr regen sich alle Tiere des Waldes; 21 die jungen Löwen brüllen nach Raub und fordern von Gott ihre Speise. 22 Die Sonne geht auf: sie ziehen sich zurück und lagern sich in ihre Höhlen. 23 Der Mensch geht aus an sein Werk und an seine Arbeit, bis zum Abend. 24 Wie viele sind deiner Werke, Jehova! Du hast sie alle mit Weisheit gemacht, voll ist die Erde deiner Reichtümer. 25 Dieses Meer, groß und ausgedehnt nach allen Seiten hin: daselbst wimmelt's, ohne Zahl, von Tieren klein und groß. 26 Daselbst ziehen Schiffe einher, der Leviathan, den du gebildet hast, um sich darin zu tummeln. 27 Sie alle warten auf dich, daß du ihnen ihre Speise gebest zu seiner Zeit. 28 Du gibst ihnen: sie sammeln ein; du tust deine Hand auf: sie werden gesättigt mit Gutem. 29 Du verbirgst dein Angesicht: sie erschrecken; du nimmst ihren Odem hinweg: sie hauchen aus und kehren zurück zu ihrem Staube. (1. Mose 3.19) 30 Du sendest deinen Odem aus: sie werden erschaffen, und du erneuerst die Fläche des Erdbodens. 31 Jehovas Herrlichkeit wird ewig sein, Jehova wird sich freuen seiner Werke; 32 Der die Erde anschaut, und sie bebt; er rührt die Berge an, und sie rauchen. (Psalm 144.5) 33 Singen will ich Jehova mein Leben lang, will meinem Gott Psalmen singen, solange ich bin. 34 Möge ihm angenehm sein mein Sinnen! Ich, ich werde mich in Jehova erfreuen. 35 Die Sünder werden schwinden von der Erde, und die Gesetzlosen nicht mehr sein. Preise Jehova, meine Seele! Lobet Jehova!