zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Nehemia - Kapitel 7

Bestellung der Torhüter - Verzeichnis der Rückkehrer

1 Und es geschah, als die Mauer gebaut war, da setzte ich die Türflügel ein; und die Torhüter und die Sänger und die Leviten wurden bestellt. 2 Und ich beorderte über Jerusalem meinen Bruder Hanani und Hananja, den Obersten der Burg; denn er war ein sehr treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen. 3 Und ich sprach zu ihnen: Die Tore Jerusalems sollen nicht eher geöffnet werden, als bis die Sonne heiß scheint; und während sie noch dastehen, soll man die Türflügel zumachen, und verschließet sie. Und ihr sollt Wachen aus den Bewohnern Jerusalems aufstellen, den einen auf seine Wache und den anderen vor sein Haus. 4 Die Stadt aber war geräumig und groß, und das Volk darin spärlich, und keine Häuser waren gebaut. 5 Und mein Gott gab mir ins Herz, die Edlen und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach den Geschlechtern zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsverzeichnis derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, (Esra 2.1) 7 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nachamani, Mordokai, Bilschan, Mispereth, Bigwai, Nechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: 8 Die Söhne Parhosch', 2172; 9 die Söhne Schephatjas, 372; 10 die Söhne Arachs, 652; 11 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2818; 12 die Söhne Elams, 1254; 13 die Söhne Sattus, 845; 14 die Söhne Sakkais, 760; 15 die Söhne Binnuis, 648; 16 die Söhne Bebais, 628; 17 die Söhne Asgads, 2322; 18 die Söhne Adonikams, 667; 19 die Söhne Bigwais, 2067; 20 die Söhne Adins, 655; 21 die Söhne Aters, von Hiskia, 98; 22 die Söhne Haschums, 328; 23 die Söhne Bezais, 324; 24 die Söhne Hariphs, 112; 25 die Söhne Gibeons, 95; 26 die Männer von Bethlehem und Netopha, 188; 27 die Männer von Anathoth, 128; 28 die Männer von Beth-Asmaweth, 42; 29 die Männer von Kirjath-Jearim, Kephira und Beeroth, 743; 30 die Männer von Rama und Geba, 621; 31 die Männer von Mikmas, 122; 32 die Männer von Bethel und Ai, 123; 33 die Männer von dem anderen Nebo, 52; 34 die Söhne des anderen Elam, 1254; 35 die Söhne Harims, 320; 36 die Söhne Jerechos, 345; 37 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 721; 38 die Söhne Senaas, 3930. 39 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschuas, 973; 40 die Söhne Immers, 1052; 41 die Söhne Paschchurs, 1247; 42 die Söhne Harims, 1017. 43 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodwas, 74. - 44 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 148. - 45 Die Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, 138. 46 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, 47 die Söhne Keros', die Söhne Sias, die Söhne Padons, 48 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Salmais, 49 die Söhne Hanans, die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, 50 die Söhne Reajas, die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, 51 die Söhne Gassams, die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, 52 die Söhne Besais, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 53 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 54 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 55 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 56 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 57 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Peridas, 58 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 59 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amons. 60 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. 61 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addon und Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 62 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 642. 63 Und von den Priestern: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. 64 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 65 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. 66 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 67 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 69 der Kamele 435, der Esel 6720. 70 Und ein Teil der Häupter der Väter gab zum Werke. Der Tirsatha gab für den Schatz: an Gold 1000 Dariken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterleibröcke. (Nehemia 7.65) 71 Und einige von den Häuptern der Väter gaben für den Schatz des Werkes: an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2200 Minen. 72 Und was das übrige Volk gab, war an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2000 Minen, und 67 Priesterleibröcke. 73 Und die Priester und die Leviten und die Torhüter und die Sänger und die aus dem Volke und die Nethinim und ganz Israel wohnten in ihren Städten.