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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Nehemia - Kapitel 3

Bau der Mauer - Namen der Bauleute

1 Und Eljaschib, der Hohepriester, und seine Brüder, die Priester, machten sich auf und bauten das Schaftor; sie heiligten es und setzten seine Flügel ein. Und sie heiligten es bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananel. 2 Und ihm zur Seite bauten die Männer von Jericho. Und ihnen zur Seite baute Sakkur, der Sohn Imris. 3 Und das Fischtor bauten die Söhne Senaas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 4 Und ihnen zur Seite besserte aus Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz'. Und ihm zur Seite besserte aus Meschullam, der Sohn Berekja, des Sohnes Meschesabeels. Und ihm zur Seite besserte aus Zadok, der Sohn Baanas. 5 Und ihm zur Seite besserten die Tekoiter aus; aber die Vornehmen unter ihnen beugten ihren Nacken nicht unter den Dienst ihres Herrn. 6 Und das Tor der alten Mauer besserten aus Jojada, der Sohn Paseachs, und Meschullam, der Sohn Besodjas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 7 Und ihnen zur Seite besserten aus Melatja, der Gibeoniter, und Jadon, der Meronothiter, Männer von Gibeon und Mizpa, gegen den Gerichtsstuhl des Landpflegers diesseit des Stromes hin. 8 Ihnen zur Seite besserte aus Ussiel, der Sohn Harchajas, welche Goldschmiede waren. Und ihm zur Seite besserte aus Hananja, von den Salbenmischern. Und sie ließen Jerusalem bis an die breite Mauer, wie es war. 9 Und ihm zur Seite besserte aus Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Bezirks von Jerusalem. 10 Und ihm zur Seite besserte aus Jedaja, der Sohn Harumaphs, und zwar seinem Hause gegenüber. Und ihm zur Seite besserte aus Hattusch, der Sohn Haschabnejas. 11 Malkija, der Sohn Harims, und Haschub, der Sohn Pachath-Moabs, besserten eine andere Strecke aus und den Ofenturm. 12 Und ihnen zur Seite besserte aus Schallum, der Sohn Hallochesch', der Oberste des anderen halben Bezirks von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor besserten aus Hanun und die Bewohner von Sanoach; sie bauten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein, und bauten tausend Ellen an der Mauer bis zum Misttore. 14 Und das Misttor besserte aus Malkija, der Sohn Rekabs, der Oberste des Bezirks von Beth-Kerem; er baute es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 15 Und das Quelltor besserte aus Schallun, der Sohn Kol-Hoses, der Oberste des Bezirks von Mizpa; er baute es und überdachte es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein; und er baute die Mauer am Teiche Siloah bei dem Garten des Königs und bis zu den Stufen, welche von der Stadt Davids hinabgehen. (Johannes 9.7) 16 Nächst ihm besserte aus Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Bezirks von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis zu dem Teiche, der angelegt worden war, und bis zu dem Hause der Helden. 17 Nächst ihm besserten aus die Leviten, Rechum, der Sohn Banis. Ihm zur Seite besserte aus Haschabja, der Oberste des halben Bezirks von Kehila, für seinen Bezirk. 18 Nächst ihm besserten aus ihre Brüder, Bawai, der Sohn Henadads, der Oberste des anderen halben Bezirks von Kehila. 19 Und ihm zur Seite besserte Eser, der Sohn Jeschuas, der Oberste von Mizpa, eine andere Strecke aus, gegenüber dem Aufgang zum Zeughause des Winkels. 20 Nächst ihm besserte Baruk, der Sohn Sabbais, eine andere Strecke eifrig aus, vom Winkel bis zum Eingang des Hauses Eljaschibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nächst ihm besserte Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz', eine andere Strecke aus, vom Eingang des Hauses Eljaschibs bis zum Ende des Hauses Eljaschibs. (Esra 8.33) 22 Und nächst ihm besserten aus die Priester, die Männer des Jordankreises. 23 Nächst ihnen besserten aus Benjamin und Haschub, ihrem Hause gegenüber. Nächst ihnen besserte aus Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause. 24 Nächst ihm besserte Binnui, der Sohn Henadads, eine andere Strecke aus, vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, besserte aus gegenüber dem Winkel und dem hohen Turme, welcher an dem Hause des Königs vorspringt, der bei dem Gefängnishofe ist. Nächst ihm Pedaja, der Sohn Parhosch'. - (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel bis gegenüber dem Wassertore nach Osten und dem vorspringenden Turme. - 27 Nächst ihm besserten die Tekoiter eine andere Strecke aus, dem großen vorspringenden Turme gegenüber und bis zur Mauer des Ophel. 28 Oberhalb des Roßtores besserten die Priester aus, ein jeder seinem Hause gegenüber. (2. Könige 11.16) 29 Nächst ihnen besserte aus Zadok, der Sohn Immers, seinem Hause gegenüber. Und nächst ihm besserte aus Schemaja, der Sohn Schekanjas, der Hüter des Osttores. 30 Nächst ihm besserten Hananja, der Sohn Schelemjas, und Hanun, der sechste Sohn Zalaphs, eine andere Strecke aus. Nächst ihm besserte aus Meschullam, der Sohn Berekjas, seiner Zelle gegenüber. 31 Nächst ihm besserte aus Malkija, von den Goldschmieden, bis an das Haus der Nethinim und der Krämer, dem Tore Miphkad gegenüber und bis an das Obergemach der Ecke. 32 Und zwischen dem Obergemach der Ecke und dem Schaftore besserten die Goldschmiede und die Krämer aus.