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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Josua - Kapitel 23

Josuas Mahnrede

1 Und es geschah nach vielen Tagen, nachdem Jehova Israel Ruhe geschafft hatte vor allen seinen Feinden ringsum, als Josua alt geworden war, wohlbetagt, (Josua 21.44) 2 da berief Josua ganz Israel: seine Ältesten und seine Häupter und seine Richter und seine Vorsteher, und sprach zu ihnen: Ich bin alt geworden, wohlbetagt; 3 und ihr, ihr habt alles gesehen, was Jehova, euer Gott, allen diesen Nationen euretwegen getan hat. Denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch gestritten hat. 4 Sehet, ich habe euch diese übrigen Nationen durchs Los als Erbteil zufallen lassen, nach euren Stämmen, vom Jordan an (sowie alle Nationen, die ich ausgerottet habe) bis an das große Meer gegen Sonnenuntergang. 5 Und Jehova, euer Gott, er selbst wird sie vor euch ausstoßen und sie vor euch austreiben; und ihr werdet ihr Land in Besitz nehmen, so wie Jehova, euer Gott, zu euch geredet hat. 6 So haltet denn sehr fest daran, alles zu beobachten und zu tun, was in dem Buche des Gesetzes Moses geschrieben ist, daß ihr nicht davon abweichet zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 daß ihr nicht unter diese Nationen kommet, diese, die bei euch übriggeblieben sind, und den Namen ihrer Götter nicht erwähnet und nicht jemand bei ihm beschwöret, und ihnen nicht dienet und euch nicht vor ihnen niederwerfet! (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern Jehova, eurem Gott, sollt ihr anhangen, so wie ihr getan habt bis auf diesen Tag. 9 Und Jehova hat große und starke Nationen vor euch ausgetrieben; und ihr - niemand hat vor euch standgehalten bis auf diesen Tag: (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein Mann von euch jagt tausend; denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet, so wie er zu euch geredet hat. 11 So habet wohl acht auf eure Seelen, daß ihr Jehova, euren Gott, liebet! 12 Denn wenn ihr euch irgend abwendet und euch an den Rest dieser Nationen hänget, dieser, die bei euch übriggeblieben sind, und ihr euch mit ihnen verschwägert und unter sie kommet, und sie unter euch: 13 so wisset bestimmt, daß Jehova, euer Gott, nicht fortfahren wird, diese Nationen vor euch auszutreiben; und sie werden euch zur Schlinge werden und zum Fallstrick, und zur Geißel in euren Seiten und zu Dornen in euren Augen, bis ihr umkommet aus diesem guten Lande, das Jehova, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg der ganzen Erde; und ihr wisset mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort dahingefallen ist von all den guten Worten, die Jehova, euer Gott, über euch geredet hat: sie sind euch alle eingetroffen, nicht ein Wort davon ist dahingefallen. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Aber es wird geschehen, so wie jedes gute Wort über euch gekommen ist, das Jehova, euer Gott, zu euch geredet hat, also wird Jehova jedes böse Wort über euch kommen lassen, bis er euch aus diesem guten Lande vertilgt hat, das Jehova, euer Gott, euch gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund Jehovas, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet, und hingehet und anderen Göttern dienet und euch vor ihnen niederwerfet, so wird der Zorn Jehovas gegen euch entbrennen, und ihr werdet schnell umkommen aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat.