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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Josua - Kapitel 1

Zuspruch Gottes an Josua

1 Und es geschah nach dem Tode Moses, des Knechtes Jehovas, da sprach Jehova zu Josua, dem Sohne Nuns, dem Diener Moses, und sagte: 2 Mein Knecht Mose ist gestorben; und nun, mache dich auf, gehe über diesen Jordan, du und dieses ganze Volk, in das Land, das ich ihnen, den Kindern Israel, gebe. 3 Jeden Ort, auf den eure Fußsohle treten wird, euch habe ich ihn gegeben, so wie ich zu Mose geredet habe. (5. Mose 11.24) 4 Von der Wüste und diesem Libanon bis zum großen Strome, dem Strome Phrat, das ganze Land der Hethiter, und bis zum großen Meere gegen Sonnenuntergang, soll eure Grenze sein. 5 Es soll niemand vor dir bestehen alle Tage deines Lebens: so wie ich mit Mose gewesen bin, werde ich mit dir sein; ich werde dich nicht versäumen und dich nicht verlassen. (5. Mose 31.8) (Hebräer 13.5) 6 Sei stark und mutig! denn du, du sollst diesem Volke das Land als Erbe austeilen, das ich ihren Vätern geschworen habe, ihnen zu geben. (5. Mose 3.28) (5. Mose 31.7) (5. Mose 31.23) 7 Nur sei sehr stark und mutig, daß du darauf achtest, zu tun nach dem ganzen Gesetz, welches mein Knecht Mose dir geboten hat. Weiche nicht davon ab zur Rechten noch zur Linken, auf daß es dir gelinge überall, wohin du gehst. (5. Mose 5.29) (1. Könige 2.3) 8 Dieses Buch des Gesetzes soll nicht von deinem Munde weichen, und du sollst darüber sinnen Tag und Nacht, auf daß du darauf achtest, zu tun nach allem, was darin geschrieben ist; denn alsdann wirst du auf deinem Wege Erfolg haben, und alsdann wird es dir gelingen. (Psalm 1.2-3) 9 Habe ich dir nicht geboten: Sei stark und mutig? Erschrick nicht und fürchte dich nicht! denn Jehova, dein Gott, ist mit dir überall, wohin du gehst.

Vorbereitungen für die Durchschreitung des Jordan

10 Und Josua gebot den Vorstehern des Volkes und sprach: Gehet mitten durch das Lager und gebietet dem Volke und sprechet: 11 Bereitet euch Zehrung; denn in noch drei Tagen werdet ihr über diesen Jordan ziehen, um hinzukommen, das Land in Besitz zu nehmen, welches Jehova, euer Gott, euch gibt, es zu besitzen. 12 Und zu den Rubenitern und zu den Gaditern und zu dem halben Stamme Manasse sprach Josua und sagte: 13 Gedenket des Wortes, das Mose, der Knecht Jehovas, euch geboten hat, indem er sprach: Jehova, euer Gott, schafft euch Ruhe und gibt euch dieses Land. (4. Mose 32.20) 14 Eure Weiber, eure Kinder und euer Vieh sollen in dem Lande bleiben, das Mose euch diesseit des Jordan gegeben hat; ihr aber, alle streitbaren Männer, sollt gerüstet vor euren Brüdern hinüberziehen und ihnen helfen, 15 bis Jehova euren Brüdern Ruhe schafft wie euch, und auch sie das Land besitzen, welches Jehova, euer Gott, ihnen gibt. Dann sollt ihr in das Land eures Besitztums zurückkehren und es besitzen, welches Mose, der Knecht Jehovas, euch gegeben hat, diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang. 16 Und sie antworteten Josua und sprachen: Alles, was du uns geboten hast, wollen wir tun, und wohin irgend du uns senden wirst, wollen wir gehen. 17 Nach allem wie wir Mose gehorcht haben, also wollen wir dir gehorchen. Nur möge Jehova, dein Gott, mit dir sein, wie er mit Mose gewesen ist! 18 Jedermann, der deinem Befehle widerspenstig ist und nicht auf deine Worte hört in allem, was du uns gebietest, soll getötet werden. Nur sei stark und mutig! (Josua 1.6)