zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Hosea - Kapitel 5

Drohrede gegen Israel und Juda

1 Höret dieses, ihr Priester, und merket auf, Haus Israel! und ihr, Haus des Königs, nehmet es zu Ohren! denn euch gilt das Gericht; denn ihr seid eine Schlinge zu Mizpa geworden und ein ausgebreitetes Netz auf Tabor; 2 und im Verderbthandeln haben es die Abtrünnigen weit getrieben. Ich aber werde sie alle züchtigen. 3 Ich kenne Ephraim wohl, und Israel ist nicht vor mir verborgen; denn nun hast du Hurerei getrieben, Ephraim, Israel hat sich verunreinigt. (Hosea 1.2) 4 Ihre Handlungen gestatten ihnen nicht, zu ihrem Gott umzukehren; denn der Geist der Hurerei ist in ihrem Innern, und Jehova kennen sie nicht. (Hosea 4.12) 5 Und die Hoffart Israels zeugt ihm ins Angesicht, und Israel und Ephraim werden fallen durch ihre Ungerechtigkeit; auch Juda fällt mit ihnen. 6 Mit ihrem Kleinvieh und mit ihren Rindern werden sie hingehen, um Jehova zu suchen, und werden ihn nicht finden: er hat sich ihnen entzogen. (Jesaja 1.11-15) 7 Sie haben treulos gegen Jehova gehandelt, denn sie haben fremde Kinder gezeugt; nun wird sie der Neumond verzehren mit ihren Erbteilen.

Zwiegespräch Gottes mit seinem Volk: Bruderkrieg als Gerichtsandrohung, flüchtige Umkehr des Volkes, Gottes Klage

8 Stoßet in die Posaune zu Gibea, in die Trompete zu Rama; rufet laut zu Beth-Awen: Der Feind hinter dir her, Benjamin! (Hosea 4.15) 9 Ephraim wird zur Wüste werden am Tage der Strafe; über die Stimme Israels habe ich Gewisses verkündigt. 10 Die Fürsten von Juda sind wie diejenigen geworden, welche die Grenze verrücken; über sie werde ich meinen Grimm ausgießen wie Wasser. 11 Ephraim ist bedrückt, zerschlagen vom Gericht; denn willig wandelte es nach Menschengeboten. (Jesaja 29.13) 12 Und ich werde für Ephraim wie die Motte sein, und für das Haus Juda wie der Wurmfraß. 13 Und Ephraim sah seine Krankheit, und Juda sein Geschwür; und Ephraim ging nach Assyrien und sandte zu dem König Jareb; der aber vermag euch nicht zu heilen und wird euer Geschwür nicht vertreiben. (Hosea 7.11) (Hosea 10.6) 14 Denn ich werde für Ephraim wie ein Löwe sein, und für das Haus Juda wie ein junger Löwe. Ich, ich werde zerreißen und davongehen; ich werde wegtragen, und niemand wird erretten. (Hosea 6.1) (Hosea 13.7) 15 Ich werde davongehen, an meinen Ort zurückkehren, bis sie ihre Schuld büßen und mein Angesicht suchen. In ihrer Bedrängnis werden sie mich eifrig suchen. (Jesaja 26.16)