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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Ester - Kapitel 5

Ester vor dem König

1 Und es geschah am dritten Tage, da kleidete sich Esther königlich und trat in den inneren Hof des Hauses des Königs, dem Hause des Königs gegenüber. Und der König saß auf seinem königlichen Throne im königlichen Hause, dem Eingang des Hauses gegenüber. 2 Und es geschah, als der König die Königin Esther im Hofe stehen sah, erlangte sie Gnade in seinen Augen; und der König reichte Esther das goldene Zepter entgegen, das in seiner Hand war; und Esther nahte herzu und rührte die Spitze des Zepters an. (Ester 4.11) (Ester 8.4) 3 Und der König sprach zu ihr: Was ist dir, Königin Esther? Und was ist dein Begehr? Bis zur Hälfte des Königreiches, und sie soll dir gegeben werden! 4 Und Esther sprach: Wenn es den König gut dünkt, so möge der König und Haman heute zu dem Mahle kommen, das ich ihm bereitet habe. (Ester 1.19) 5 Da sprach der König: Bringet eilends Haman her, damit wir tun, was Esther gesagt hat. Und der König und Haman kamen zu dem Mahle, das Esther bereitet hatte. 6 Und der König sprach zu Esther beim Weingelage: Was ist deine Bitte? Und sie soll dir gewährt werden. Und was ist dein Begehr? Bis zur Hälfte des Königreiches, und es soll geschehen! (Ester 9.12) 7 Da antwortete Esther und sprach: Meine Bitte und mein Begehr ist: 8 Wenn ich Gnade gefunden habe in den Augen des Königs, und wenn es den König gut dünkt, meine Bitte zu gewähren und mein Begehr zu tun, so möge der König und Haman zu dem Mahle kommen, das ich ihnen bereiten will; und morgen will ich tun nach dem Worte des Königs.

Hamans Absicht, Mordechai zu töten - Mordechais Ehrung durch Haman auf Befehl des Königs

9 Und Haman ging an selbigem Tage hinaus, fröhlich und guten Mutes. Als aber Haman den Mordokai im Tore des Königs sah, und daß er weder aufstand, noch sich vor ihm rührte, da ward Haman voll Grimmes über Mordokai; aber Haman bezwang sich. 10 Und als er in sein Haus gekommen war, sandte er hin und ließ seine Freunde und sein Weib Seresch kommen. 11 Und Haman erzählte ihnen von der Herrlichkeit seines Reichtums und von der Menge seiner Söhne; und alles, wie der König ihn groß gemacht, und wie er ihn erhoben habe über die Fürsten und Knechte des Königs. 12 Und Haman sprach: Auch hat die Königin Esther niemand mit dem König zu dem Mahle kommen lassen, das sie bereitet hatte, als nur mich; und auch auf morgen bin ich mit dem König von ihr geladen. 13 Aber dieses alles gilt mir nichts, solange ich Mordokai, den Juden, im Tore des Königs sitzen sehe. 14 Da sprachen sein Weib Seresch und alle seine Freunde zu ihm: Man richte einen Baum her, fünfzig Ellen hoch; und am Morgen sage dem König, daß man Mordokai daran hänge. Dann gehe mit dem König fröhlich zum Mahle! Und das Wort dünkte Haman gut, und er ließ den Baum herrichten.