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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Ester - Kapitel 1

Das Fest in Susa - Verstoßung der Königin Wasti

1 Und es geschah in den Tagen des Ahasveros (das ist der Ahasveros, der von Indien bis Äthiopien über 127 Landschaften regierte), 2 in selbigen Tagen, als der König Ahasveros auf dem Throne seines Königreiches saß, der in der Burg Susan war, 3 im dritten Jahre seiner Regierung, da machte er ein Gastmahl allen seinen Fürsten und Knechten, indem die Mächtigen von Persien und Medien, die Vornehmen und Fürsten der Landschaften vor ihm waren, 4 als er den herrlichen Reichtum seines Königreiches und die glänzende Pracht seiner Größe viele Tage lang, 180 Tage, sehen ließ. 5 Und als diese Tage erfüllt waren, machte der König allem Volke, das sich in der Burg Susan befand, vom Größten bis zum Kleinsten, ein Gastmahl von sieben Tagen, im Hofe des Gartens des königlichen Palastes. 6 Weiße und purpurblaue baumwollene Vorhänge waren befestigt mit Schnüren von Byssus und Purpur an silbernen Ringen und weißen Marmorsäulen; Polster von Gold und Silber lagen auf einem Pflaster von grünem und weißem Marmor und Perlmutterstein und schwarzem Marmor. 7 Und man reichte das Getränk in goldenen Gefäßen, und die Gefäße waren von einander verschieden; und königlichen Wein gab es in Menge, nach der Freigebigkeit des Königs. 8 Und das Trinken geschah dem Befehle gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen Obersten seines Hauses verordnet, daß sie tun sollten nach jedermanns Belieben. 9 Auch die Königin Vasti machte ein Gastmahl für die Weiber im königlichen Hause des Königs Ahasveros. 10 Am siebten Tage, als das Herz des Königs vom Weine fröhlich war, befahl er Mehuman, Bistha, Harbona, Bigtha und Abagtha, Sethar und Karkas, den sieben Kämmerern, welche vor dem König Ahasveros dienten, 11 die Königin Vasti mit der königlichen Krone vor den König zu bringen, um den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zu zeigen; denn sie war schön von Ansehen. 12 Aber die Königin Vasti weigerte sich, auf das Wort des Königs zu kommen, welches ihr durch die Kämmerer überbracht wurde. Da erzürnte der König sehr, und sein Zorn entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, welche sich auf die Zeiten verstanden (denn also wurden die Angelegenheiten des Königs vor allen Gesetz- und Rechtskundigen behandelt; (1. Chronik 12.32) 14 und die Nächsten bei ihm waren Karschna, Schethar, Admatha, Tharsis, Meres, Marsna, Memukan, die sieben Fürsten von Persien und Medien, welche das Angesicht des Königs sahen, die den ersten Sitz im Königreiche hatten): 15 Was ist nach dem Gesetz mit der Königin Vasti zu tun, dafür daß sie das Wort des Königs Ahasveros durch die Kämmerer nicht befolgt hat? 16 Da sprach Memukan vor dem König und den Fürsten: Nicht an dem König allein hat sich die Königin Vasti vergangen, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern, die in allen Landschaften des Königs Ahasveros wohnen. 17 Denn das Verhalten der Königin wird zu allen Weibern auskommen, so daß ihre Männer verächtlich sein werden in ihren Augen, indem sie sagen werden: Der König Ahasveros befahl, die Königin Vasti vor ihn zu bringen, aber sie kam nicht! 18 Und an diesem Tage schon werden die Fürstinnen von Persien und Medien, welche das Verhalten der Königin erfahren haben, davon reden zu allen Fürsten des Königs; und es wird Verachtung und Zorn genug geben. 19 Wenn es den König gut dünkt, so gehe ein königliches Wort von ihm aus und werde geschrieben in die Gesetze der Perser und Meder, daß es nicht vergehe: nämlich daß Vasti nicht mehr vor den König Ahasveros komme, und daß der König ihre königliche Würde einer anderen gebe, die besser ist als sie. (Daniel 6.9) 20 Und wird man den Befehl des Königs, den er erlassen wird, in seinem ganzen Königreiche hören, - denn es ist groß - so werden alle Weiber ihren Männern Ehre geben, vom Größten bis zum Kleinsten. 21 Und das Wort gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach dem Worte Memukans. 22 Und er sandte Briefe in alle Landschaften des Königs, in jede Landschaft nach ihrer Schrift, und an jedes Volk nach seiner Sprache: daß jeder Mann Herr in seinem Hause sein und nach der Sprache seines Volkes reden solle. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)