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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Esra - Kapitel 8

Esras Begleiter bei der Rückkehr nach Jerusalem

1 Und dies sind die Häupter ihrer Väter und ihr Geschlechtsverzeichnis, nämlich derer, die unter der Regierung des Königs Artasasta mit mir aus Babel heraufzogen. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Söhnen Pinehas': Gersom; von den Söhnen Ithamars: Daniel; von den Söhnen Davids: Hattusch; 3 von den Söhnen Schekanjas, von den Söhnen Parhosch': Sekarja, und mit ihm waren verzeichnet an Männlichen 150; (1. Chronik 3.22) 4 von den Söhnen Pachath-Moabs: Eljoenai, der Sohn Serachjas, und mit ihm 200 Männliche; (Esra 2.6) 5 von den Söhnen Schekanjas: der Sohn Jachasiels, und mit ihm 300 Männliche; (Esra 2.8) 6 und von den Söhnen Adins: Ebed, der Sohn Jonathans, und mit ihm 50 Männliche; 7 und von den Söhnen Elams: Jesaja, der Sohn Athaljas, und mit ihm 70 Männliche; 8 und von den Söhnen Schephatjas: Sebadja, der Sohn Michaels, und mit ihm achtzig Männliche; 9 und von den Söhnen Joabs: Obadja, der Sohn Jechiels, und mit ihm 218 Männliche; 10 und von den Söhnen Schelomiths: der Sohn Josiphjas, und mit ihm 160 Männliche; (Esra 2.10) 11 und von den Söhnen Bebais: Sekarja, der Sohn Bebais, und mit ihm 28 Männliche; 12 und von den Söhnen Asgads: Jochanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm 110 Männliche; 13 und von den Söhnen Adonikams: die letzten, und dies sind ihre Namen: Elipheleth, Jeghiel und Schemaja, und mit ihnen 60 Männliche; 14 und von den Söhnen Bigwais: Uthai und Sabbud, und mit ihnen 70 Männliche. 15 Und ich versammelte sie an den Fluß, der nach Ahawa fließt; und wir lagerten daselbst drei Tage. Und ich sah mich um unter dem Volke und unter den Priestern, und ich fand keinen von den Söhnen Levis daselbst. 16 Da sandte ich nach Elieser, Ariel, Schemaja und Elnathan und Jarib und Elnathan und Nathan und Sekarja und Meschullam, den Häuptern, und Jojarib und Elnathan, den einsichtigen Männern, 17 und entbot sie an Iddo, das Haupt in der Ortschaft Kasiphja, und ich legte ihnen Worte in den Mund, um sie zu Iddo zu reden und zu seinen Brüdern, den Nethinim, in der Ortschaft Kasiphja, daß sie uns Diener für das Haus unseres Gottes brächten. (Esra 2.43) 18 Und sie brachten uns, weil die gute Hand unseres Gottes über uns war, einen einsichtsvollen Mann von den Söhnen Machlis, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels; und Scherebja und seine Söhne und seine Brüder, achtzehn; (Esra 7.6) 19 und Haschabja und mit ihm Jesaja, von den Söhnen Meraris, seine Brüder und ihre Söhne, zwanzig; 20 und von den Nethinim, welche David und die Fürsten zur Bedienung der Leviten gegeben hatten: 220 Nethinim; sie alle waren mit Namen angegeben. (1. Chronik 9.2)

Esras Vorbereitungen für die Rückkehr - Ankunft und Opfer in Jerusalem

21 Und ich rief daselbst, am Flusse Ahawa, ein Fasten aus, um uns vor unserem Gott zu demütigen, um von ihm einen geebneten Weg zu erbitten für uns und für unsere Kinder und für alle unsere Habe. 22 Denn ich schämte mich, von dem König eine Heeresmacht und Reiter zu fordern, um uns gegen den Feind auf dem Wege beizustehen; denn wir hatten zu dem König gesprochen und gesagt: Die Hand unseres Gottes ist über allen, die ihn suchen, zum Guten; aber seine Macht und sein Zorn sind gegen alle, die ihn verlassen. (Esra 7.6) 23 Und so fasteten wir und erbaten dieses von unserem Gott; und er ließ sich von uns erbitten. 24 Und ich sonderte von den Obersten der Priester zwölf aus: Scherebja, Haschabja, und mit ihnen zehn von ihren Brüdern; 25 und ich wog ihnen das Silber und das Gold und die Geräte dar, das Hebopfer für das Haus unseres Gottes, welches der König und seine Räte und seine Fürsten und ganz Israel, das vorhanden war, geschenkt hatten. 26 Und ich wog in ihre Hand dar: 650 Talente Silber; und an silbernen Geräten: hundert Talente; an Gold: hundert Talente; 27 und zwanzig goldene Becher zu tausend Dariken; und zwei Geräte von goldglänzendem, feinem Erze, kostbar wie Gold. 28 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seid Jehova heilig, und die Geräte sind heilig; und das Silber und das Gold ist eine freiwillige Gabe für Jehova, den Gott eurer Väter. 29 Seid wachsam und bewahret es, bis ihr es darwäget vor den Obersten der Priester und der Leviten und den Obersten der Väter Israels zu Jerusalem, in die Zellen des Hauses Jehovas. 30 Und die Priester und die Leviten nahmen das dargewogene Silber und Gold und die Geräte in Empfang, um sie nach Jerusalem in das Haus unseres Gottes zu bringen. 31 Und wir brachen auf von dem Flusse Ahawa am Zwölften des ersten Monats, um nach Jerusalem zu ziehen; und die Hand unseres Gottes war über uns, und er errettete uns von der Hand des Feindes und des am Wege Lauernden. 32 Und wir kamen nach Jerusalem und blieben daselbst drei Tage. 33 Und am vierten Tage wurden das Silber und das Gold und die Geräte im Hause unseres Gottes dargewogen in die Hand Meremoths, des Sohnes Urijas, des Priesters, und mit ihm war Eleasar, der Sohn Pinehas', und mit ihnen Josabad, der Sohn Jeschuas, und Noadja, der Sohn Binnuis, die Leviten - 34 nach der Zahl, nach dem Gewicht von allem; und das ganze Gewicht wurde zu selbiger Zeit aufgeschrieben. 35 Die aus der Gefangenschaft Gekommenen, die Kinder der Wegführung, brachten dem Gott Israels Brandopfer dar: zwölf Farren für ganz Israel, 96 Widder, 77 Schafe, und zwölf Böcke zum Sündopfer, das Ganze als Brandopfer dem Jehova. 36 Und sie übergaben die Befehle des Königs den Satrapen des Königs und den Landpflegern diesseit des Stromes; und diese unterstützten das Volk und das Haus Gottes. (Esra 7.12)