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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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5. Mose - Kapitel 13

Strafe für falsche Propheten und Götzendiener

1 Wenn in deiner Mitte ein Prophet aufsteht, oder einer, der Träume hat, und er gibt dir ein Zeichen oder ein Wunder; (5. Mose 4.2) 2 und das Zeichen oder das Wunder trifft ein, von welchem er zu dir geredet hat, indem er sprach: Laß uns anderen Göttern nachgehen (die du nicht gekannt hast) und ihnen dienen! - 3 so sollst du nicht hören auf die Worte dieses Propheten oder auf den, der die Träume hat; denn Jehova, euer Gott, versucht euch, um zu erkennen, ob ihr Jehova, euren Gott, liebet mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele. 4 Jehova, eurem Gott, sollt ihr nachfolgen und ihn fürchten; und ihr sollt seine Gebote beobachten und seiner Stimme gehorchen und ihm dienen und ihm anhangen. (5. Mose 8.2) 5 Und jener Prophet oder jener, der die Träume hat, soll getötet werden; denn er hat Abfall geredet wider Jehova, euren Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt und dich erlöst hat aus dem Hause der Knechtschaft, - um dich abzuleiten von dem Wege, auf welchem zu wandeln Jehova, dein Gott, dir geboten hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 6 Wenn dein Bruder, der Sohn deiner Mutter, oder dein Sohn, oder deine Tochter, oder das Weib deines Busens, oder dein Freund, der dir wie deine Seele ist, dich heimlich anreizt und spricht: Laß uns gehen und anderen Göttern dienen (die du nicht gekannt hast, du noch deine Väter, (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13) 7 von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde), 8 so sollst du ihm nicht zu Willen sein und nicht auf ihn hören; und dein Auge soll seiner nicht schonen, und du sollst dich seiner nicht erbarmen noch ihn verbergen; 9 sondern du sollst ihn gewißlich töten. Deine Hand soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes; 10 und du sollst ihn steinigen, daß er sterbe. Denn er hat gesucht, dich abzuleiten von Jehova, deinem Gott, der dich herausgeführt hat aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft. (5. Mose 17.7) 11 Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten, damit man nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehe. 12 Wenn du von einer deiner Städte, die Jehova, dein Gott, dir gibt, um daselbst zu wohnen, sagen hörst: 13 Es sind Männer, Söhne Belials, aus deiner Mitte ausgegangen und haben die Bewohner ihrer Stadt verleitet und gesprochen: Laßt uns gehen und anderen Göttern dienen (die ihr nicht gekannt habt), 14 so sollst du genau untersuchen und nachforschen und fragen; und siehe, ist es Wahrheit, steht die Sache fest, ist dieser Greuel in deiner Mitte verübt worden, 15 so sollst du die Bewohner jener Stadt gewißlich schlagen mit der Schärfe des Schwertes; du sollst sie verbannen und alles, was in ihr ist, und ihr Vieh, mit der Schärfe des Schwertes. 16 Und alle ihre Beute sollst du mitten auf ihren Platz zusammentragen und die Stadt und alle ihre Beute Jehova, deinem Gott, gänzlich mit Feuer verbrennen; und sie soll ein Schutthaufen sein ewiglich, sie soll nicht wieder aufgebaut werden. (4. Mose 21.2) 17 Und nicht soll irgend etwas von dem Verbannten an deiner Hand haften, auf daß Jehova sich von der Glut seines Zornes wende und dir Erbarmung gebe und sich deiner erbarme und dich mehre, so wie er deinen Vätern geschworen hat, 18 wenn du der Stimme Jehovas, deines Gottes, gehorchst, alle seine Gebote zu beobachten, die ich dir heute gebiete, daß du tust, was recht ist in den Augen Jehovas, deines Gottes. (Josua 7.1)