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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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4. Mose - Kapitel 10

Silberne Trompeten

1 Und Jehova redete zu Mose sprach: 2 Mache dir zwei Trompeten von Silber; in getriebener Arbeit sollst du sie machen; und sie sollen dir dienen zur Berufung der Gemeinde und zum Aufbruch der Lager. (4. Mose 31.6) 3 Und stößt man in dieselben, so soll die ganze Gemeinde sich zu dir versammeln an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 4 Und wenn man in eine stößt, so sollen die Fürsten sich zu dir versammeln, die Häupter der Tausende Israels. 5 Und blaset ihr Lärm, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Osten lagern; 6 und blaset ihr Lärm zum zweiten Male, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Süden lagern: zu ihrem Aufbruch sollen sie Lärm blasen. 7 Aber um die Versammlung zu versammeln, sollt ihr hineinstoßen und nicht Lärm blasen. 8 Und die Söhne Aarons, die Priester, sollen in die Trompeten stoßen. Und sie sollen euch zu einer ewigen Satzung sein bei euren Geschlechtern. 9 Und wenn ihr in eurem Lande in den Streit ziehet wider den Bedränger, der euch bedrängt, so sollt ihr mit den Trompeten Lärm blasen; und es wird eurer gedacht werden vor Jehova, eurem Gott, und ihr werdet gerettet werden vor euren Feinden. 10 Und an euren Freudentagen und an euren Festen und an euren Neumonden, da sollt ihr in die Trompeten stoßen bei euren Brandopfern und bei euren Friedensopfern; und sie sollen euch zum Gedächtnis sein vor eurem Gott. Ich bin Jehova, euer Gott. (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6)

Aufbruch vom Sinai

11 Und es geschah im zweiten Jahre, im zweiten Monat, am Zwanzigsten des Monats, da erhob sich die Wolke von der Wohnung des Zeugnisses. 12 Und die Kinder Israel brachen auf aus der Wüste Sinai nach ihren Zügen; und die Wolke ließ sich nieder in der Wüste Paran. 13 Und sie brachen zum ersten Male auf nach dem Befehl Jehovas durch Mose. (4. Mose 1.1-4) 14 Und das Panier des Lagers der Kinder Juda brach zuerst auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Nachschon, der Sohn Amminadabs. 15 Und über das Heer des Stammes der Kinder Issaschar war Nethaneel, der Sohn Zuars; 16 und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons. 17 Und die Wohnung wurde abgenommen, und es brachen auf die Söhne Gersons und die Söhne Meraris, welche die Wohnung trugen. 18 Und das Panier des Lagers Rubens brach auf nach seinen Heeren; und über sein Heer war Elizur, der Sohn Schedeurs. 19 Und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 20 und über das Heer des Stammes der Kinder Gad war Eljasaph, der Sohn Deghuels. 21 Und die Kehathiter brachen auf, welche das Heiligtum trugen; und jene richteten die Wohnung auf, bis diese kamen. 22 Und das Panier des Lagers der Kinder Ephraim brach auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Elischama, der Sohn Ammihuds. 23 Und über das Heer des Stammes der Kinder Manasse war Gamliel, der Sohn Pedazurs; 24 und über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin war Abidan, der Sohn Gideonis. 25 Und das Panier des Lagers der Kinder Dan, welches die Nachhut aller Lager bildete, brach auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Achieser, der Sohn Ammischaddais. 26 Und über das Heer des Stammes der Kinder Aser war Pagiel, der Sohn Okrans; 27 und über das Heer des Stammes der Kinder Naphtali war Achira, der Sohn Enans. - 28 Das war die Marschordnung der Kinder Israel nach ihren Heeren; und so brachen sie auf. 29 Und Mose sprach zu Hobab, dem Sohne Reghuels, des Midianiters, des Schwiegervaters Moses: Wir brechen auf nach dem Orte, von welchem Jehova gesagt hat: Ich will ihn euch geben. Ziehe mit uns, so werden wir dir Gutes tun; denn Jehova hat Gutes über Israel geredet. (2. Mose 2.18) (Richter 1.16) 30 Und er sprach zu ihm: Ich will nicht mitziehen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft will ich gehen. 31 Und er sprach: Verlaß uns doch nicht! Denn du weißt ja, wo wir in der Wüste lagern sollen; und du wirst unser Auge sein. 32 Und es soll geschehen, wenn du mit uns ziehst, und uns jenes Gute geschieht, das Jehova an uns tun will, so werden wir dir auch Gutes tun. 33 Und sie brachen auf von dem Berge Jehovas, drei Tagereisen weit, und die Lade des Bundes Jehovas zog drei Tagereisen vor ihnen her, um ihnen einen Ruheort zu erkunden; 34 und die Wolke Jehovas war über ihnen des Tages, wenn sie aus dem Lager zogen. (2. Mose 13.21) 35 Und es geschah, wenn die Lade aufbrach, so sprach Mose: Stehe auf, Jehova, daß deine Feinde sich zerstreuen, und deine Hasser vor dir fliehen! (Psalm 68.2) (Psalm 132.8) 36 Und wenn sie ruhte, so sprach er: Kehre wieder, Jehova, zu den Myriaden der Tausende Israels!