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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 5

Tempelweihe

1 Und so war das ganze Werk vollendet, welches Salomo für das Haus Jehovas machte. Und Salomo brachte die geheiligten Dinge seines Vaters David hinein, nämlich das Silber und das Gold und alle Geräte; er legte sie in die Schatzkammern des Hauses Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Damals versammelte Salomo die Ältesten von Israel und alle Häupter der Stämme, die Fürsten der Väter der Kinder Israel, nach Jerusalem, um die Lade des Bundes Jehovas heraufzubringen aus der Stadt Davids, das ist Zion. 3 Und alle Männer von Israel versammelten sich zu dem König am Feste ..., das ist der siebte Monat. (3. Mose 23.34) 4 Und es kamen alle Ältesten von Israel, und die Leviten nahmen die Lade auf. 5 Und sie brachten die Lade hinauf, sowie das Zelt der Zusammenkunft und alle heiligen Geräte, die im Zelte waren: die Priester, die Leviten, brachten sie hinauf. 6 Und der König Salomo und die ganze Gemeinde Israel, die sich zu ihm versammelt hatte und vor der Lade stand, opferten Klein- und Rindvieh, das nicht gerechnet und nicht gezählt werden konnte vor Menge. 7 Und die Priester brachten die Lade des Bundes Jehovas an ihren Ort, in den Sprachort des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim; 8 denn die Cherubim breiteten die Flügel aus über den Ort der Lade, und die Cherubim bedeckten die Lade und ihre Stangen von oben her. 9 Und die Stangen waren so lang, daß die Spitzen der Stangen von der Lade her an der Vorderseite des Sprachortes gesehen wurden; aber auswärts wurden sie nicht gesehen. Und sie sind daselbst bis auf diesen Tag. 10 Nichts war in der Lade, als nur die beiden Tafeln, welche Mose am Horeb hineinlegte, als Jehova einen Bund machte mit den Kindern Israel, als sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und es geschah, als die Priester aus dem Heiligen herausgingen (denn alle Priester, die sich vorfanden, hatten sich geheiligt, ohne die Abteilungen zu beobachten) 12 und als die Leviten, die Sänger, sie alle, nämlich Asaph, Heman, Jeduthun, und ihre Söhne und ihre Brüder, in Byssus gekleidet, mit Zimbeln und mit Harfen und Lauten auf der Ostseite des Altars standen, und mit ihnen an 120 Priester, die mit Trompeten schmetterten, - (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 es geschah, als die Trompeter und die Sänger wie ein Mann waren, um eine Stimme ertönen zu lassen, Jehova zu loben und zu preisen, und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten und mit Zimbeln und mit Musikinstrumenten und mit dem Lobe Jehovas, weil er gütig ist, weil seine Güte ewiglich währt: da wurde das Haus, das Haus Jehovas, mit einer Wolke erfüllt. (1. Chronik 16.34) 14 Und die Priester vermochten wegen der Wolke nicht dazustehen, um den Dienst zu verrichten; denn die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)