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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 35

Josias Feier des Passah

1 Und Josia feierte dem Jehova Passah zu Jerusalem; und man schlachtete das Passah am Vierzehnten des ersten Monats. 2 Und er stellte die Priester in ihre Ämter und ermutigte sie zum Dienst des Hauses Jehovas. 3 Und er sprach zu den Leviten, welche ganz Israel unterwiesen, die Jehova geheiligt waren: Setzet die heilige Lade in das Haus, welches Salomo, der Sohn Davids, der König von Israel, gebaut hat; ihr habt sie nicht mehr auf der Schulter zu tragen. Dienet nunmehr Jehova, eurem Gott, und seinem Volke Israel; (1. Könige 6.1) 4 und bereitet euch nach euren Vaterhäusern, in euren Abteilungen, nach der Schrift Davids, des Königs von Israel, und nach der Schrift seines Sohnes Salomo; 5 und stellet euch im Heiligtum auf nach den Klassen der Vaterhäuser eurer Brüder, der Kinder des Volkes, und zwar je eine Abteilung eines Vaterhauses der Leviten; 6 und schlachtet das Passah, und heiliget euch und bereitet es für eure Brüder, daß ihr tuet nach dem Worte Jehovas durch Mose. 7 Und Josia schenkte den Kindern des Volkes an Kleinvieh: Lämmer und Ziegenböcklein, - alles zu den Passahopfern für alle, die sich vorfanden - 30000 an der Zahl, und 3000 Rinder; das war von der Habe des Königs. (2. Chronik 30.24) 8 Und seine Obersten schenkten freiwillig für das Volk, für die Priester und für die Leviten. Hilkija und Sekarja und Jechiel, die Fürsten des Hauses Gottes, gaben den Priestern zu den Passahopfern 2600 Stück Kleinvieh und 300 Rinder. 9 Und Konanja, und Schemanja und Nethaneel, seine Brüder, und Haschabja und Jeghiel und Josabad, die Obersten der Leviten, schenkten den Leviten zu den Passahopfern 5000 Stück Kleinvieh und 500 Rinder. 10 Und der Dienst wurde eingerichtet; und die Priester standen an ihrer Stelle und die Leviten in ihren Abteilungen, nach dem Gebote des Königs. 11 Und sie schlachteten das Passah; und die Priester sprengten das Blut aus ihrer Hand, und die Leviten zogen die Haut ab. 12 Und sie taten die Brandopfer beiseite, um sie den Klassen der Vaterhäuser der Kinder des Volkes zu geben, um sie Jehova darzubringen, wie im Buche Moses geschrieben steht; und ebenso taten sie mit den Rindern. 13 Und sie brieten das Passah am Feuer nach der Vorschrift; und die geheiligten Dinge kochten sie in Töpfen und in Kesseln und in Schüsseln, und verteilten sie eilends an alle Kinder des Volkes. 14 Und danach bereiteten sie für sich und für die Priester; denn die Priester, die Söhne Aarons, waren mit dem Opfern der Brandopfer und der Fettstücke bis zur Nacht beschäftigt; und so bereiteten die Leviten für sich und für die Priester, die Söhne Aarons. 15 Und die Sänger, die Söhne Asaphs, waren an ihrer Stelle, nach dem Gebote Davids und Asaphs und Hemans und Jeduthuns, des Sehers des Königs; und die Torhüter waren an jedem Tore: sie hatten nicht nötig, von ihrem Dienste zu weichen, weil ihre Brüder, die Leviten, für sie bereiteten. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 Und so wurde der ganze Dienst Jehovas an jenem Tage eingerichtet, um das Passah zu feiern und die Brandopfer auf dem Altar Jehovas zu opfern, nach dem Gebote des Königs Josia. 17 Und die Kinder Israel, die sich vorfanden, feierten das Passah zu selbiger Zeit, und das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang. 18 Und es war kein solches Passah in Israel gefeiert worden wie dieses, seit den Tagen Samuels, des Propheten; und alle Könige von Israel hatten kein Passah gefeiert wie dasjenige, welches Josia feierte und die Priester und die Leviten und ganz Juda und Israel, das sich vorfand, und die Bewohner von Jerusalem. (2. Chronik 30.26) 19 Im achtzehnten Jahre der Regierung Josias ist dieses Passah gefeiert worden.

Josias Tod im Krieg gegen Ägypten

20 Nach allem diesem, als Josia das Haus eingerichtet hatte, zog Neko, der König von Ägypten, hinauf, um wider Karchemis am Phrat zu streiten; und Josia zog aus, ihm entgegen. 21 Da sandte er Boten zu ihm und ließ ihm sagen: Was haben wir miteinander zu schaffen, König von Juda? Nicht wider dich komme ich heute, sondern wider das Haus, mit dem ich Krieg führe; und Gott hat gesagt, daß ich eilen sollte. Stehe ab von Gott, der mit mir ist, daß er dich nicht verderbe! 22 Aber Josia wandte sein Angesicht nicht von ihm ab, sondern verkleidete sich, um wider ihn zu streiten; und er hörte nicht auf die Worte Nekos, die aus dem Munde Gottes kamen. Und er kam in das Tal Megiddo, um zu streiten. 23 Und die Schützen schossen auf den König Josia. Da sprach der König zu seinen Knechten: Bringet mich hinweg, denn ich bin schwer verwundet! 24 Und seine Knechte brachten ihn von dem Wagen hinweg und setzten ihn auf den zweiten Wagen, den er hatte, und führten ihn nach Jerusalem. Und er starb und wurde in den Gräbern seiner Väter begraben; und ganz Juda und Jerusalem trauerten um Josia. 25 Und Jeremia stimmte ein Klagelied über Josia an. Und alle Sänger und Sängerinnen haben in ihren Klageliedern von Josia geredet bis auf den heutigen Tag; und man machte sie zu einem Gebrauch in Israel. Und siehe, sie sind geschrieben in den Klageliedern. (Jeremia 22.10-11) 26 Und das Übrige der Geschichte Josias und seine guten Taten, nach dem, was im Gesetz Jehovas geschrieben steht, 27 und seine Geschichte, die erste und die letzte, siehe, sie ist geschrieben in dem Buche der Könige von Israel und Juda.