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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 21

Joram von Juda - Sein Götzendienst und seine Bestrafung

1 Und Josaphat legte sich zu seinen Vätern, und er wurde bei seinen Vätern begraben in der Stadt Davids. Und Joram, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Söhne Josaphats: Asarja und Jechiel und Sekarja und Asarja und Michael und Schephatja; alle diese waren Söhne Josaphats, des Königs von Israel. 3 Und ihr Vater gab ihnen viele Geschenke an Silber und an Gold und an Kostbarkeiten, nebst festen Städten in Juda; aber das Königreich gab er Joram, denn er war der Erstgeborene. 4 Und als Joram über das Königreich seines Vaters aufgestanden und erstarkt war, da tötete er alle seine Brüder und auch einige Oberste von Israel mit dem Schwerte. 5 Zweiunddreißig Jahre war Joram alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. 6 Und er wandelte auf dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs getan hatte, denn er hatte eine Tochter Ahabs zum Weibe; und er tat, was böse war in den Augen Jehovas. 7 Aber Jehova wollte das Haus Davids nicht verderben, um des Bundes willen, den er mit David gemacht, und so wie er gesagt hatte, daß er ihm und seinen Söhnen eine Leuchte geben wolle alle Tage. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 In seinen Tagen fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab und setzten einen König über sich. 9 Da zog Joram hinüber mit seinen Obersten, und alle Wagen mit ihm. Und es geschah, als er sich des Nachts aufmachte, da schlug er die Edomiter, welche ihn und die Obersten der Wagen umringt hatten. 10 So fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab bis auf diesen Tag. Damals, zu derselben Zeit, fiel auch Libna von seiner Botmäßigkeit ab; denn er hatte Jehova, den Gott seiner Väter, verlassen. 11 Auch er machte Höhen auf den Bergen Judas, und er verleitete die Bewohner von Jerusalem, Hurerei zu treiben, und verführte Juda dazu. 12 Da gelangte eine Schrift von Elia, dem Propheten, an ihn, welche lautete: So spricht Jehova, der Gott deines Vaters David: Darum, daß du nicht auf den Wegen deines Vaters Josaphat und auf den Wegen Asas, des Königs von Juda, gewandelt hast, 13 sondern auf dem Wege der Könige von Israel gewandelt und Juda und die Bewohner von Jerusalem verleitet hast, Hurerei zu treiben, nach den Hurereien des Hauses Ahabs, und auch deine Brüder, das Haus deines Vaters, ermordet hast, die besser waren als du: 14 siehe, so wird Jehova dein Volk und deine Söhne und deine Weiber und alle deine Habe plagen mit einer großen Plage; 15 du aber wirst schwer erkranken an einer Krankheit deiner Eingeweide, bis deine Eingeweide infolge der Krankheit heraustreten werden Tag für Tag. 16 Und Jehova erweckte wider Joram den Geist der Philister und der Araber, die zur Seite der Kuschiter wohnen. 17 Und sie zogen wider Juda herauf und brachen ein und führten alle Habe weg, die sich im Hause des Königs vorfand, und auch seine Söhne und seine Weiber; und es blieb ihm kein Sohn übrig als nur Joahas, der jüngste seiner Söhne. 18 Und nach allem diesem plagte ihn Jehova mit einer unheilbaren Krankheit in seinen Eingeweiden. 19 Und es geschah von Tag zu Tag, und zur Zeit, als das Ende von zwei Jahren eintrat, daß seine Eingeweide bei seiner Krankheit heraustraten; und er starb unter heftigen Schmerzen. Und sein Volk machte ihm keinen Brand gleich dem Brande seiner Väter. (2. Chronik 16.14) 20 32 Jahre war er alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. Und er ging hin, ohne vermißt zu werden; und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)