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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 11

Rehabeam von Juda

1 Und Rehabeam kam nach Jerusalem; und er versammelte das Haus Juda und Benjamin, 180000 auserlesene Krieger, um mit Israel zu streiten, damit er das Königreich an Rehabeam zurückbrächte. 2 Da geschah das Wort Jehovas zu Schemaja, dem Manne Gottes, also: 3 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu ganz Israel in Juda und Benjamin, und sprich: 4 So spricht Jehova: Ihr sollt nicht hinaufziehen und nicht mit euren Brüdern streiten; kehret um, ein jeder nach seinem Hause, denn von mir aus ist diese Sache geschehen. Und sie hörten auf die Worte Jehovas und kehrten um von dem Zuge wider Jerobeam. 5 Und Rehabeam wohnte in Jerusalem; und er baute Städte zu Festungen in Juda. 6 Und er baute Bethlehem und Etam und Tekoa, 7 und Beth-Zur und Soko und Adullam, 8 und Gath und Marescha und Siph, 9 und Adoraim und Lachis und Aseka, 10 und Zora und Ajalon und Hebron, die in Juda und Benjamin liegen, feste Städte. 11 Und er machte die Festungen stark, und legte Befehlshaber darein und Vorräte von Speise und Öl und Wein, 12 und in jede Stadt Schilde und Lanzen; und er machte sie überaus stark. Und Juda und Benjamin gehörten ihm. 13 Und die Priester und die Leviten, die in ganz Israel waren, stellten sich bei ihm ein aus allen ihren Grenzen. 14 Denn die Leviten verließen ihre Bezirke und ihr Besitztum und zogen nach Juda und nach Jerusalem; denn Jerobeam und seine Söhne hatten sie aus dem Priesterdienst Jehovas verstoßen, (2. Chronik 13.9) 15 und er hatte sich Priester bestellt zu den Höhen und zu den Böcken und zu den Kälbern, die er gemacht hatte. (1. Könige 12.31) 16 Und ihnen folgten aus allen Stämmen Israels die, welche ihr Herz darauf richteten, Jehova, den Gott Israels, zu suchen; sie kamen nach Jerusalem, um Jehova, dem Gott ihrer Väter, zu opfern. 17 Und sie stärkten das Königreich Juda und befestigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn drei Jahre lang wandelten sie auf dem Wege Davids und Salomos. 18 Und Rehabeam nahm sich zum Weibe Machalath, die Tochter Jerimoths, des Sohnes Davids, und Abichails, der Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6) 19 Und sie gebar ihm Söhne: Jeusch und Schemarja und Saham. 20 Und nach ihr nahm er Maaka, die Tochter Absaloms; und sie gabar ihm Abija und Attai und Sisa und Schelomith. 21 Und Rehabeam liebte Maaka, die Tochter Absaloms, mehr als alle seine Weiber und seine Kebsweiber; denn er hatte achtzehn Weiber genommen und sechzig Kebsweiber; und er zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam bestellte Abija, den Sohn der Maaka, zum Haupte, zum Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er handelte verständig und verteilte alle seine Söhne in alle Länder Judas und Benjamins, in alle festen Städte, und gab ihnen Lebensunterhalt in Fülle, und begehrte für sie eine Menge Weiber. (2. Chronik 21.3)