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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Mose - Kapitel 39

Josef im Haus des Potifar

1 Und Joseph wurde nach Ägypten hinabgeführt; und Potiphar, ein Kämmerer des Pharao, der Oberste der Leibwache, ein ägyptischer Mann, kaufte ihn aus der Hand der Ismaeliter, die ihn dorthin hinabgeführt hatten. (1. Mose 37.28) 2 Und Jehova war mit Joseph, und er war ein Mann, dem alles gelang; und er war im Hause seines Herrn, des Ägypters. 3 Und sein Herr sah, daß Jehova mit ihm war, und daß Jehova alles, was er tat, in seiner Hand gelingen ließ. 4 Und Joseph fand Gnade in seinen Augen und diente ihm; und er bestellte ihn über sein Haus, und alles was er hatte, gab er in seine Hand. 5 Und es geschah, seitdem er ihn über sein Haus bestellt und über alles was er hatte, daß Jehova das Haus des Ägypters segnete um Josephs willen; und der Segen Jehovas war auf allem, was er hatte, im Hause und auf dem Felde. (1. Mose 30.27) 6 Und er überließ alles, was er hatte, der Hand Josephs und kümmerte sich um gar nichts bei ihm, außer um das Brot, das er aß. Und Joseph war schön von Gestalt und schön von Angesicht. 7 Und es geschah nach diesen Dingen, da warf das Weib seines Herrn ihre Augen auf Joseph und sprach: Liege bei mir! (Sprüche 5.3) 8 Er aber weigerte sich und sprach zu dem Weibe seines Herrn: Siehe, mein Herr kümmert sich um nichts bei mir im Hause; und alles, was er hat, hat er in meine Hand gegeben. 9 Niemand ist größer in diesem Hause als ich, und er hat mir gar nichts vorenthalten als nur dich, indem du sein Weib bist; und wie sollte ich dieses große Übel tun und wider Gott sündigen? (2. Mose 20.14) 10 Und es geschah, als sie Joseph Tag für Tag ansprach, und er nicht auf sie hörte, bei ihr zu liegen, bei ihr zu sein, 11 da geschah es an einem solchen Tage, daß er ins Haus ging, um sein Geschäft zu besorgen, und kein Mensch von den Leuten des Hauses war daselbst im Hause; 12 und sie ergriff ihn bei seinem Kleide und sprach: Liege bei mir! Er aber ließ sein Kleid in ihrer Hand und floh und lief hinaus. 13 Und es geschah, als sie sah, daß er sein Kleid in ihrer Hand gelassen hatte und hinausgeflohen war, 14 da rief sie den Leuten ihres Hauses und sprach zu ihnen und sagte: Sehet, er hat uns einen hebräischen Mann hergebracht, um Spott mit uns zu treiben. Er ist zu mir gekommen, um bei mir zu liegen, und ich habe mit lauter Stimme gerufen. 15 Und es geschah, als er hörte, daß ich meine Stimme erhob und rief, da ließ er sein Kleid neben mir und floh und ging hinaus. 16 Und sie legte sein Kleid neben sich, bis sein Herr nach Hause kam. 17 Und sie redete zu ihm nach diesen Worten und sprach: Der hebräische Knecht, den du uns hergebracht hast, ist zu mir gekommen, um Spott mit mir zu treiben; 18 und es geschah, als ich meine Stimme erhob und rief, da ließ er sein Kleid neben mir und floh hinaus.

Josef im Gefängnis - Träume der beiden Kämmerer

19 Und es geschah, als sein Herr die Worte seines Weibes hörte, die sie zu ihm redete, indem sie sprach: Nach diesen Worten hat mir dein Knecht getan, da entbrannte sein Zorn. 20 Und Josephs Herr nahm ihn und legte ihn in die Feste, an den Ort, wo die Gefangenen des Königs gefangen lagen; und er war daselbst in der Feste. 21 Und Jehova war mit Joseph und wandte ihm Güte zu, und gab ihm Gnade in den Augen des Obersten der Feste. 22 Und der Oberste der Feste übergab alle Gefangenen, die in der Feste waren, der Hand Josephs; und alles was daselbst zu tun war, das tat er. 23 Der Oberste der Feste sah nicht nach dem Geringsten, das unter seiner Hand war, weil Jehova mit ihm war; und was er tat ließ Jehova gelingen.