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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Mose - Kapitel 16

Hagar und Ismael

1 Und Sarai, Abrams Weib, gebar ihm nicht. Und sie hatte eine ägyptische Magd, und ihr Name war Hagar. 2 Und Sarai sprach zu Abram: Siehe doch, Jehova hat mich verschlossen, daß ich nicht gebäre; gehe doch ein zu meiner Magd, vielleicht werde ich aus ihr erbaut werden. Und Abram hörte auf die Stimme Sarais. (1. Mose 30.3) (1. Mose 30.9) (1. Korinther 7.2) 3 Und Sarai, Abrams Weib, nahm Hagar, die Ägypterin, ihre Magd, nach Verlauf von zehn Jahren, die Abram im Lande Kanaan gewohnt hatte, und gab sie Abram, ihrem Manne, ihm zum Weibe. 4 Und er ging zu Hagar ein, und sie ward schwanger; und als sie sah, daß sie schwanger war, da wurde ihre Herrin gering in ihren Augen. 5 Und Sarai sprach zu Abram: Das Unrecht, das mir widerfährt, fällt auf dich! Ich habe meine Magd in deinen Schoß gegeben; und da sie sieht, daß sie schwanger geworden ist, bin ich gering in ihren Augen. Jehova richte zwischen mir und dir! 6 Und Abram sprach zu Sarai: Siehe, deine Magd ist in deiner Hand; tue ihr, was gut ist in deinen Augen. Und Sarai behandelte sie hart, und sie floh von ihr hinweg. 7 Und der Engel Jehovas fand sie an einer Wasserquelle in der Wüste, an der Quelle auf dem Wege nach Sur. 8 Und er sprach: Hagar, Magd Sarais, woher kommst du, und wohin gehst du? Und sie sprach: Ich fliehe hinweg von meiner Herrin Sarai. 9 Und der Engel Jehovas sprach zu ihr: Kehre zu deiner Herrin zurück und demütige dich unter ihre Hände. 10 Und der Engel Jehovas sprach zu ihr: Ich will sehr mehren deinen Samen, daß er nicht gezählt werden soll vor Menge. (1. Mose 17.20) 11 Und der Engel Jehovas sprach zu ihr: Siehe, du bist schwanger und wirst einen Sohn gebären; und du sollst ihm den Namen Ismael geben, denn Jehova hat auf dein Elend gehört. 12 Und er, er wird ein Wildesel von Mensch sein; seine Hand wider alle und die Hand aller wider ihn, und angesichts aller seiner Brüder wird er wohnen. (1. Mose 25.18) 13 Da nannte sie Jehova, der zu ihr redete: Du bist ein Gott, der sich schauen läßt! Denn sie sprach: Habe ich nicht auch hier geschaut, nachdem er sich hat schauen lassen? 14 Darum nannte man den Brunnen: Beer-Lachai-Roi; siehe, er ist zwischen Kades und Bered. (1. Mose 24.62) (1. Mose 25.11) 15 Und Hagar gebar dem Abram einen Sohn; und Abram gab seinem Sohne, den Hagar geboren hatte, den Namen Ismael. 16 Und Abram war 86 Jahre alt, als Hagar dem Abram Ismael gebar.