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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Mose - Kapitel 11

Der Turmbau zu Babel

1 Und die ganze Erde hatte eine Sprache und einerlei Worte. 2 Und es geschah, als sie nach Osten zogen, da fanden sie eine Ebene im Lande Sinear und wohnten daselbst. 3 Und sie sprachen einer zum anderen: Wohlan, laßt uns Ziegel streichen und hart brennen! Und der Ziegel diente ihnen als Stein, und das Erdharz diente ihnen als Mörtel. 4 Und sie sprachen: Wohlan, bauen wir uns eine Stadt und einen Turm, dessen Spitze an den Himmel reiche, und machen wir uns einen Namen, daß wir nicht zerstreut werden über die ganze Erde! 5 Und Jehova fuhr hernieder, die Stadt und den Turm zu sehen, welche die Menschenkinder bauten. (1. Mose 18.21) (Psalm 14.2) (Psalm 18.10) 6 Und Jehova sprach: Siehe, sie sind ein Volk und haben alle eine Sprache, und dies haben sie angefangen zu tun; und nun wird ihnen nichts verwehrt werden, was sie zu tun ersinnen. 7 Wohlan, laßt uns herniederfahren und ihre Sprache daselbst verwirren, daß sie einer des anderen Sprache nicht verstehen! 8 Und Jehova zerstreute sie von dannen über die ganze Erde; und sie hörten auf, die Stadt zu bauen. (Lukas 1.51) 9 Darum gab man ihr den Namen Babel; denn daselbst verwirrte Jehova die Sprache der ganzen Erde, und von dannen zerstreute sie Jehova über die ganze Erde.

Stammbaum von Sem bis Abram

10 Dies sind die Geschlechter Sems: Sem war 100 Jahre alt und zeugte Arpaksad, zwei Jahre nach der Flut. (1. Mose 10.22) (Lukas 3.36) 11 Und Sem lebte, nachdem er Arpaksad gezeugt hatte, 500 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 12 Und Arpaksad lebte 35 Jahre und zeugte Schelach. 13 Und Arpaksad lebte, nachdem er Schelach gezeugt hatte, 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 14 Und Schelach lebte 30 Jahre und zeugte Heber. 15 Und Schelach lebte, nachdem er Heber gezeugt hatte, 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 16 Und Heber lebte 34 Jahre und zeugte Peleg. 17 Und Heber lebte, nachdem er Peleg gezeugt hatte, 430 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 18 Und Peleg lebte 30 Jahre und zeugte Reghu. 19 Und Peleg lebte, nachdem er Reghu gezeugt hatte, 209 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 20 Und Reghu lebte 32 Jahre und zeugte Serug. 21 Und Reghu lebte, nachdem er Serug gezeugt hatte, 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 22 Und Serug lebte 30 Jahre und zeugte Nahor. 23 Und Serug lebte, nachdem er Nahor gezeugt hatte, 200 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 24 Und Nahor lebte 29 Jahre und zeugte Tarah. 25 Und Nahor lebte, nachdem er Tarah gezeugt hatte, 119 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 26 Und Tarah lebte 70 Jahre und zeugte Abram, Nahor und Haran. 27 Und dies sind die Geschlechter Tarahs: Tarah zeugte Abram, Nahor und Haran; und Haran zeugte Lot. 28 Und Haran starb vor dem Angesicht seines Vaters Tarah, in dem Lande seiner Geburt, zu Ur in Chaldäa. 29 Und Abram und Nahor nahmen sich Weiber; der Name des Weibes Abrams war Sarai, und der Name des Weibes Nahors Milka, die Tochter Harans, des Vaters der Milka und des Vaters der Jiska. (1. Mose 22.20) 30 Und Sarai war unfruchtbar, sie hatte kein Kind. (Josua 24.2) (Nehemia 9.7) 31 Und Tarah nahm seinen Sohn Abram und Lot, den Sohn Harans, seines Sohnes Sohn, und Sarai, seine Schwiegertochter, das Weib seines Sohnes Abram; und sie zogen miteinander aus Ur in Chaldäa, um in das Land Kanaan zu gehen; und sie kamen bis Haran und wohnten daselbst. 32 Und die Tage Tarahs waren 205 Jahre, und Tarah starb in Haran.