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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Könige - Kapitel 6

Salomos Tempelbau

1 Und es geschah im 480. Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siw, das ist der zweite Monat, da baute er Jehova das Haus. 2 Und das Haus, das der König Salomo Jehova baute: sechzig Ellen war seine Länge, und zwanzig Ellen seine Breite, und dreißig Ellen seine Höhe. 3 Und die Halle vor dem Tempel des Hauses: zwanzig Ellen war ihre Länge vor der Breite des Hauses her; zehn Ellen war ihre Breite vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte dem Hause Fenster, die mit unbeweglichen Querstäben vergittert waren. 5 Und er baute an die Wand des Hauses Stockwerke ringsum, an die Wände des Hauses ringsum, des Tempels und des Sprachortes; und er machte Seitenzimmer ringsum. 6 Das untere Stockwerk: fünf Ellen war seine Breite, und das mittlere, sechs Ellen seine Breite, und das dritte, sieben Ellen seine Breite; denn er hatte außen am Hause ringsum Absätze gemacht, um nicht in die Wände des Hauses einzugreifen. 7 Und das Haus wurde bei seiner Erbauung aus vollständig behauenen Steinen erbaut; und Hammer und Meißel, irgend ein eisernes Werkzeug, wurde nicht am Hause gehört, als es erbaut wurde. 8 Der Eingang der mittleren Seitenzimmer war an der rechten Seite des Hauses; und mittelst Wendeltreppen stieg man zu den mittleren, und von den mittleren zu den dritten hinauf. 9 Und er baute das Haus und vollendete es, und er deckte das Haus mit Balken und Reihen von Zedern. 10 Und er baute die Stockwerke an das ganze Haus, fünf Ellen ihre Höhe; und sie waren mit dem Hause durch Zedernhölzer verbunden. 11 Und das Wort Jehovas geschah zu Salomo, indem er sprach: 12 Dieses Haus, das du baust - wenn du in meinen Satzungen wandeln und meine Rechte tun und alle meine Gebote beobachten wirst, daß du darin wandelst, so werde ich dir mein Wort aufrecht halten, das ich zu deinem Vater David geredet habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich werde inmitten der Kinder Israel wohnen und werde mein Volk Israel nicht verlassen. (2. Mose 29.45) 14 Und Salomo baute das Haus und vollendete es. - 15 Und er baute die Wände des Hauses innerhalb mit Zedernbrettern; vom Fußboden des Hauses bis an die Wände der Decke überzog er sie innerhalb mit Holz; und er überzog den Fußboden des Hauses mit Zypressenbrettern. 16 Und er baute die zwanzig Ellen an der Hinterseite des Hauses mit Zedernbrettern, vom Fußboden bis an die Wände; und er baute sie ihm inwendig zum Sprachorte, zum Allerheiligsten. 17 Und das Haus, das ist der Tempel, vorn vor dem Sprachorte, war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz am Hause, inwendig, war Schnitzwerk von Koloquinthen und aufbrechenden Blumen; alles war Zedernholz, kein Stein wurde gesehen. 19 Und den Sprachort im Innersten des Hauses richtete er zu, um die Lade des Bundes Jehovas dahin zu setzen; 20 und das Innere des Sprachortes: zwanzig Ellen die Länge, und zwanzig Ellen die Breite, und zwanzig Ellen seine Höhe; und er überzog ihn mit geläutertem Golde; auch den Zedernholzaltar überzog er damit. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit geläutertem Golde; und er zog goldene Ketten vor dem Sprachorte her, und überzog ihn mit Gold. 22 Und das ganze Haus überzog er mit Gold, das ganze Haus vollständig; auch den ganzen Altar, der zum Sprachorte gehörte, überzog er mit Gold. 23 Und er machte im Sprachorte zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen ihre Höhe; (2. Mose 37.7-9) 24 und fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs, und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs: zehn Ellen von dem einen Ende seiner Flügel bis zu dem anderen Ende seiner Flügel; 25 und zehn Ellen maß der andere Cherub: beide Cherubim hatten ein Maß und einen Schnitt. 26 Die Höhe des einen Cherubs war zehn Ellen, und ebenso die des anderen Cherubs. 27 Und er stellte die Cherubim in das innerste Haus; und die Cherubim breiteten die Flügel aus, so daß der Flügel des einen an diese Wand rührte, und der Flügel des anderen Cherubs an die andere Wand rührte; und ihre Flügel, nach der Mitte des Hauses zu, rührten Flügel an Flügel. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ringsum schnitzte er eingegrabenes Schnitzwerk von Cherubim und Palmen und aufbrechenden Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Und den Fußboden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Und für den Eingang des Sprachortes machte er Türflügel von Ölbaumholz; die Einfassung, die Pfosten, bildeten den fünften Teil der Wand. 32 Und in die zwei Türflügel von Ölbaumholz, darein schnitzte er Schnitzwerk von Cherubim und Palmen und aufbrechenden Blumen, und er überzog sie mit Gold: er breitete das Gold aus über die Cherubim und über die Palmen. 33 Und ebenso machte er für den Eingang des Tempels Pfosten von Ölbaumholz aus dem vierten Teile der Wand, 34 und zwei Türflügel von Zypressenholz: aus zwei drehbaren Blättern war der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er schnitzte Cherubim und Palmen und aufbrechende Blumen ein und überzog sie mit Gold, geschlichtet über das Eingegrabene. 36 Und er baute den inneren Hof aus drei Reihen behauener Steine und aus einer Reihe Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre wurde der Grund des Hauses Jehovas gelegt, im Monat Siw; (1. Könige 6.1) 38 und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist der achte Monat, war das Haus vollendet nach allen seinen Stücken und nach all seiner Vorschrift; und so baute er sieben Jahre daran.