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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Chronik - Kapitel 24

Abteilungen der Priester

1 Und was die Söhne Aarons betrifft, so waren ihre Abteilungen: Die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. (1. Chronik 23.6) 2 Und Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater, und sie hatten keine Söhne; und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst aus. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David, und Zadok von den Söhnen Eleasars, und Ahimelech von den Söhnen Ithamars teilten sie ab nach ihrem Amte, in ihrem Dienste. (2. Chronik 8.14) 4 Und von den Söhnen Eleasars wurden mehr Familienhäupter gefunden, als von den Söhnen Ithamars; und so teilten sie sie so ab: Von den Söhnen Eleasars sechzehn Häupter von Vaterhäusern, und von den Söhnen Ithamars acht Häupter von ihren Vaterhäusern. 5 Und zwar teilten sie sie durch Lose ab, diese wie jene; denn die Obersten des Heiligtums und die Obersten Gottes waren aus den Söhnen Eleasars und aus den Söhnen Ithamars. 6 Und Schemaja, der Sohn Nethaneels, der Schreiber aus Levi, schrieb sie auf in Gegenwart des Königs und der Obersten und Zadoks, des Priesters, und Ahimelechs, des Sohnes Abjathars, und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten. Je ein Vaterhaus wurde ausgelost für Eleasar, und je eines wurde ausgelost für Ithamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los kam heraus für Jehojarib, für Jedaja das zweite, 8 für Harim das dritte, für Seorim das vierte, 9 für Malkija das fünfte, für Mijamin das sechste, 10 für Hakkoz das siebte, für Abija das achte, (Lukas 1.5) 11 für Jeschua das neunte, für Schekanja das zehnte, 12 für Eljaschib das elfte, für Jakim das zwölfte, 13 für Huppa das dreizehnte, für Jeschebab das vierzehnte, 14 für Bilga das fünfzehnte, für Immer das sechzehnte, 15 für Hesir das siebzehnte, für Happizez das achtzehnte, 16 für Pethachja das neunzehnte, für Jecheskel das zwanzigste, 17 für Jakin das einundzwanzigste, für Gamul das zweiundzwanzigste, 18 für Delaja das dreiundzwanzigste, für Maasja das vierundzwanzigste. 19 Das war ihre Einteilung zu ihrem Dienst, um in das Haus Jehovas zu kommen nach ihrer Vorschrift, gegeben durch ihren Vater Aaron, so wie Jehova, der Gott Israels, ihm geboten hatte. 20 Und was die übrigen Söhne Levis betrifft: von den Söhnen Amrams: Schubael; von den Söhnen Schubaels: Jechdeja. - 21 Von Rechabja, von den Söhnen Rechabjas: das Haupt, Jischija. - (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Von den Jizharitern: Schelomoth; von den Söhnen Schelomoths: Jachath. - 23 Und die Söhne Hebrons: Jerija, das Haupt; Amarja, der zweite; Jachasiel, der dritte; Jekamam, der vierte. - 24 die Söhne Ussiels: Micha; von den Söhnen Michas: Schamir. 25 Der Bruder Michas war Jischija; von den Söhnen Jischijas: Sekarja. - 26 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Die Söhne Jaasijas, seines Sohnes: 27 die Söhne Meraris von Jaasija, seinem Sohne: Schoham und Sakkur und Ibri; 28 von Machli: Eleasar, der hatte aber keine Söhne; 29 von Kis, die Söhne Kis': Jerachmeel; 30 und die Söhne Musis: Machil und Eder und Jerimoth. Das waren die Söhne der Leviten, nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, in Gegenwart des Königs David und Zadoks und Ahimelechs und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten, das Haupt der Väter wie sein geringster Bruder. (1. Chronik 25.8) 32 Und sie warteten der Hut des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut des Heiligtums, und der Hut der Söhne Aarons, ihrer Brüder, für den Dienst des Hauses Jehovas.