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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Zephanja - Kapitel 3

1 Weh der trotzigen und schmutzigen, / der gewalttätigen Stadt. 2 Sie hat auf keinen Ruf gehört, / hat keine Mahnung ernst genommen. / Sie hat Jahwe nicht vertraut, / nicht die Nähe Gottes gesucht. 3 Ihre Oberen sind brüllende Löwen, / ihre Richter Wölfe am Abend, / die nichts für morgen übrig lassen. (Hesekiel 22.27) 4 Ihre Propheten sind freche Betrüger, / ihre Priester Heiligtumsschänder, / die dem Gesetz Gewalt antun. (Micha 3.11) 5 Dabei ist Jahwe doch in ihrer Mitte, / der Recht und niemals Unrecht tut. / Morgen für Morgen stellt er unfehlbar sein Recht ins Licht. / Doch der Böse kennt keine Scham. 6 "Ich habe ganze Völker vernichtet / und ihre Festungen zerstört. / Ich ließ ihre Straßen veröden, / keiner geht dort mehr umher. / Ihre Städte sind verwüstet, menschenleer; / kein Bewohner ist mehr da. 7 Ich dachte: 'Sicher achtest du mich jetzt, / nimmst dir meine Warnung zu Herzen. / Dann würde ihre Wohnung nicht zerstört, / wie ich es ihr zugedacht hatte.' / Doch sie taten es nun gerade / und verschlimmerten ihre Taten. 8 Darum warte nur auf mich", / spricht Jahwe, / "und auf den Tag, / an dem ich mich als Ankläger erhebe. / Denn mein Beschluss steht fest: / Ich werde die Völker versammeln / und bringe die Reiche zusammen, / um meine Wut auf sie zu schütten, / die ganze Glut meines Zorns. / Denn im Feuer meiner Eifersucht / wird die ganze Erde verzehrt." (Psalm 79.6) (Joel 4.2) 9 Dann aber gebe ich den Völkern / neue, reine Lippen, / damit sie den Namen Jahwes anrufen / und ihm Schulter an Schulter dienen. 10 Noch jenseits von Nubiens Strömen / bringen meine Anbeter / mir meine zerstreute Schar / als Opfergabe dar. (Psalm 68.32) (Apostelgeschichte 8.27) 11 An jenem Tag / musst du dich nicht mehr deiner Taten schämen, / durch die du mit mir gebrochen hast. / Denn dann entferne ich aus dir / deine hochmütigen Prahler. / Dann wird es auf meinem heiligen Berg / keine Überheblichkeit mehr geben. 12 Übrig lasse ich in dir / ein demütiges und armes Volk, / das seine Zuflucht sucht / beim Namen Jahwes: (Hesekiel 6.8) 13 den Rest von Israel, / Menschen, die kein Unrecht tun / und nicht mehr lügen werden. / Sie wollen nichts mehr wissen von Betrug, / sondern wie eine Herde weiden und lagern, / und niemand scheucht sie auf. 14 Juble, Tochter Zion, / jauchze, Israel! / Singe und juble aus vollem Herzen, / du Tochter von Jerusalem! (Sacharja 9.9) 15 Deine Strafe hat Jahwe entfernt, / deinen Feind fegte er weg. / Der König Israels, / Jahwe selbst, ist in dir, / du wirst kein Unglück mehr sehen. 16 An jenem Tag wird man Jerusalem zurufen: Zion, fürchte dich nicht! / Lass deine Hände nicht sinken! 17 Jahwe, dein Gott, ist in dir, / ein Held, um dir zu helfen. / Er freut sich mit Begeisterung an dir. / Musste er in seiner Liebe auch schweigen, / so jubelt er nun laut über dich. (Jesaja 62.5) 18 Die Bekümmerten, die weit weg von dir waren / und die Festversammlungen vermissten, / die bringe ich heim von dort, / wo sie eine Mahnung für dich sind. 19 "Pass auf! Dann rechne ich mit deinen Unterdrückern ab. Ich werde den Hinkenden helfen und die Vertriebenen zusammenbringen. Und gerade in den Ländern, wo man sie erniedrigt hat, verschaffe ich ihnen Ruhm und Ansehen. (Micha 4.7) 20 In dieser Zeit hole ich euch her. Und dann, wenn ich euch sammle, verleihe ich euch Ansehen und Ruhm bei allen Völkern der Erde, denn vor ihren Augen werde ich euer Geschick wenden", spricht Jahwe. (Jeremia 29.14) (Zephanja 2.7)