zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Zephanja - Kapitel 1

1 In der Regierungszeit von Joschija Ben-Amon kam das Wort Jahwes zu Zefanja Ben-Kuschi, einem Enkel von Gedalja, dessen Vorfahren Amarja und Hiskija waren. (Jeremia 1.2) 2 "Ich raffe, raffe alles weg, / was auf der Erde lebt", / spricht Jahwe. 3 "Menschen und Vieh raffe ich weg, / die Vögel und die Fische, / Strauchelnde und Frevler. / Ich rotte die Menschen auf der Erde aus", / spricht Jahwe. (Matthäus 13.41) 4 "Gegen Juda strecke ich meine Hand aus / und gegen die Bewohner von Jerusalem. / Den Rest des Baalskultes dort rotte ich aus, / die Namen der Götzen- und aller anderen Priester, (2. Könige 23.5) (Hosea 10.5) 5 alle, die sich auf den Dachterrassen / niederwerfen vor dem Sternenheer, / auch alle, die bei Jahwe schwören / und bei ihrem König zugleich, (Jeremia 19.13) (Jeremia 49.1) 6 und alle, die Jahwe den Rücken kehren, / die nicht nach ihm suchen und fragen." 7 Seid still vor dem Herrn, vor Jahwe! / Denn sein Gerichtstag ist nah. / Jahwe hat ein Schlachtmahl vorbereitet, / hat die Eingeladenen geweiht. (Habakuk 2.20) 8 "An diesem Schlachtopfertag werde ich die Oberen und die Königssöhne und alle, die ausländische Kleidung tragen, zur Rechenschaft ziehen. 9 An dem Tag werde ich mit jedem abrechnen, der über die Schwelle springt und das Haus seines Herrn mit dem anfüllt, was er durch Gewalt und Betrug an sich gebracht hat. 10 An dem Tag wird Folgendes geschehen", spricht Jahwe: Wehgeschrei vom Fischtor her, / aus der Neustadt lautes Jammern, / von den Hügeln großes Getöse. 11 Jammert, ihr Bewohner des Mörsers, / denn das ganze Händlervolk ist vernichtet, / alle, die Silber abwiegen, beseitigt. 12 Dann werde ich Jerusalem durchsuchen, / ich leuchte mit Lampen hinein / und rechne mit den Männern ab, / die sorglos ihren Wohlstand genießen / und denken: 'Jahwe tut doch nichts, / nichts Gutes und nichts Böses.' 13 Dann werden ihre Reichtümer geplündert / und ihre Häuser verwüstet. / Sie bauen neue Häuser, / wohnen aber nicht darin; / sie legen neue Weinberge an, / trinken aber keinen Tropfen davon." (5. Mose 28.39) (Amos 5.11) 14 Nah ist der große Tag Jahwes, sehr nah. / Schnell kommt er heran. / Der Tag Jahwes ist bitter, / da schreit selbst der Held. (Joel 1.15) 15 Ein Tag des Zorns ist dieser Tag, / ein Tag der Angst und der Bedrängnis, / ein Tag des Sturms und der Verwüstung, / ein Tag des Dunkels und der Finsternis, / ein Tag der Wolken und der schwarzen Nacht, (Jeremia 30.7) 16 ein Tag des Signalhorns und des Kampfgeschreis / gegen hohe Zinnen und befestigte Städte. 17 "Ich werde den Menschen Angst einjagen, / dass sie umhertappen wie Blinde, / denn sie haben gegen Jahwe gesündigt. / Ihr Blut wird wie Staub hingeschüttet, / ihre Eingeweide wie Kot." 18 Auch ihr Silber und Gold wird sie nicht retten, / wenn sich Jahwes Zorn entlädt. / Das Feuer seiner Eifersucht / verzehrt das ganze Land. / Denn ein entsetzliches Ende / macht er den Bewohnern des Landes. (Hesekiel 7.19)